Ratgeber · Begriffe und Ablauf
Was ist Dachwartung? Definition, Umfang und Ablauf einer Begehung
Dachwartung ist der planmäßige Teil der Dachpflege: Ein Fachbetrieb geht das Dach in festen Abständen ab, prüft Abdichtung, Anschlüsse und Entwässerung, reinigt, was Wasser aufhält, und hält den Befund schriftlich fest. Wartung, Inspektion, Instandhaltung und Sanierung bezeichnen dabei unterschiedliche Leistungs- und Entscheidungsstufen.
Zuletzt geprüft: 26. Juli 2026 · Aus der Praxis geprüft von Thorge Harms, Geschäftsführer Dachwartung Profi
- Geprüfte Fachbetriebe
- Protokoll je Objekt
- Ein Ansprechpartner
- Bundesweit
Was ist Dachwartung?
Dachwartung ist die planmäßige, wiederkehrende Pflege eines funktionsfähigen Dachs durch einen Fachbetrieb. Sie umfasst die Sichtkontrolle von Abdichtung, Anschlüssen und Entwässerung, das Reinigen von Abläufen, Rinnen und Dachfläche, kleine vorbeugende Ausbesserungen sowie ein schriftliches Protokoll. Ziel ist es, den Sollzustand zu erhalten – nicht, einen bereits eingetretenen Schaden zu beheben.
Der entscheidende Unterschied zu allem, was am Dach sonst noch passiert, liegt im Zeitpunkt. Wartung geschieht, bevor etwas ausfällt, und sie geschieht nach Plan. Alles, was erst nach einem Schaden beginnt, ist Reaktion: teurer, unaufschiebbar und ohne Verhandlungsspielraum bei Termin und Preis. Deshalb ist Dachwartung weniger eine Handwerksleistung als eine Organisationsleistung – sie verschiebt Entscheidungen aus dem Notfall in die Planung.
Für Eigentümer und Verwaltungen hat das eine praktische Folge: Der eigentliche Ertrag einer Wartung ist nicht die gereinigte Rinne, sondern das, was danach vorliegt – ein datierter, fachkundig erstellter Zustandsbericht. Er ist die Grundlage für Budgetplanung, für Beschlüsse in der Eigentümerversammlung, für die Kommunikation mit dem Versicherer und für den Nachweis, dass Sie sich gekümmert haben.
Wartung, Inspektion, Instandsetzung, Verbesserung
Die vier Begriffe stammen aus DIN 31051:2019-06, der Grundlagennorm der Instandhaltung. Sie ordnet der Instandhaltung sinngemäß vier Grundmaßnahmen zu: Inspektion stellt den Ist-Zustand fest, Wartung verzögert den Abbau des Abnutzungsvorrats, Instandsetzung stellt den Sollzustand wieder her, Verbesserung hebt ihn über den Ausgangszustand hinaus. Instandhaltung ist der Oberbegriff über allen vieren.
Diese Trennung ist keine Wortklauberei. Sie entscheidet, was ein Angebot enthält, was eine Rechnung abrechnet und worüber eine Eigentümerversammlung eigentlich beschließt. Wer „Wartung“ vereinbart und „Instandsetzung“ erwartet, vergleicht zwei verschiedene Leistungspakete – und wundert sich anschließend über die Nachträge.
