Ratgeber · Für Verwalter und Eigentümer
Flachdach-Inspektion: die Checkliste für Ihre Begehung – Prüfpunkt für Prüfpunkt
Eine Flachdach-Begehung ist kein Rundgang, sondern eine Reihenfolge. Wer weiß, welche sechs Bauteilgruppen kontrolliert werden und woran sich ein Mangel jeweils zeigt, kann ein Angebot beurteilen, ein Protokoll lesen und selbst erkennen, wann etwas nicht stimmt. Die Prüfpunkte lassen sich abhaken; sicherheits- und fachkritische Prüfungen bleiben beim Fachbetrieb.
Zuletzt geprüft: 26. Juli 2026 · Aus der Praxis geprüft von Thorge Harms, Geschäftsführer Dachwartung Profi
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In welcher Reihenfolge eine Dachfläche begangen wird
Eine Begehung beginnt nicht auf der Fläche, sondern am Zugang: Zustand der Absturzsicherung, Betretbarkeit, Wetterlage. Danach folgt ein fester Weg – Ränder und Anschlüsse zuerst, dann die Fläche, dann die Durchdringungen, zuletzt die Entwässerung. Diese Reihenfolge verhindert, dass Befunde übersehen werden, weil jemand sofort zum auffälligsten Punkt läuft.
Schritt 1 – Zugang und Sicherheit
Ist die Fläche sicher erreichbar? Liegt der Prüfnachweis der Absturzsicherung vor? Ist die Bahn trocken genug, damit eine Sichtprüfung überhaupt aussagekräftig ist? Was hier nicht stimmt, begrenzt den gesamten Prüfumfang – und gehört genau so dokumentiert.
Schritt 2 – Umgang am Rand
Einmal an der Attika entlang: Anschlusshöhen, Klemmschienen, Abdeckbleche, Ecken. Die Ränder tragen die größte Bewegung und den stärksten Windsog – deshalb stehen sie am Anfang und nicht am Ende.
Schritt 3 – Fläche und Durchdringungen
Danach die Fläche in Bahnen ablaufen, jede Durchdringung einzeln aufnehmen. Aufbauten, Lichtkuppeln und Konsolen werden dabei nicht nur angesehen, sondern auf festen Sitz und auf Scheuerstellen an der Auflage geprüft.
Schritt 4 – Entwässerung und Innenraum
Zum Schluss Abläufe, Laubfangkörbe und Notüberläufe – gereinigt und auf Durchfluss geprüft. Ergänzend ein Blick ins oberste Geschoss: Innenbefunde erklären oft, wonach auf dem Dach zu suchen ist.
Der Zeitpunkt beeinflusst das Ergebnis. Auf nasser, verschneiter oder laubbedeckter Fläche ist ein Teil der Prüfung schlicht nicht möglich – und was nicht möglich war, gehört in das Protokoll, nicht in die Erinnerung. Wie häufig begangen wird und wann eine zusätzliche Kontrolle ansteht, behandelt Wartungsintervalle Flachdach: Wie oft muss gewartet werden?.
Die Checkliste: sechs Bauteilgruppen zum Abhaken
Die Begehung folgt sechs Bauteilgruppen: Dachfläche, Anschlüsse und Attika, Durchdringungen, Entwässerung, Sicherheitstechnik und Umfeld. Jede Gruppe hat eigene Mängelbilder, und fast alle beginnen sichtbar, bevor sie undicht werden. Die folgende Liste können Sie abhaken – zu jedem Prüfpunkt steht, woran der Mangel im Zweifel zu erkennen ist.
Die Bereiche folgen dem, was die Flachdachrichtlinie des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (Ausgabe Januar 2026) und DIN 18531-4 in der Ausgabe 2025-08 für die Inspektion benennen: Zustand und Funktion der Abdichtung, der Anschlüsse und der Entwässerungseinrichtungen. Ergänzt sind die Punkte, die eine Begehung praktisch erst möglich machen beziehungsweise ihre Befunde erklären.
