Bundesweit über geprüfte Meisterbetriebe
Dachwartung bundesweit — unsere Einsatzgebiete
Wir arbeiten bundesweit — ausgeführt wird von persönlich ausgewählten Meisterbetrieben, dort, wo das Objekt steht. Für einzelne Städte kommen die örtlichen Bemessungs- und Bestandsdaten dazu: Bemessungsregen, Windzone und die Struktur des Gebäudebestands sind in Bremerhaven andere als in Gütersloh. Steht Ihre Stadt hier nicht, ändert das an der Zusammenarbeit nichts.
Dachwartung in Baden-Württemberg
Solarpflicht: Abdichtung oder Eindeckung eines Daches vollständig erneuert; ausgenommen sind Maßnahmen ausschließlich zur Behebung kurzfristig eingetretener Schäden — 60 Prozent der geeigneten Einzeldachflächen im Standardnachweis, 75 Prozent der geeigneten Teildachflächen im erweiterten Nachweis; alternativ 0,06 Kilowatt Peak je Quadratmeter überbauter Grundstücksfläche (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KlimaG BW, §§ 2 Abs. 3 und 6 PVPf-VO, seit 1. Januar 2023).
- Esslingen am Neckar Landkreis Esslingen
- Freiburg im Breisgau Stadtkreis Freiburg im Breisgau
- Heidelberg Stadtkreis Heidelberg
- Heilbronn Stadtkreis Heilbronn
- Karlsruhe Stadtkreis Karlsruhe
- Mannheim Stadtkreis Mannheim
- Pforzheim Stadtkreis Pforzheim
- Reutlingen Landkreis Reutlingen
- Stuttgart Stadtkreis Stuttgart
- Ulm Stadtkreis Ulm
Dachwartung in Bayern
Solarpflicht: vollständige Erneuerung der Dachhaut eines Nichtwohngebäudes — Modulfläche mindestens ein Drittel der geeigneten Dachfläche (Art. 44a Abs. 2 BayBO, seit 1. Januar 2025).
Dachwartung in Berlin
Solarpflicht: wesentlicher Umbau des Daches — erhebliche Erneuerung der wasserführenden Schicht — 30 Prozent der Nettodachfläche; für Wohngebäude bis zehn Wohnungen genügen alternativ zwei bis sechs Kilowatt installierter Leistung (§§ 2 Nr. 7, 3 Abs. 1, 4 Abs. 2 SolarG Bln, seit 1. Januar 2023).
Dachwartung in Brandenburg
Die Solarpflicht bei Dachsanierung ist in Brandenburg aufgehoben: Artikel 1 Nummer 17 des Vierten Gesetzes zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung vom 29. Juni 2026 hat § 32a BbgBO aufgehoben; das amtliche Landesportal führt die Vorschrift seither als weggefallen, und eine Übergangsregelung enthält das Änderungsgesetz nicht.
Dachwartung im Land Bremen
Solarpflicht: grundlegende Dachsanierung ab 80 Prozent der Dachfläche — Mindestanlage statt Quote, zu errichten binnen zwei Jahren (§ 2 Abs. 2 BremSolarG, seit 1. Juli 2024).
Dachwartung in Hamburg
Solarpflicht: wesentlicher Umbau des Daches eines bestehenden Gebäudes — erhebliche Erneuerung der wasserführenden Schicht — 30 Prozent der Nettodachfläche (§ 16 Abs. 3 Satz 2) (§§ 3 Nr. 27, 16 Abs. 2 und 3 HmbKliSchG, § 1 Abs. 1 PVUmsVO, seit 1. Januar 2024).
Dachwartung in Hessen
Eine landesrechtliche Solarpflicht bei Dachsanierung besteht in Hessen nicht: Die Photovoltaikpflichten des Hessischen Energiegesetzes treffen landeseigene Gebäude (§ 9a HEG) und neu gebaute offene Parkplätze mit mehr als fünfzig Stellplätzen (§ 12 HEG); die Hessische Bauordnung führt Solaranlagen allein bauordnungsrechtlich.
Dachwartung in Mecklenburg-Vorpommern
Eine landesrechtliche Solarpflicht bei Dachsanierung besteht in Mecklenburg-Vorpommern nicht: Die Landesbauordnung nennt Solaranlagen allein in den Abstandsflächen (§ 6), im Brandschutz von Außenwand und Dach (§§ 28, 32) sowie in der Verfahrensfreiheit (§§ 61, 62), und das Klimaverträglichkeitsgesetz lenkt Solaranlagen in § 10 Abs. 3 vorrangig auf Dach- und Gebäudeflächen, ohne einem Eigentümer eine Belegung aufzugeben.
