Dachwartung & Dachmanagement
Wartungsvertrag Dach
Wartungsvertrag fürs Dach: feste Intervalle, dokumentierte Prüfungen, ein Ansprechpartner über alle Objekte. Planbarer Werterhalt statt Reparatur im Notfall.
Warum diese Leistung
Warum diese Leistung
Das Problem
Ohne festen Rhythmus gerät Dachwartung im Verwaltungsalltag nach hinten – bis ein Schaden alles andere verdrängt.
Das Risiko
Reaktive Einzelaufträge sind teurer, schlecht planbar und im Haftungsfall schwer nachzuweisen. Versicherer und Eigentümer erwarten regelmäßige, belegte Instandhaltung.
Unsere Lösung
Ein Wartungsvertrag bündelt die wiederkehrende Prüfung und Pflege Ihrer Dächer zu festen Intervallen – mit dokumentiertem Nachweis je Objekt und einem Ansprechpartner für alles.
Pakete
Leistungsumfang & Pakete
Transparent nach Leistungsumfang — der konkrete Preis folgt nach der Objektprüfung.
Basis
Einzelobjekt
- Jährliche Wartung
- Entwässerung prüfen
- Wartungsprotokoll
Individuelles Angebot nach Objektprüfung
Plus
Erhöhter Bedarf
- Halbjährliche Wartung
- Kleinreparaturen inklusive
- Foto-Dokumentation
- Priorisierte Reaktion
Individuelles Angebot nach Objektprüfung
Portfolio
Hausverwaltung / mehrere Objekte
- Rahmenvertrag über alle Objekte
- Einheitliche Objektberichte
- Fester Ansprechpartner
- Planbare Konditionen
Individuelles Angebot nach Objektprüfung
Ablauf
So läuft es ab
-
Bedarf klären
Wir erfassen Objekte, Dacharten und Anforderungen und schlagen passende Intervalle vor.
-
Angebot nach Objektprüfung
Sie erhalten einen transparenten Leistungsumfang – der Preis folgt nach der Prüfung, ohne versteckte Kosten.
-
Wiederkehrende Wartung
Geprüfte Fachbetriebe führen die Wartung aus; wir steuern Termine und Qualität.
-
Dokumentation & Reporting
Wartungsprotokoll je Objekt und Termin – jederzeit nachweisbar.
Vertrauen
Warum Dachwartung Profi
Referenz
~250.000 € p. a. Wartungsvolumen
Überregionaler Bestandshalter (Wohnungswirtschaft)
Wiederkehrende Dachwartung & Dokumentation über mehrere Objekte, ein Ansprechpartner
Referenz im Detail„Ein Ansprechpartner für alle Dächer, dokumentierte Wartung und planbare Kosten – das hat unsere Haftungsrisiken spürbar reduziert.“
-
Ein Ansprechpartner
Für alle Objekte – Koordination, Termine, Dokumentation aus einer Hand.
-
Geprüfte Fachbetriebe
Persönlich ausgewählt: Meisterbetriebe und Fachverleger – bundesweit, nach einheitlichem Maßstab.
-
Dokumentiert
Wartungsprotokoll je Objekt – nachweisbar gegenüber Eigentümern und Versicherung.
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Was leistet ein Dach-Wartungsvertrag?
Regelmäßige Prüfung, Reinigung der Entwässerung, kleine Instandhaltungen sowie eine lückenlose Dokumentation – je nach gewähltem Umfang.
Hilft der Vertrag bei Haftung und Versicherung?
Ja. Die dokumentierte, regelmäßige Wartung durch sorgfältig ausgewählte Fachbetriebe stützt die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht und den Versicherungsschutz.
Was kostet ein Wartungsvertrag?
Beim Vertrag entscheidet der vereinbarte Umfang: ob eine oder zwei Begehungen im Jahr vorgesehen sind und ob Kleinreparaturen und Foto-Dokumentation eingeschlossen sind. Zwei Begehungen kosten nicht das Doppelte einer einzelnen, aber deutlich mehr. Die Zahl folgt nach der Objektprüfung, nicht davor.
Sind Mehr-Objekt-Verträge möglich?
Ja. Einheitlich wird dabei das Vertragswerk, nicht der Leistungsumfang: Der wird je Gebäude vereinbart, weil eine Lagerhalle mit großer zusammenhängender Dachfläche andere Positionen braucht als ein Verwaltungsbau oder ein Wohnhaus. Wie sich daraus die Betreuung eines ganzen Bestands steuern lässt, zeigt die Leistung Dachwartung für Hausverwaltungen.
Wie lange läuft der Vertrag?
Unsere Dachwartungsverträge laufen üblicherweise zunächst zwölf Monate. Umfang und Intervalle stimmen wir individuell auf das Gebäude ab – die jährliche Erstlaufzeit bildet den Wartungszyklus ab.
Wie komme ich wieder heraus?
Das hängt davon ab, wer unterschreibt. Für eine Wohnungseigentümergemeinschaft läuft der Vertrag nach den zwölf Monaten unbefristet weiter und ist jederzeit mit einem Monat Frist kündbar. Für gewerbliche Auftraggeber verlängert er sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Warum haben WEG und Gewerbe unterschiedliche Kündigungsfristen?
Weil das Gesetz sie unterschiedlich schützt. Für eine Wohnungseigentümergemeinschaft greifen die Klauselverbote des § 309 BGB: Eine stillschweigende Verlängerung ist nur auf unbestimmte Zeit zulässig, mit höchstens einem Monat Kündigungsfrist. Wir wenden diese Grenzen an, statt eine Klausel zu verwenden, die vor Gericht nicht hielte.
Wer führt die Wartung an einem weit entfernten Objekt aus?
Wir arbeiten bundesweit. Ausgeführt wird von persönlich ausgewählten Meisterbetrieben; Auswahl, Termine, Qualität und Abnahme steuern wir. Für Sie bleibt es ein Vertrag, ein Ansprechpartner und ein einheitliches Protokollformat, auch wenn die Objekte weit auseinanderliegen und mehrere Betriebe im Einsatz sind.
Kostenloser Dach-Check
Kostenlosen Dach-Check anfordern
Schildern Sie uns Ihr Objekt — wir melden uns mit den nächsten Schritten. Unverbindlich, ohne Außendienst-Druck.
Ihr direkter Draht
Ein fester Ansprechpartner für Ihr gesamtes Objektportfolio – Sie erhalten eine Rückmeldung mit den nächsten Schritten.