Die Liste ist ein Muster zum Abhaken und bildet keinen konkreten Objektzustand ab. Sie eignet sich als Anlage zum Auftrag: Wer sie allen Bietern gleich vorlegt, bekommt Angebote mit demselben Prüfumfang – und Protokolle, die sich über Jahre vergleichen lassen.
Wie aus den abgehakten Punkten ein belastbares Dokument wird – welche Felder ein Protokoll braucht, wie Befunde einzustufen sind und was das Papier im Schadensfall wert ist –, steht in Wartungsprotokoll Dach: Inhalt, Beweiswert, Vorlage.
Das sehen Sie selbst – dafür brauchen Sie den Fachbetrieb
Vom Boden, aus einem Fenster oder vom gesicherten Dachzugang aus lässt sich mehr erkennen, als viele annehmen: Wasserfahnen an der Fassade, Bewuchs in der Rinne, verschobene Attikableche, Feuchteflecken im obersten Geschoss. Alles, was das Betreten der Fläche oder ein Messverfahren verlangt, gehört dagegen in die Hand eines Fachbetriebs.
| Bereich | Das können Sie selbst sehen | Dafür brauchen Sie den Fachbetrieb |
|---|---|---|
| Dachfläche und Abdichtung | Vom gesicherten Zugang oder einem höher gelegenen Fenster aus: großflächiger Bewuchs, offen liegende Stellen in der Kiesschicht, stehendes Wasser. | Alles, was Betreten verlangt: Nähte, Blasen, Versprödung, Zustand unter der Auflast. |
| Anschlüsse und Attika | Von außen sichtbar verschobene oder klappernde Attikableche, Rostfahnen und Ausblühungen an der Fassade. | Anschlusshöhe, Klemmschienen, Hochzüge, Bewegungsfugen – nur auf der Fläche beurteilbar. |
| Durchdringungen | Aus der Ferne erkennbar: fehlende oder verrutschte Abdeckhauben, sichtbar gerissene Lichtkuppeln. | Manschetten, Ringspalte, Aufsetzkränze, Konsolen und Scheuerstellen unter Aufbauten. |
| Entwässerung | Wasserfahnen an der Fassade, Bewuchs in erreichbaren Rinnen, Auslauf des Notüberlaufs von unten. | Funktionsprüfung der Abläufe, Zustand von Trichter, Klemmflansch und Drosselelement. |
| Sicherheitstechnik | Vorhandensein und Datum der Prüfnachweise in der Objektakte, Vollständigkeit der Unterlagen am Zugang. | Zustandsprüfung der Anschlagpunkte und Seilsysteme – je nach System durch eine sachkundige oder vom Hersteller qualifizierte Person – sowie die Sichtkontrolle von Geländern und Umwehrungen. |
| Innenraum | Feuchteflecken, Ausblühungen und Geruch im obersten Geschoss – das können Sie jederzeit selbst nachsehen. | Feuchtemessung, Leckortung und die Zuordnung eines Innenbefundes zu einer Stelle auf dem Dach. |
Diese eigenen Beobachtungen sind wertvoll – als Hinweis, nicht als Ersatz. Sie sagen dem Fachbetrieb, wo er zuerst hinsehen soll, und sie verkürzen die Suche nach der Ursache erheblich. Notieren Sie deshalb, was Ihnen zwischen zwei Begehungen auffällt, und geben Sie es vorab weiter.
Bevor jemand die Fläche betritt
Betreten Sie eine Dachfläche nur, wenn die Absturzsicherung vorhanden, geprüft und für diesen Weg geeignet ist – und nie allein. Welche Ausstattung ein Dach braucht, richtet sich nach der DGUV Information 201-056 danach, wer hinaufgeht und wie oft. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, übernimmt der Fachbetrieb mit eigener Ausrüstung und Unterweisung.