Dachwartung in Niedersachsen
Solarpflicht: Erneuerung der Dachhaut bis zur wasserführenden Schicht, ab 50 Quadratmetern — 50 Prozent der erneuerten Fläche (§ 32a Abs. 2 Nr. 3 NBauO, seit 1. Januar 2025).
Dachwartung in Nordrhein-Westfalen
Solarpflicht: vollständige Erneuerung der Dachhaut — 30 Prozent der Nettodachfläche (§ 42a Abs. 3 BauO NRW, Solaranlagen-Verordnung NRW, seit 1. Januar 2026).
- Aachen Städteregion Aachen (Kreis)
- Bergisch Gladbach Rheinisch-Bergischer Kreis
- Bielefeld kreisfreie Stadt Bielefeld
- Bochum kreisfreie Stadt Bochum
- Bonn kreisfreie Stadt Bonn
- Bottrop kreisfreie Stadt Bottrop
- Dortmund kreisfreie Stadt Dortmund
- Duisburg kreisfreie Stadt Duisburg
- Düsseldorf kreisfreie Stadt Düsseldorf
- Essen kreisfreie Stadt Essen
- Gelsenkirchen kreisfreie Stadt Gelsenkirchen
- Gütersloh Kreis Gütersloh
- Hagen kreisfreie Stadt Hagen, Stadt der FernUniversität
- Hamm kreisfreie Stadt Hamm
- Herne kreisfreie Stadt Herne
- Köln kreisfreie Stadt Köln
- Krefeld kreisfreie Stadt Krefeld
- Leverkusen kreisfreie Stadt Leverkusen
- Moers Kreis Wesel
- Mönchengladbach kreisfreie Stadt Mönchengladbach
- Mülheim an der Ruhr kreisfreie Stadt Mülheim an der Ruhr
- Münster kreisfreie Stadt Münster
- Neuss Rhein-Kreis Neuss
- Oberhausen kreisfreie Stadt Oberhausen
- Paderborn Kreis Paderborn
- Recklinghausen Kreis Recklinghausen
- Remscheid kreisfreie Stadt Remscheid
- Siegen Kreis Siegen-Wittgenstein
- Solingen kreisfreie Stadt Solingen
- Wuppertal kreisfreie Stadt Wuppertal
Dachwartung in Rheinland-Pfalz
Solarpflicht: grundlegende Dachsanierung — Abdichtung oder Eindeckung des Dachs vollständig erneuert — bei einem öffentlichen Gebäude mit mehr als 100 Quadratmetern Nutzfläche — mindestens 60 Prozent der Solarinstallations-Eignungsfläche; private und gewerbliche Gebäude ab 50 Quadratmetern Dachfläche schulden statt einer Anlage die Lastreserve für eine spätere Belegung (§§ 2, 3 Nr. 9, 4, 4a LSolarG, seit 1. Januar 2024, bei genehmigungsfreien Maßnahmen der Beginn der Ausführung).
Dachwartung im Saarland
Solarpflicht: Errichtung oder grundlegende Dachsanierung eines gewerblich genutzten Gebäudes mit einer Bruttodachfläche von mehr als 100 Quadratmetern — mindestens 60 Prozent der Nettodachfläche (§ 12a Abs. 1 und 3 LBO Saarland, seit 1. September 2025, maßgeblich ist der Baubeginn des Vorhabens).
Dachwartung in Sachsen
Eine landesrechtliche Solarpflicht bei Dachsanierung besteht in Sachsen nicht: Die Sächsische Bauordnung führt Solaranlagen allein bauordnungsrechtlich — Abstandsflächen (§ 6), Brandverhalten von Außenwänden (§ 28), Brandüberschlag am Dach (§ 32) und verfahrensfreie Vorhaben (§ 61) —, und das Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz wie die Photovoltaik-Freiflächenverordnung betreffen Freiflächenanlagen.