| Begriff | Was er meint (DIN 31051, sinngemäß) | Am Dach heißt das | Auslöser |
|---|---|---|---|
| Inspektion | Den Ist-Zustand feststellen und beurteilen, Ursachen der Abnutzung erkennen und Folgerungen ableiten. | Begehung mit Befundaufnahme, Fotos und schriftlichem Bericht. | planmäßig, im festen Takt |
| Wartung | Den Sollzustand bewahren und den Abbau des Abnutzungsvorrats verzögern. | Abläufe, Rinnen und Fläche reinigen, Bewuchs entfernen, Kleinigkeiten ausbessern. | planmäßig, meist im selben Termin |
| Instandsetzung | Den Sollzustand wiederherstellen, wenn er verloren gegangen ist. | Naht neu verschweißen, Anschluss erneuern, schadhafte Fläche abdichten. | nach Befund, als eigener Auftrag |
| Verbesserung | Die Funktionssicherheit über den Ausgangszustand hinaus erhöhen. | Zusätzlicher Notüberlauf, veränderter Aufbau im Zuge einer Sanierung. | Entscheidung des Eigentümers |
In der Praxis fallen Inspektion und Wartung zusammen: Wer ohnehin auf dem Dach steht, um die Abläufe zu reinigen, sieht sich die Fläche im selben Gang an. Deshalb meint der Alltagsbegriff „Dachwartung“ meistens beides. Die Instandsetzung bleibt davon getrennt – sie ist ein eigener Auftrag, der aus dem Wartungsbefund folgt, und sie ist in einem Wartungsumfang üblicherweise nicht enthalten.
Was bei einer Dachwartung geprüft und getan wird
Der Umfang folgt der Bauteilgruppe, nicht dem Kalender. Geprüft werden die Abdichtungs- oder Deckungsfläche, alle Anschlüsse an aufgehende Bauteile, Attika und Kehlen, die Entwässerung samt Notüberläufen sowie Einbauten wie Lichtkuppeln, Lüfter und Dachfenster. Gereinigt wird alles, was Wasser aufhält. Am Ende steht ein Protokoll mit Befund und Empfehlung.
- Fläche: Abdichtungs- oder Deckungsfläche auf Beschädigungen, offene Nähte, Blasen, Risse, verschobene Elemente und stehendes Wasser.
- Anschlüsse und Ränder: Übergänge zu aufgehenden Bauteilen, Attika, Kehlen, Dehnfugen und Randabschlüsse – die Stellen, an denen zwei Bauteile aufeinandertreffen.
- Entwässerung: Dachabläufe, Notüberläufe, Rinnen und Fallrohre auf freien Durchfluss. Für Entwässerungsanlagen sieht DIN 1986-3:2024-05 sinngemäß engere Prüfabstände vor als für die Fläche.
- Einbauten und Aufbauten: Lichtkuppeln, Rauch- und Wärmeabzüge, Lüfter, Dachfenster, Durchdringungen sowie die Befestigungspunkte von Aufdach-Anlagen.
- Dokumentation: Befunde mit Foto, Verortung und Einstufung, dazu eine Handlungsempfehlung – der Teil, der die Begehung im Nachhinein belegbar macht.
Was davon im Einzelfall geschuldet ist, ergibt sich nicht aus dem Begriff „Dachwartung“, sondern aus dem, was schriftlich vereinbart wurde. Deshalb lohnt der Blick in den Leistungskatalog, bevor der erste Termin stattfindet – dort steht, welche Bauteilgruppen enthalten sind, welche Reinigungsleistungen dazugehören und wo die Wartung endet. Welche Leistungen wir dabei übernehmen, steht auf Dachwartung.
Wie eine Begehung abläuft
Eine Begehung folgt einer festen Reihenfolge: Termin und Zugang klären, Objektdaten und Vorbefunde sichten, die Dachfläche systematisch abgehen, reinigen und Kleinigkeiten sofort erledigen, Befunde fotografieren und einstufen, das Protokoll übergeben und die empfohlenen Maßnahmen abstimmen. Wie lange das dauert, bestimmen Fläche, Zugang und Zahl der Einbauten.
- Termin und Zugang klären Vor der Begehung steht die Frage, wie das Dach sicher erreicht wird: Dachausstieg, Leiter, Hubsteiger oder vorhandene Anschlagpunkte. Diese Klärung bestimmt Aufwand und Terminlage.
- Objektunterlagen sichten Aufbau, Alter, letzte Maßnahmen und frühere Protokolle geben vor, worauf besonders zu achten ist. Ein Befund gewinnt an Wert, wenn er sich gegen einen früheren Zustand halten lässt.
- Die Fläche systematisch abgehen Geprüft wird in einer festen Reihenfolge – Fläche, Anschlüsse und Ränder, Entwässerung, Einbauten. So bleibt nachvollziehbar, was tatsächlich angesehen wurde und was nicht.