Die DGUV Information 201-056 „Schutzmaßnahmen gegen Absturz auf Dächern“ erschien im September 2025 in überarbeiteter Fassung und ist für Verwalter aus einem Grund interessant: Sie leitet die nötige Ausstattung eines Dachs nicht aus der Bauform ab, sondern aus der Nutzung. Maßgeblich sind zwei Größen – wer die Fläche betritt (unterwiesene Personen, nicht unterwiesene Personen, allgemeiner Personenverkehr) und wie intensiv sie genutzt beziehungsweise gewartet wird. Als Stufen nennt die Information eine geringe Intensität mit bis zu zwei Begehungen im Jahr, eine mittlere mit bis zu sechs und eine hohe mit mehr als sechs. Daraus folgen die Ausstattungsklassen: von kollektivem Schutz mit Umwehrung, sicheren Wegen und durchsturzsicheren Lichtelementen bis zu Lösungen, die persönliche Schutzausrüstung voraussetzen.
Für die Praxis heißt das: Je öfter jemand auf das Dach muss, desto eher lohnt sich eine Ausstattung, die ohne persönliche Schutzausrüstung auskommt. Wer eine Photovoltaikanlage, Lüftungstechnik oder ein Retentionsdach betreut, hat dieses Thema ohnehin – die Begehung kommt dann nur hinzu. Dass das Zugangsregime zur Fläche nicht am Begehungstermin hängt, sondern eine eigene Betreiberpflicht ist, ordnet Betreiberpflichten am Dach: was der Betreiber schuldet ein.
Ausstattung des Dachs
Umwehrung, sichere Wege, Anschlagpunkte oder Seilsystem – und durchsturzsichere beziehungsweise gesicherte Lichtelemente. Die Arbeitsstättenregel ASR A2.1 setzt eine Absturzgefährdung bereits bei mehr als einem Meter Absturzhöhe an.
Nachweis vor der Begehung
Vor dem Termin klären, ob zur vorhandenen Absturzsicherung ein aktueller Prüfnachweis auffindbar ist. Erst dann steht fest, ob die Fläche an diesem Tag überhaupt betreten werden kann. Woraus die Frist folgt, wer prüfen darf und was im Nachweis steht, steht im Beitrag zur Prüfpflicht für Absturzsicherungen.
Unterlagen am Zugang
Lageplan der Anschlagpunkte, Prüfprotokolle und eine Rettungsanweisung gehören dorthin, wo das Dach betreten wird – und in Kopie in die Objektakte. Fehlt eines davon, ist das der erste Befund der Begehung.
Ohne geprüfte Absturzsicherung endet die Selbstkontrolle am Zugang. Wir begehen die Fläche mit eigener Absturzausrüstung und übergeben ein schriftliches Protokoll mit Fotodokumentation. Der Dach-Check ist kostenlos und unverbindlich.
Kostenlosen Dach-Check anfordernWenn die Sichtprüfung nicht weiterkommt
Nicht jeder Schaden zeigt sich an der Oberfläche. Bleibt der Verdacht nach der Sichtprüfung bestehen, folgen Verfahren, die tiefer reichen: die Prüfglocke an einzelnen Nähten, die elektronische Leckortung über größere Flächen und die Feuchtemessung, wenn die Dämmung betroffen sein könnte. Jedes Verfahren beantwortet eine andere Frage.
Ist das Dach bereits undicht, gilt eine andere Reihenfolge: Erst die Sofortmaßnahmen, dann die Ortung. Neun Verfahren mit ihren Grenzen und die ersten Schritte im Schadensfall stehen in Flachdach undicht: Sofortmaßnahmen und Leckortung.
Prüfglocke Ist diese Naht dicht?
Wie es funktioniert: Über die benetzte Nahtstelle wird eine durchsichtige Glocke gesetzt und Unterdruck erzeugt. Aufsteigende Blasen zeigen den Durchgang an.
Wann es sinnvoll ist: Bei einzelnen verdächtigen Nähten und Anschlussdetails, punktuell und ohne Eingriff in den Aufbau.
