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Dachwartung vom Profi
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Ratgeber · Für Eigentümer und Verantwortliche

Dach: Pflichten, Haftung & Versicherung

Zwischen dem geschädigten Dritten und dem Eigentümer steht kein Vertrag, sondern das Deliktsrecht – und dort kehrt sich die Beweisrichtung um, sobald ein Bauwerk mangelhaft unterhalten war. Vor Gericht und gegenüber dem Versicherer zählt am Ende nicht, dass gewartet wurde, sondern womit sich das belegen lässt.

Feste Intervalle und dokumentierte Prüfungen regelt ein Wartungsvertrag Dach.

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