- Reinigen und Kleinigkeiten erledigen Laub, Bewuchs und Ablagerungen kommen herunter, Abläufe und Notüberläufe werden frei gemacht. Was sich im selben Gang beheben lässt, wird gleich behoben.
- Befunde festhalten und einstufen Jeder Befund wird fotografiert, verortet und danach eingestuft, ob er sofort, mittelfristig oder vorerst gar nicht zu behandeln ist. Diese Einstufung macht das Protokoll entscheidungsfähig.
- Protokoll übergeben, Maßnahmen abstimmen Sie erhalten den schriftlichen Bericht mit Befunden, Fotos und Empfehlung. Was daraus beauftragt wird, entscheiden Sie – die Wartung selbst enthält keine Instandsetzung.
Der wichtigste Schritt ist der fünfte. Ein Befund, der nur „Anschluss undicht“ lautet, sagt Ihnen nichts über Dringlichkeit und Kosten. Ein Befund mit Foto, Verortung und Einstufung dagegen lässt sich budgetieren, terminieren und im Zweifel auch gegenüber Dritten belegen. Genau daran erkennen Sie, ob eine Wartung ihren Zweck erfüllt hat.
Welches Dach welche Wartung braucht
Der Dachtyp bestimmt, worauf es ankommt. Beim Flachdach stehen die Abdichtung mit ihren Anschlüssen und die Entwässerung im Mittelpunkt, weil Wasser dort steht, statt abzulaufen. Beim Steildach geht es um Deckung, First und Grat, Rinnen und Anschlüsse. Gründach, Terrassenbelag und Aufdach-Anlagen kommen als eigene Prüfpunkte hinzu – bei einer Photovoltaikanlage zusätzlich die Frage, wer die Abdichtung unter der Anlage schuldet.
| Dachtyp | Worauf die Wartung zielt | Maßgebliches Regelwerk |
|---|---|---|
| Flachdach (abgedichtet) | Abdichtungsfläche, Anschlüsse an aufgehende Bauteile, Attika, Entwässerung samt Notüberlauf, stehendes Wasser. | DIN 18531-4:2025-08; ZVDH-Flachdachrichtlinie (Ausgabe Januar 2026) |
| Steildach (gedeckt) | Deckung und verschobene Elemente, First und Grat, Kehlen, Rinnen und Fallrohre, Anschlüsse an Schornstein und Gauben. | Fachregeln des Dachdeckerhandwerks für Dachdeckungen; Vorgaben des Herstellers |
| Genutztes Dach (Terrasse, Parkdeck) | Zusätzlich Belag, Fugen und die Frage, wie die darunterliegende Abdichtung überhaupt zugänglich bleibt. | DIN 18531-4:2025-08 (erfasst genutzte und nicht genutzte Dächer) |
| Gründach | Zusätzlich Vegetation und Substrat, freizuhaltende Einläufe und Kontrollschächte sowie die Randbereiche. | Abdichtungs-Regelwerk wie beim Flachdach; dazu die Pflegevorgaben des Begrünungssystems |
| Dach mit Aufbauten (PV, Technik) | Zusätzlich Durchdringungen und Befestigungspunkte, Verschmutzung unter den Modulen und der freie Zugang zur Fläche. | Herstellervorgaben zur Anlage; die Abdichtung bleibt Sache des Dachfachbetriebs |
Der praktische Unterschied liegt in der Fehlertoleranz. Ein Steildach leitet Wasser über die Geometrie ab; verschiebt sich ein Element, bleibt oft Zeit, das zu bemerken. Ein Flachdach hält Wasser zurück – ein verstopfter Ablauf oder ein offener Anschluss wirkt unmittelbar. Deshalb sind Entwässerung und Anschlüsse beim Flachdach die Punkte, an denen eine Wartung ihren Wert am schnellsten zeigt.