Elektronische Leckortung Wo genau ist die Undichtigkeit?
Wie es funktioniert: Die Abdichtung wird als Isolator zwischen zwei Potenzialen genutzt. Das Hochspannungsverfahren arbeitet auf trockener Fläche und findet feine kapillare Fehlstellen; das Niederspannungs- beziehungsweise Elektroimpulsverfahren arbeitet auf benetzter Fläche.
Wann es sinnvoll ist: Bei einem Wassereintritt ohne sichtbare Ursache, auf größeren Flächen und – je nach Verfahren – auch unter Auflast oder Begrünung.
Feuchtemessung und Probeöffnung Ist die Dämmung betroffen?
Wie es funktioniert: Messung an verdächtigen Stellen, ergänzt um eine kleine Probeöffnung, die anschließend fachgerecht wieder geschlossen wird.
Wann es sinnvoll ist: Wenn Innenbefunde, weiche Stellen oder auffällige Temperaturunterschiede auf durchnässte Schichten hindeuten.
Diese Verfahren gehören nicht in jede Regelbegehung. Sie sind Folgeschritte, die aus einem Befund entstehen – und genau so gehören sie beauftragt: mit Bezug auf die Stelle, an der die Sichtprüfung hängen geblieben ist. Wer sie pauschal für die gesamte Fläche bestellt, bezahlt Aufwand, den der Befund nicht verlangt.
Gründach, Photovoltaik und gedrosselte Entwässerung
Gründach, Photovoltaik und gedrosselte Entwässerung verändern die Checkliste nicht, sie verlängern sie. Auf dem Gründach kommen Randstreifen, Kontrollschächte und Fremdaufwuchs hinzu, bei einer Aufdachanlage die Befestigungspunkte und die Flächen unter den Modulreihen, beim Retentionsdach das Drosselelement. Der Grundumfang der Begehung bleibt in allen drei Fällen derselbe.
Gründach
- Vegetationsfreie Rand- und Wartungsstreifen tatsächlich frei – nicht zugewachsen oder mit Substrat verfüllt.
- Kontrollschächte über den Abläufen zugänglich, Deckel vorhanden, Zulauf frei.
- Fremdaufwuchs, vor allem Gehölze und tief wurzelnde Arten, entfernt statt nur gekürzt.
- Substrathöhe und Verdichtung, Erosionsstellen an Ecken und im Bereich von Windkanten.
Photovoltaik oder technische Aufbauten
- Befestigungs- und Ballastpunkte: Sitz, Schutzlagen, Scheuerstellen auf der Abdichtung.
- Flächen unter und zwischen den Modulreihen – dort sammeln sich Laub und Schmutz besonders schnell.
- Kabelführung frei von der Abdichtung, mit Zugentlastung und ohne scharfe Umlenkung.
- Zugänglichkeit für die Begehung selbst: Gassen, die breit genug sind, um die Fläche zu erreichen.
Retentionsdach und gedrosselte Abläufe
- Drosselelement frei und funktionsfähig, Stauhöhe wie geplant, kein Aufstau über das vorgesehene Maß hinaus.
- Notentwässerung als eigener Prüfpunkt: Sie ist beim Retentionsdach Teil der Planung – kontrolliert wird, ob der vorgesehene Notweg tatsächlich frei ist.
- Kürzerer Kontrolltakt für diesen Bauteil, nach DIN 1986-3 in der Ausgabe 2024-05.
Zwei Punkte werden dabei regelmäßig übersehen. Erstens braucht die Elektrik einer Photovoltaikanlage eine eigene Prüfung durch ein anderes Gewerk – die Dachbegehung deckt die Durchdringungen und die Abdichtung darunter ab, nicht die Anlage selbst; wer diese Abdichtung schuldet und was ein PV-Wartungsvertrag dazu regelt, steht in Dachwartung unter der PV-Anlage. Zweitens hat die Entwässerung ohnehin einen kürzeren eigenen Takt als die Fläche; für gedrosselte Abläufe ist er nach DIN 1986-3 in der Ausgabe 2024-05 noch einmal enger. Die konkreten Frequenzen stehen in Wartungsintervalle Flachdach.