Dachwartung in Sachsen-Anhalt
Eine landesrechtliche Solarpflicht bei Dachsanierung besteht in Sachsen-Anhalt nicht: Die Bauordnung des Landes nennt Solaranlagen in den Abstandsflächen (§ 6), im Brandschutz der Dächer (§ 31) sowie bei verfahrensfreien Bauvorhaben und der Genehmigungsfreistellung (§§ 60, 61), und die Freiflächenanlagenverordnung öffnet die Flächenkulisse für Freiflächenanlagen auf Ackerland.
Dachwartung in Schleswig-Holstein
Solarpflicht: Renovierung von mehr als 10 Prozent der Dachfläche eines Nichtwohngebäudes — Photovoltaik auf der für eine Solarnutzung geeigneten Dachfläche; den Mindestumfang bestimmt eine Rechtsverordnung nach § 27 Nr. 2 Buchst. d EWKG (§§ 26 Abs. 1, 27 Nr. 2 Buchst. d EWKG, seit 1. Januar 2023 für Bauanträge nach § 11 EWKG a. F.; § 26 in der heutigen Fassung seit 29. März 2025).
Dachwartung in Thüringen
Eine landesrechtliche Solarpflicht bei Dachsanierung besteht in Thüringen nicht: Die Thüringer Bauordnung führt Solaranlagen ausschließlich bauordnungsrechtlich — Abstandsflächen (§ 6), Brandschutz an der Bedachung (§ 35), Verfahrensfreiheit und Genehmigungsfreistellung (§§ 63, 64) —, und Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten am Dach sind nach § 63 Abs. 4 ThürBO verfahrensfrei.
Windzone, Schneelast, Bemessungsregen, Bestand: die vier Kennzahlen je Stadt
Vier amtliche Größen bestimmen zusammen, was ein Dach vor Ort aushalten muss — und wer über seine Wartung entscheidet.
- Windzone (1 bis 4)
- Zuordnung des DIBt nach Verwaltungsgrenzen. Je höher die Zone, desto höher die anzusetzende Windlast — und Wind wirkt am Dach vor allem als Sog an Rändern und Ecken. Die Zone entscheidet mit, wie viel Aufmerksamkeit Randabschlüsse, Attika und Befestigungen brauchen.
- Schneelastzone
- Ebenfalls vom DIBt je Gemeinde ausgewiesen, bemisst die Schneelast des Tragwerks. Für die Wartung zählt weniger der Schnee selbst als seine Begleiter: Verwehungen hinter Aufbauten und das Tauwetter, bei dem Schmelzwasser und Regen gleichzeitig an die Einläufe kommen.
- Bemessungsregen (KOSTRA-DWD)
- Der hundertjährliche Fünfminutenregen aus dem amtlichen KOSTRA-Datensatz des Deutschen Wetterdienstes. Auf dieses Ereignis wird die Dachentwässerung samt Notentwässerung ausgelegt — erreichen kann sie ihre Auslegung nur mit freien Abläufen.
- Gebäudebestand (Zensus 2022)
- Wie viele Gebäude mehrere Wohnungen tragen und wem sie gehören, entscheidet über den Weg zur Wartung: Eigentümergemeinschaften brauchen Beschlüsse und Vorlagen, professionelle Bestandshalter einheitliche Intervalle und vergleichbare Protokolle.
Dachwartung: Vorlagen, Rechner und Kostenfaktoren
Den Zustand eines Dachs festhalten, eine Wartung ausschreiben oder das Risiko eines Aufschubs beziffern — dafür braucht es keine Anfrage.
- Muster-Wartungsprotokoll als PDF herunterladen
Ausfüllbare Vorlage für die eigene Dachkontrolle: Prüfpunkte, Befund und Empfehlung je Objekt.
- Leistungsverzeichnis Dachwartung: Positionstexte zum Übernehmen
Fertige Positionen für Ausschreibung und Rahmenvertrag, übertragbar in die eigene Vergabeunterlage.
- Folgekosten eines unentdeckten Dachschadens
Schätzt das Risiko, das sich mit jedem Jahr Aufschub aufbaut — für ein Objekt oder einen ganzen Bestand.
- Dachwartung Kosten: was den Preis treibt und wer ihn trägt
Aufwandstreiber am Objekt, Umlage auf Mieter und Eigentümer, steuerliche Einordnung.
- Dach-Risiko-Check: Schadensbilder und Prüffristen einordnen
Ordnet sichtbare Schadensbilder, die Jahre seit der letzten Fachwartung und offene Prüffristen in drei Handlungsstufen ein – für ein Dach oder den Bestand.
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