Zum Inhalt springen
Dachwartung vom Profi Dach-Check
Menü

Dachwartung und Dachmanagement

Dachwartung in Rheinland-Pfalz

Dachwartung in Rheinland-Pfalz bedeutet, die Dachflächen eines Bestands in festem Turnus zu prüfen, kleine Schäden sofort zu beheben und den Zustand je Objekt zu protokollieren. Wir koordinieren das für Hausverwaltungen, Bestandshalter und Gewerbebetriebe bundesweit; ausgeführt wird von persönlich ausgewählten Meisterbetrieben.

Kostenlosen Dach-Check anfordern

Was Dachwartung in Rheinland-Pfalz umfasst

Der Umfang ist überall derselbe — Dachdeckerhandwerk unterscheidet sich nicht nach Bundesland. Geprüft werden die Entwässerung von den Gullys bis zu den Notüberläufen, der Randbereich mit Attika und Befestigung, die Anschlüsse und Durchdringungen sowie die Fläche selbst auf Blasen, Risse und stehendes Wasser. Kleine Schäden werden im Zuge der Wartung behoben, größere Befunde eingestuft und terminiert.

Jeder Termin endet mit einem Protokoll je Objekt. Über mehrere Objekte hinweg entsteht daraus ein datierter Zustandsverlauf — die Grundlage, auf die sich ein Eigentümerbeschluss, ein Wirtschaftsplan oder ein Versicherungsfall stützen lässt. Was sich in Rheinland-Pfalz unterscheidet, ist nicht das Handwerk, sondern der rechtliche Rahmen darum.

Was die Bauordnung in Rheinland-Pfalz zur Instandhaltung verlangt

Baurecht ist in Deutschland Landesrecht. Welchen Anforderungen eine bauliche Anlage auch im Bestand genügen muss — der Maßstab, an dem sich ihre Instandhaltung misst —, steht deshalb nicht im Bundesrecht, sondern in der Bauordnung des Landes: in Rheinland-Pfalz in § 3 Abs. 1 LBauO.

„Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass sie die öffentliche Sicherheit oder Ordnung sowie die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährden; dabei sind die Grundanforderungen an Bauwerke gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zu berücksichtigen.“

Rheinland-Pfalz lässt die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung genügen und nennt Leben und Gesundheit nicht eigens; den konkreten Maßstab liefert der Verweis auf Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 305/2011. Hinzu kommt § 3 Abs. 2 LBauO, der die als Verwaltungsvorschrift bekanntgemachten Technischen Baubestimmungen für verbindlich erklärt — der Zustand eines Daches misst sich damit an einem benannten technischen Regelwerk.

Wie sich diese Pflicht zur Verkehrssicherungspflicht und zur Beweislast im Schadensfall verhält, steht im Ratgeber unter Wartungspflicht und Haftung am Dach.

Solarpflicht in Rheinland-Pfalz: was die Dachsanierung auslöst

Die Pflicht knüpft an Arbeiten an der Dachhaut an — also genau an den Vorgang, den planmäßige Wartung hinauszögert. Wen sie trifft und ab welchem Umfang, entscheidet das Landesrecht je Gebäudeart. Wer den Zeitpunkt der Sanierung steuert, steuert damit auch, wann diese Investitionsentscheidung fällig wird.

Auslöser
grundlegende Dachsanierung — Abdichtung oder Eindeckung des Dachs vollständig erneuert — bei einem öffentlichen Gebäude mit mehr als 100 Quadratmetern Nutzfläche
Zu belegender Umfang
mindestens 60 Prozent der Solarinstallations-Eignungsfläche; private und gewerbliche Gebäude ab 50 Quadratmetern Dachfläche schulden statt einer Anlage die Lastreserve für eine spätere Belegung
Betroffene Gebäude
Installationspflicht nur bei öffentlichen Gebäuden über 100 Quadratmeter Nutzfläche mit bestehendem Netzanschluss; Lastreserve bei allen Gebäuden ab 50 Quadratmetern Dachfläche
Gilt seit · Fundstelle
1. Januar 2024, bei genehmigungsfreien Maßnahmen der Beginn der Ausführung · §§ 2, 3 Nr. 9, 4, 4a LSolarG

Rheinland-Pfalz verlangt von privaten und gewerblichen Bestandshaltern bei der Dacherneuerung keine Anlage, sondern eine Konstruktion, die eine spätere trägt. Die Lastreserve ist im Moment der Erneuerung zu bemessen und danach nur mit einem zweiten Eingriff zu ändern — wer diesen Moment ungeplant erreicht, entscheidet über Statik unter Termindruck. Für öffentliche Gebäude über 100 Quadratmeter Nutzfläche steht daneben die Installationspflicht.

Wann die Erneuerung der Dachhaut die Solarpflicht auslöst — alle Bundesländer im Vergleich

Was bundesweit für die Dachwartung gilt

Neben der Landesregel gelten Pflichten, die in ganz Deutschland dieselben sind: die Verkehrssicherungspflicht für das Gebäude, die Obliegenheiten gegenüber dem Gebäudeversicherer und die Regelwerke, an denen sich ein Gericht im Streitfall orientiert. Ausformuliert und mit Fundstellen belegt stehen sie im Ratgeber.

Dachwartung in Rheinland-Pfalz: Vorlagen, Rechner und Kostenfaktoren

Den Zustand eines Dachs festhalten, eine Wartung ausschreiben oder das Risiko eines Aufschubs beziffern — dafür braucht es keine Anfrage.

Dach-Check in Rheinland-Pfalz anfordern

Wir arbeiten bundesweit; ausgeführt wird von persönlich ausgewählten Meisterbetrieben. Auf eine Anfrage melden wir uns in der Regel innerhalb eines Werktages.

Objekt & Dach
Um wie viele Objekte geht es?

Ihr Anliegen

Kontakt

Wir melden uns telefonisch — deshalb ist die Telefonnummer Pflicht. Eine E-Mail-Adresse ist freiwillig.

Pflichtfeld. Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Angaben zur Bearbeitung der Anfrage zu (siehe Datenschutzerklärung).

Dachwartung Profi direkt erreichen

Ein fester Ansprechpartner für Ihr gesamtes Objektportfolio – Sie erhalten eine Rückmeldung mit den nächsten Schritten.

+49 4944 3009864

info@dachwartung-profi.de