Fazit: drei Fragen vor der nächsten Begehung
Vor der nächsten Begehung sind drei Dinge zu klären: Ist die Dachfläche sicher betretbar, und liegt der Prüfnachweis der Absturzsicherung vor? Deckt der Auftrag alle sechs Bauteilgruppen ab, oder endet er bei der Fläche? Und gibt es einen Punkt aus der letzten Begehung, der noch offen ist?
Alle drei geklärt
Dann ist die Begehung Routine. Achten Sie nur darauf, dass die offenen Punkte des Vorjahres im neuen Protokoll ausdrücklich wieder aufgerufen werden – sonst verschwinden sie.
Der Prüfumfang ist unklar
Der häufigste Fall. Legen Sie die sechs Bauteilgruppen als Anlage zum Auftrag bei. Das kostet ein Blatt Papier und beendet die Diskussion darüber, was „geprüft“ eigentlich umfasst.
Die Sicherheit ist offen
Dann steht dieser Schritt vorn. Ein Fachbetrieb bringt die eigene Ausrüstung mit und kann zugleich aufnehmen, was das Dach an fester Sicherungstechnik hat und was ihr fehlt.
Die Checkliste einmal vollständig durchgehen lassen. Wir begehen Ihr Dach nach festem Prüfumfang, bringen die eigene Absturzausrüstung mit und übergeben ein schriftliches Protokoll mit Fotos – der Dach-Check ist kostenlos und unverbindlich.
Kostenlosen Dach-Check anfordernWas die Begehung als Leistung umfasst, steht auf Dachinspektion; die laufende Betreuung eines Flachdachs auf Flachdachwartung. Was ein unentdeckter Befund wirtschaftlich bedeuten kann, lässt sich vorab überschlagen: Folgekosten eines unentdeckten Dachschadens. Wie ein einheitlicher Prüfumfang über einen ganzen Bestand aussieht, zeigt unser Rahmenvertrag für einen Bestandshalter.
Häufige Fragen
Zur Flachdach-Begehung wiederholen sich neun Fragen. Die häufigste zuerst: Der Schwerpunkt liegt nicht auf der freien Fläche, sondern auf den Details – Anschlüsse, Durchdringungen und Entwässerung.
Worauf liegt bei einer Flachdach-Begehung der Schwerpunkt?
Auf den Details, nicht auf der freien Fläche. Die Prüfung konzentriert sich auf Anschlüsse an aufgehende Bauteile, Durchdringungen, Rand- und Blechabschlüsse sowie die Entwässerung – dort treffen unterschiedliche Materialien und Bewegungen aufeinander. Die Abdichtungsfläche selbst wird dabei nicht ausgelassen, liefert aber seltener den kritischen Befund.
Woran erkennt man eine offene Naht?
Oft an Kleinigkeiten: Die Nahtkante steht leicht auf, lässt sich am Rand anheben, Schmutz hat sich in der Fuge festgesetzt, oder das Wasser hinterlässt eine Spur entlang der Überlappung. Bleibt es beim Verdacht, helfen Prüfglocke oder elektronische Leckortung – beide zeigen an, was die Sichtprüfung offenlässt.
Ist Pfützenbildung auf dem Flachdach ein Mangel?
Nicht automatisch, aber ein Anlass zum Hinsehen. DIN 18531-4 nennt in der Ausgabe 2025-08 regelmäßige Pfützenbildung ausdrücklich als Grund für erhöhten Inspektions- und Wartungsaufwand. Stehendes Wasser beschleunigt Alterung, sammelt Schmutz und verdeckt Befunde. Im Protokoll gehört es deshalb als Beobachtungspunkt vermerkt, mit Lage und Ausdehnung.
