Ratgeber · Für Betreiber und technisches Gebäudemanagement
Betreiberpflichten & Arbeitsschutz am Dach
Wer über eine Dachfläche verfügt und ihren Betrieb organisiert, trägt die Verantwortung dafür – unabhängig davon, wem das Gebäude gehört. Diese Pflichten richten sich nicht an ein Zivilgericht, sondern an Aufsicht und Berufsgenossenschaft. Und sie lassen sich übertragen, ohne dass die Auswahl- und Kontrollverpflichtung mitgeht.
Was auf der Fläche vorliegt und was davon dokumentiert ist, hält eine Begehung fest: Dachinspektion.
-
Zuerst lesen
Betreiberpflichten am Dach: was der Betreiber schuldet
Instandhaltung, Entwässerung, Begehbarkeit, Zugang – vier Bereiche mit je eigener Rechtsquelle. Und die Abgrenzung, die entlastet: was ausdrücklich nicht dazugehört und wer es stattdessen prüft.
Artikel lesen: Betreiberpflichten am Dach: was der Betreiber schuldet -
GEFMA 190 und das Dach: was die Richtlinie regelt
Die Verbandsrichtlinie zur Betreiberverantwortung in der Ausgabe 2023-06: was sie ist, wodurch sie überhaupt verbindlich wird – und warum die Pflichten der Dachfläche aus dem Bauordnungsrecht und den Bauwerksnormen stammen.
Artikel lesen: GEFMA 190 und das Dach: was die Richtlinie regelt -
Absturzsicherung am Dach: Prüfpflicht, Frist, Nachweis
Die Zwölf-Monats-Frist steht nicht dort, wo sie fast überall zitiert wird. Woraus sie wirklich folgt, warum eine sachkundige und eine befähigte Person nicht dasselbe sind – und was im Nachweis steht, den jede Begehung voraussetzt.
Artikel lesen: Absturzsicherung am Dach: Prüfpflicht, Frist, Nachweis -
Prüfplan für die Dachfläche: welche Prüffristen zusammenlaufen
Fünf Fristenstränge auf einer Fläche, und nur zwei davon stehen im Kalender. Was den Termin jeweils auslöst, welche Frist die anderen terminiert, was sich zu einem Termin bündeln lässt – und die sechs Angaben, ohne die eine Planzeile nichts belegt.
Artikel lesen: Prüfplan für die Dachfläche: welche Prüffristen zusammenlaufen -
Dachzugang für Fremdfirmen: Freigabe, Einweisung, Nachweis
PV-, Lüftungs- und Antennentechnik summieren sich auf rund drei Dutzend Pflichttermine im Jahr auf derselben Dachfläche. Woraus eine belastbare Freigabe besteht – und warum die Weisungsbefugnis des Koordinators seltener greift, als der Begriff vermuten lässt.
Artikel lesen: Dachzugang für Fremdfirmen: Freigabe, Einweisung, Nachweis -
Pflichtenübertragung am Dach: delegieren ohne Verantwortungsverlust
Drei Vorgänge heißen im Alltag „Übertragung“ – nur einer verschiebt Arbeitgeberaufgaben im eigenen Haus. Was § 13 ArbSchG und § 13 DGUV Vorschrift 1 dafür verlangen, was in die Beauftragung gehört und welche drei Verpflichtungen bei der Leitung bleiben.
Artikel lesen: Pflichtenübertragung am Dach: delegieren ohne Verantwortungsverlust
Den Maßstab kennen Sie – jetzt fehlt der Befund zu Ihrem Dach.
Den Dach-Check fordern Sie kostenlos und unverbindlich an. Schildern Sie kurz Ihr Objekt oder Portfolio.
Kostenloser Dach-Check