Wer Dachwartung braucht – und wer sie ausführen darf
Gebraucht wird Dachwartung überall dort, wo jemand für ein Gebäude einstehen muss: Eigentümer, Verwaltungen, Bestandshalter, Betreiber gewerblicher Objekte. Ausführen darf sie ein eingetragener Fachbetrieb – das Dachdeckerhandwerk ist nach Anlage A Nummer 4 der Handwerksordnung zulassungspflichtig. Eine eigene Sichtprüfung vom Boden ersetzt die fachkundige Begehung mit Protokoll nicht.
Einzelne Eigentümer
Ein Objekt, eine Verantwortung. Hier zählt vor allem, dass überhaupt ein Takt entsteht und dass die Protokolle zusammen an einem Ort liegen – sie sind Jahre später der einzige Beleg für den Zustand von damals.
Verwaltungen und WEG
Hier kommt die Nachweisführung gegenüber Dritten hinzu: Eigentümerversammlung, Beirat, Versicherer. Wer die Unterhaltung übernimmt, haftet nach § 838 BGB in gleicher Weise wie der Besitzer – die Dokumentation ist damit Teil der eigenen Absicherung.
Gewerbe und Bestand
Bei mehreren Objekten geht es um Planbarkeit: einheitlicher Takt, einheitliches Protokollformat, ein Ansprechpartner. Aus einer Sammlung von Einzelaufträgen wird so ein Instandhaltungsbudget, das sich vorher benennen lässt.
Die Frage, wer ausführen darf, hat einen zweiten, oft übersehenen Teil: Wer beauftragt, wählt aus – und trägt für diese Auswahl Verantwortung. Ein Betrieb, der den Befund fachlich einordnen und schriftlich festhalten kann, liefert Ihnen mehr als eine gereinigte Rinne.
Die Auswahl bleibt Ihre Entscheidung – die Einordnung des Befunds ist unsere Aufgabe. Wir begehen Ihr Dach fachkundig und übergeben ein schriftliches Protokoll, in dem jeder Befund verortet und eingestuft ist. Der Dach-Check ist kostenlos und unverbindlich.
Kostenlosen Dach-Check anfordernWie wir das über einen ganzen Bestand hinweg organisieren, zeigt unser Rahmenvertrag für einen Bestandshalter.
Wegweiser: Wo die Antwort auf Ihre Frage steht
Die Einstiegsfrage ist geklärt; die nächsten Fragen hängen davon ab, in welcher Rolle Sie lesen. Jede der folgenden sechzehn Fragen ist im Ratgeber vollständig beantwortet – von Abdichtungsarten, Entwässerung und dem akuten Schadensfall über Intervalle, Vertragsinhalt und Kosten bis zu Haftung, Versicherung und der Finanzierung in der WEG. Hier steht jeweils die kurze Antwort mit dem Weg zur ausführlichen.
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Ich sehe einen Schaden – was steckt dahinter?
Der erste Schritt ist die Trennung von Symptom, Schadensbild und Ursache: Der Fleck an der Decke ist das Symptom, nicht das Problem. Vierzehn typische Schadensbilder lassen sich ihrer wahrscheinlichen Ursache und einer Dringlichkeit zuordnen – und dem Zeitpunkt im Lebenszyklus, an dem sie auftreten.
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Auf dem Dach stehen Pfützen – ist das ein Mangel?
Nicht ohne Weiteres. Zwei Prozent Gefälle sind der Planungswert für die Ableitung des Wassers; pfützenfrei wird eine Fläche erst deutlich darüber. Bis etwa fünf Prozent ist Pfützenbildung durch Bautoleranzen, Durchbiegung und Bahnenüberlappungen regelwerkskonform.
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Ist Feuchte im Aufbau immer ein Leck?
Nein – und das erklärt, warum eine Leckortung manchmal nichts findet. Wasser gelangt auf fünf Wegen in den Aufbau; nur zwei davon sind Undichtigkeiten. Die übrigen sind Konvektion durch undichte Anschlüsse, Dampfdiffusion und eingebaute Baufeuchte.
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Welche Abdichtung habe ich überhaupt – und was braucht sie?
DIN 18531-2:2025-08 unterscheidet vier Stoffgruppen: Bitumen- und Polymerbitumenbahnen, Kunststoff- und Elastomerbahnen, Flüssigkunststoffe und Gussasphalt im Verbund. Sie altern unterschiedlich und brauchen bei der Wartung Unterschiedliches – erkennbar sind sie an Nahtbild, Oberfläche und Randabschluss.
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Das Dach ist undicht – was ist jetzt zu tun?
Zuerst Schaden begrenzen und dokumentieren, dann melden, erst danach orten. Die Eintrittsstelle liegt selten dort, wo es tropft: Wasser wandert in der Dämmebene, oft mehrere Meter weit. Deshalb scheitert die Suche nach Augenmaß.
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Warum hat die Entwässerung einen eigenen Takt?
Weil sie ein eigenes Regelwerk hat: DIN 1986-3:2024-05 nennt für Entwässerungsanlagen engere Prüfabstände als die Dachfläche, für gedrosselte Abläufe nochmals kürzere. Dazu kommt die Notentwässerung nach DIN 1986-100 – das am häufigsten übersehene Bauteil des Flachdachs.
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Wie oft muss ein Dach gewartet werden?
DIN 18531-4:2025-08 verlangt sinngemäß mindestens eine Wartung im Jahr, die ZVDH-Flachdachrichtlinie in der Ausgabe Januar 2026 empfiehlt zwei Inspektionen. Für Entwässerungsanlagen nennt DIN 1986-3:2024-05 engere Abstände. Nach Sturm oder Hagel kommt eine anlassbezogene Kontrolle hinzu.
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Was gehört in einen Wartungsvertrag?
Er muss den Leistungskatalog, den Takt, die Protokollpflicht, Reaktionszeiten und die Abgrenzung zur Instandsetzung benennen. Ein Auftrag „Dachwartung nach Bedarf“ lässt offen, was nicht geprüft wurde. Dazu kommen Laufzeit, Kündigung und die Haftungsregelung.
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Wie vergebe ich Dachwartung für viele Objekte?
Über einen Rahmenvertrag mit Einheitspreisen und ein Leistungsverzeichnis, das je Objekt dieselben Positionen abfragt – erst dadurch werden Angebote vergleichbar. Öffentliche und öffentlich beherrschte Auftraggeber haben zusätzlich das Vergaberecht zu beachten.
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Was kostet Dachwartung?
Den Preis treiben Zugang, Aufbau, Zahl der Anschlüsse und Einbauten, Verschmutzungsgrad und Anfahrt – die reine Fläche am wenigsten. Wie sich daraus ein Jahresbudget ergibt, was auf Mieter umlagefähig ist und was steuerlich gilt, ordnet der Kostenbeitrag.
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Ist Dachwartung Pflicht?
Kein Gesetz ordnet sie ausdrücklich an. Die Pflicht folgt aus der Verkehrssicherungspflicht (§ 823 Abs. 1 BGB) und aus § 836 BGB, der im Schadensfall zusätzlich die Beweislast umkehrt: Löst sich ein Bauteil, müssen Sie die eigene Sorgfalt belegen.
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Was muss im Wartungsprotokoll stehen?
Objekt, Datum, ausführender Betrieb, die geprüften Bauteile, jeder Befund mit Foto und Einstufung sowie eine Handlungsempfehlung. Ein Protokoll, das nur „keine Mängel festgestellt“ vermerkt, ohne den Prüfumfang zu nennen, trägt im Streitfall wenig.
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Was hat die Gebäudeversicherung damit zu tun?
Bedingungswerke verlangen, das Gebäude in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Wird diese Obliegenheit grob fahrlässig verletzt, darf der Versicherer anteilig kürzen (§ 28 Abs. 2 VVG); vollständige Leistungsfreiheit setzt Vorsatz voraus.
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Wie wird das Dach in der WEG finanziert?
Über die Erhaltungsrücklage, die § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG als „angemessen“ verlangt, ohne eine Zahl zu nennen. Reicht sie für eine anstehende Maßnahme nicht aus, beschließt die Eigentümerversammlung eine Sonderumlage.
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Lohnt sich Dachwartung wirtschaftlich?
Die Rechnung entscheidet sich über den Lebenszyklus: planbare, terminierte und vergleichbare Termine auf der einen Seite, die unaufschiebbare Reaktion auf einen Wasserschaden auf der anderen. Gerechnet wird mit den Nutzungsdauern der Bauteile und der Wirkung unterlassener Instandhaltung auf die Restnutzungsdauer.
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Wie organisiert eine Verwaltung viele Dächer?
Über einen einheitlichen Takt, ein einheitliches Protokollformat und eine Fristenübersicht je Objekt – damit die Nachweisführung gegenüber Eigentümern und Versicherern ohne Suche gelingt. § 838 BGB verschiebt die Haftung dabei auf den, der die Unterhaltung übernimmt.
Wenn Sie stattdessen wissen möchten, was ein unentdeckter Dachschaden an einem konkreten Objekt auslösen kann, hilft die Überschlagsrechnung in Folgekosten eines unentdeckten Dachschadens.
Fazit: die ersten drei Schritte
Wer beim Thema Dachwartung neu einsteigt, braucht drei Dinge in dieser Reihenfolge: Klarheit darüber, in welcher Rolle er für das Objekt einsteht; eine erste fachkundige Begehung mit schriftlichem Protokoll als Ausgangspunkt der Nachweiskette; und einen festen Takt, damit aus dem einmaligen Termin eine belegbare Historie wird.
1. Rolle bestimmen
Eigentümer, Nutzungsberechtigter oder Unterhaltungspflichtiger? Die Antwort entscheidet, wer im Ernstfall angesprochen wird und wer die Wartung beauftragen darf.
2. Zustand aufnehmen
Eine erste Begehung mit Protokoll setzt den Nullpunkt. Sie sagt, was jetzt zu tun ist, was warten kann – und ab wann eine nachweisbare Historie existiert.
3. Takt festlegen
Erst der wiederkehrende Termin macht aus einer Momentaufnahme eine Instandhaltung. Welcher Takt zum Objekt passt, klärt der Beitrag zu den Wartungsintervallen.
Schritt zwei können wir übernehmen. Wir sehen uns Ihr Dach fachkundig an und übergeben ein schriftliches Protokoll mit Fotos und Handlungsempfehlung – der Dach-Check ist kostenlos und unverbindlich.
Kostenlosen Dach-Check anfordernWas die laufende Wartung als Leistung umfasst, steht auf Dachwartung; für verteilte Bestände auf Dachwartung für Hausverwaltungen.
Häufige Fragen
Rund um Umfang und Ablauf der Dachwartung wiederholen sich neun Fragen. Die wichtigste zuerst: Dachwartung erhält den Sollzustand eines funktionsfähigen Dachs, die Inspektion stellt den Ist-Zustand fest, die Instandsetzung stellt den Sollzustand wieder her – in der Praxis fallen Inspektion und Wartung in denselben Termin.
Was ist der Unterschied zwischen Dachwartung und Dachinspektion?
DIN 31051:2019-06 trennt sie sinngemäß als zwei Grundmaßnahmen: Die Inspektion stellt den Ist-Zustand fest und beurteilt ihn, die Wartung erhält den Sollzustand. Am Dach heißt das: Die Inspektion schaut und dokumentiert, die Wartung reinigt zusätzlich Abläufe und Rinnen und bessert Kleinigkeiten aus. In der Praxis fallen beide in denselben Termin.
Ist Dachwartung dasselbe wie Instandhaltung?
Nein, Instandhaltung ist der Oberbegriff. DIN 31051:2019-06 ordnet ihr sinngemäß vier Grundmaßnahmen zu: Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung. Dachwartung ist damit ein Teil der Instandhaltung – der planmäßige, vorbeugende Teil. Wer beides gleichsetzt, vergleicht bei Angeboten und in Beschlussvorlagen unterschiedlich große Leistungspakete miteinander.
Was ist der Unterschied zwischen Dachwartung und Dachsanierung?