Warum gehört der Notüberlauf in jede Begehung?
Weil er die letzte Reserve ist. Nach DIN 1986-100 braucht praktisch jede Dachfläche eine Notentwässerung, die frei auf das Grundstück abführt und nicht an die Kanalisation angeschlossen ist. Ist der Notüberlauf zugesetzt, zugestellt oder zugewachsen, bleibt bei Starkregen Wasser auf der Fläche stehen – mit entsprechender Last.
Welche Ausrüstung braucht, wer die Dachfläche betritt?
Das hängt vom Dach ab. Die DGUV Information 201-056 leitet die nötige Ausstattung daraus ab, wer hinaufgeht – unterwiesene oder nicht unterwiesene Personen – und wie oft die Fläche begangen wird. Für die Begehung selbst zählt, dass zu den vorhandenen Einrichtungen ein aktueller Prüfnachweis vorliegt und auffindbar ist.
Woran erkenne ich am Zugang, ob die Fläche betreten werden darf?
An drei Dingen, noch bevor jemand die Tür öffnet. Erstens an den Unterlagen: Lageplan der Anschlagpunkte, Prüfnachweise und Rettungsanweisung gehören dorthin, wo das Dach betreten wird – fehlen sie, fehlt die Grundlage. Zweitens an der Kennzeichnung der Einrichtungen und der zulässigen Wege. Drittens am Zugang selbst: Ein verschlossener Dachausstieg ist kein Hindernis, sondern eine Ansage – er ist verschlossen, weil das Betreten an Voraussetzungen gebunden ist. Ist eine davon offen, wird nicht begangen, sondern geklärt.
Was folgt, wenn Feuchte in der Dämmung vermutet wird?
Zuerst eine Eingrenzung. Feuchteflecken an der Decke, weiche Stellen unter dem Fuß oder auffällige Temperaturunterschiede geben einen Anhaltspunkt; belastbar wird der Befund erst durch Messung und gegebenenfalls eine Probeöffnung. Erst danach steht fest, ob eine örtliche Instandsetzung genügt oder größere Bereiche des Aufbaus betroffen sind.
Was prüft eine anlassbezogene Kontrolle nach Sturm?
Sie ist enger zugeschnitten als die Regelbegehung. Im Blick sind typische Sturmfolgen: aufgestellte Ränder und Ecken, verwehte oder verlagerte Auflast, verschobene Attikableche, gelöste Halterungen von Aufbauten und zugewehte Abläufe. Nach Hagel kommen helle Einschlagspuren auf Bahn und Lichtelementen hinzu. Die Regelbegehung ersetzt sie nicht.
Muss ich als Verwalter bei der Begehung dabei sein?
Nötig ist es nicht, nützlich oft schon. Sie kennen die Vorgeschichte des Objekts, die Beschwerden aus dem obersten Geschoss und die Gewerke, die zuletzt auf dem Dach gearbeitet haben. Genügt ein Telefonat vorab, reicht das ebenso – wichtig ist, dass diese Hinweise vor der Begehung ankommen.
Regelwerke & Quellen: DIN 18531-4:2025-08 (Instandhaltung von Dachabdichtungen: Inspektion, Wartung, Instandsetzung; Pfützenbildung als Grund für erhöhten Aufwand) · DIN 1986-3:2024-05 (Betrieb und Wartung von Entwässerungsanlagen) · DIN 1986-100 (Notentwässerung mit freiem Auslauf auf das Grundstück) · Flachdachrichtlinie des ZVDH (Ausgabe Januar 2026) · DGUV Information 201-056 „Schutzmaßnahmen gegen Absturz auf Dächern“ (Ausgabe September 2025) · DGUV Regel 112-198, Abschn. 10.3.2 und 10.3.3 (Prüfabstand von zwölf Monaten für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz und für fest montierte Anschlageinrichtungen) · ASR A2.1 (Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen).