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Dachwartung vom Profi Dach-Check
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Dachwartung und Dachmanagement

Dachwartung in Baden-Württemberg

Dachwartung in Baden-Württemberg bedeutet, die Dachflächen eines Bestands in festem Turnus zu prüfen, kleine Schäden sofort zu beheben und den Zustand je Objekt zu protokollieren. Wir koordinieren das für Hausverwaltungen, Bestandshalter und Gewerbebetriebe bundesweit; ausgeführt wird von persönlich ausgewählten Meisterbetrieben.

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Was Dachwartung in Baden-Württemberg umfasst

Der Umfang ist überall derselbe — Dachdeckerhandwerk unterscheidet sich nicht nach Bundesland. Geprüft werden die Entwässerung von den Gullys bis zu den Notüberläufen, der Randbereich mit Attika und Befestigung, die Anschlüsse und Durchdringungen sowie die Fläche selbst auf Blasen, Risse und stehendes Wasser. Kleine Schäden werden im Zuge der Wartung behoben, größere Befunde eingestuft und terminiert.

Jeder Termin endet mit einem Protokoll je Objekt. Über mehrere Objekte hinweg entsteht daraus ein datierter Zustandsverlauf — die Grundlage, auf die sich ein Eigentümerbeschluss, ein Wirtschaftsplan oder ein Versicherungsfall stützen lässt. Was sich in Baden-Württemberg unterscheidet, ist nicht das Handwerk, sondern der rechtliche Rahmen darum.

Was die Bauordnung in Baden-Württemberg zur Instandhaltung verlangt

Baurecht ist in Deutschland Landesrecht. Welchen Anforderungen eine bauliche Anlage auch im Bestand genügen muss — der Maßstab, an dem sich ihre Instandhaltung misst —, steht deshalb nicht im Bundesrecht, sondern in der Bauordnung des Landes: in Baden-Württemberg in § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 13 Nr. 1 LBO.

„[§ 3 Abs. 1] Bauliche Anlagen sowie Grundstücke, andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne von § 1 Absatz 1 Satz 2 sind so anzuordnen und zu errichten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht bedroht werden und dass sie ihrem Zweck entsprechend ohne Missstände benutzbar sind … [§ 2 Abs. 13 Nr. 1] Es stehen gleich 1. der Errichtung das Herstellen, Aufstellen, Anbringen, Einbauen, Einrichten, Instandhalten, Ändern und die Nutzungsänderung …“

Baden-Württemberg regelt die Instandhaltung nicht in der Grundnorm, sondern stellt sie im Begriffsparagraphen der Errichtung gleich. Für ein Dach im Bestand gilt deshalb nicht ein abgeleiteter, sondern derselbe Maßstab wie für das neu gedeckte — begrifflich existiert keine Zwischenstufe, an der eine geringere Anforderung ansetzen könnte.

Wie sich diese Pflicht zur Verkehrssicherungspflicht und zur Beweislast im Schadensfall verhält, steht im Ratgeber unter Wartungspflicht und Haftung am Dach.

Solarpflicht in Baden-Württemberg: was die Dachsanierung auslöst

Die Pflicht knüpft an Arbeiten an der Dachhaut an — also genau an den Vorgang, den planmäßige Wartung hinauszögert. Wen sie trifft und ab welchem Umfang, entscheidet das Landesrecht je Gebäudeart. Wer den Zeitpunkt der Sanierung steuert, steuert damit auch, wann diese Investitionsentscheidung fällig wird.

Auslöser
Abdichtung oder Eindeckung eines Daches vollständig erneuert; ausgenommen sind Maßnahmen ausschließlich zur Behebung kurzfristig eingetretener Schäden
Zu belegender Umfang
60 Prozent der geeigneten Einzeldachflächen im Standardnachweis, 75 Prozent der geeigneten Teildachflächen im erweiterten Nachweis; alternativ 0,06 Kilowatt Peak je Quadratmeter überbauter Grundstücksfläche
Betroffene Gebäude
Wohn- und Nichtwohngebäude; Gebäude mit einer Nutzfläche unter 50 Quadratmetern gelten als solarungeeignet
Gilt seit · Fundstelle
1. Januar 2023 · § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KlimaG BW, §§ 2 Abs. 3 und 6 PVPf-VO

Baden-Württemberg lässt die vollständige Erneuerung von Abdichtung oder Eindeckung auslösen und nimmt allein Maßnahmen aus, die kurzfristig eingetretene Schäden beheben. Zwischen beiden Fällen liegt der Unterschied zwischen einer geplanten und einer erzwungenen Sanierung — und er entscheidet sich Jahre vorher daran, ob der Zustand der Dachhaut bekannt ist.

Wann die Erneuerung der Dachhaut die Solarpflicht auslöst — alle Bundesländer im Vergleich

Was bundesweit für die Dachwartung gilt

Neben der Landesregel gelten Pflichten, die in ganz Deutschland dieselben sind: die Verkehrssicherungspflicht für das Gebäude, die Obliegenheiten gegenüber dem Gebäudeversicherer und die Regelwerke, an denen sich ein Gericht im Streitfall orientiert. Ausformuliert und mit Fundstellen belegt stehen sie im Ratgeber.

Dachwartung in Baden-Württemberg: Vorlagen, Rechner und Kostenfaktoren

Den Zustand eines Dachs festhalten, eine Wartung ausschreiben oder das Risiko eines Aufschubs beziffern — dafür braucht es keine Anfrage.

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Wir arbeiten bundesweit; ausgeführt wird von persönlich ausgewählten Meisterbetrieben. Auf eine Anfrage melden wir uns in der Regel innerhalb eines Werktages.

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