Wartung ist planmäßig und setzt ein funktionsfähiges Dach voraus. Eine Sanierung erneuert dagegen Bauteile, deren Nutzungsdauer erschöpft ist – sie ist ein eigenes Projekt mit eigener Planung, eigenem Auftrag und eigener Finanzierung. Die Wartung entscheidet nicht über die Sanierung, sie liefert die Befunde, auf denen die Entscheidung beruht.
Gilt Dachwartung nur für Flachdächer?
Nein. Auch Steildächer werden gewartet – dort stehen Deckung, First und Grat, Kehlen, Rinnen und die Anschlüsse an Schornstein und Gauben im Vordergrund. Unterschiedlich sind vor allem die Regelwerke: Für Abdichtungen gilt DIN 18531 mit der ZVDH-Flachdachrichtlinie, für Deckungen die Fachregeln des Dachdeckerhandwerks und die Vorgaben des Herstellers.
Darf jeder Handwerksbetrieb die Dachwartung übernehmen?
Das Dachdeckerhandwerk steht als Nummer 4 in Anlage A der Handwerksordnung und ist damit zulassungspflichtig – wesentliche Dacharbeiten gehören in einen eingetragenen Betrieb. Für die Nachweiskette zählt zusätzlich, dass der Betrieb den Befund fachlich einordnen und schriftlich festhalten kann; genau das macht ein Protokoll später belastbar.
Ist die Dachrinnenreinigung Teil der Dachwartung?
Meistens ja, aber nicht automatisch. Das Freihalten der Entwässerung gehört zum Kern der Wartung, weil stehendes Wasser die Abdichtung dauerhaft belastet. Ob Rinnen, Fallrohre und Notüberläufe im vereinbarten Umfang enthalten sind, entscheidet der Leistungskatalog des Auftrags – prüfen Sie diesen Punkt ausdrücklich, bevor Sie ihn voraussetzen.
Wie lange dauert ein Wartungstermin?
Das hängt vom Objekt ab: Fläche, Zugang, Aufbau und die Zahl der Anschlüsse und Einbauten bestimmen den Aufwand. Ein einfaches Flachdach ohne Aufbauten ist deutlich schneller begangen als eines mit vielen Durchdringungen, Lichtkuppeln und Technikaufbauten. Für die Terminplanung fragen Sie den Zeitbedarf am besten mit der Auftragsbestätigung ab.
Muss ich beim Wartungstermin anwesend sein?
In der Regel nicht. Nötig ist ein gesicherter Zugang zum Dach – Schlüssel, Dachausstieg, Anfahrt für die Leiter oder eine Ansprechperson vor Ort. Sinnvoll ist Ihre Anwesenheit dann, wenn Befunde zu erwarten sind, über die noch am selben Tag entschieden werden soll. Das Ergebnis erhalten Sie anschließend als schriftliches Protokoll.
Welche Unterlagen sollte ich vor der ersten Begehung bereitlegen?
Hilfreich sind: Baujahr und Aufbau der Dachfläche, Unterlagen zur letzten Ausführung oder Sanierung, frühere Protokolle und Rechnungen, Angaben zu Aufbauten wie Photovoltaik oder Lüftungstechnik sowie alles zum Zugang und zu vorhandenen Sicherungseinrichtungen. Je mehr davon vorliegt, desto genauer lässt sich der Befund gegen den früheren Zustand halten.
Regelwerke & Quellen: DIN 31051:2019-06 (Grundlagen der Instandhaltung – vier Grundmaßnahmen) · DIN 18531-4:2025-08 (Instandhaltung von Dachabdichtungen, genutzte und nicht genutzte Dächer) · DIN 1986-3:2024-05 (Betrieb und Wartung von Entwässerungsanlagen) · Flachdachrichtlinie des ZVDH, Ausgabe Januar 2026 · Fachregeln des Dachdeckerhandwerks für Dachdeckungen (Steildach) · Anlage A Nummer 4 HwO (Dachdecker als zulassungspflichtiges Handwerk) · § 823, § 836, § 838 BGB · § 28 VVG · § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG.