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Vorlage · Für Verwalter und Facility Manager

Schadensprotokoll nach Sturm oder Hagel

Das Schadensprotokoll nach Sturm oder Hagel hält fest, was nach dem Unwetter am Dach zu sehen war und was wann veranlasst wurde: Ereignis und Wetterlage, Gefahrenlage, Schadensbild je Bauteil, Fotos, Sofortmaßnahmen, die Meldung an den Versicherer und die Freigabe der Schadenstelle. Es ist der Beleg für die Obliegenheiten nach dem Schaden – Schadenminderung, unverzügliche Anzeige, unverändertes Schadenbild.

Zuletzt geprüft: 23. September 2026 · Verfasst und aus der Praxis geprüft von Thorge Harms, Geschäftsführer Dachwartung Profi

  • Geprüfte Fachbetriebe
  • Protokoll je Objekt
  • Ein Ansprechpartner
  • Bundesweit
Schadensprotokoll Sturm als PDF herunterladen

Inhalt und Grenzen des Schadensprotokolls

  • Ist: zwei Blätter je Schadenereignis und Objekt – Blatt 1 für die Stunden nach dem Unwetter, Blatt 2 für Meldung und Freigabe, mit Unterschriftsfeldern.
  • Ist: frei verwendbar, ohne E-Mail-Abfrage und ohne Registrierung, auch für Objekte, an denen wir nicht beteiligt sind.
  • Ist nicht: die Schadenanzeige. Sie geht unverzüglich an den Versicherer; das Protokoll hält fest, wann und wie.
  • Ausgefüllt: Der Assistent Sturmschaden am Dach: was jetzt zu tun ist füllt dasselbe Protokoll Schritt für Schritt aus und druckt es.

So wird das Schadensprotokoll nach einem Sturm ausgefüllt

  1. Zuerst die Gefahrenlage (Block C) — Lose Teile über Verkehrsflächen, Wassereintritt, sichtbarer Schaden – drei Angaben, die bestimmen, was zuerst zu tun ist. Bei Gefahr für Personen wird gesperrt, bevor jemand fotografiert.
  2. Ereignis und Umgebung festhalten (Block B) — Datum, Uhrzeit, Art und Wetterlage, dazu Schäden an Nachbargebäuden, umgestürzte Bäume oder Hagelspuren in der Umgebung.
  3. Schadensbild je Bauteil ankreuzen (Block D) — Was vom Boden, aus Fenstern oder von innen zu erkennen ist, mit Ort je Bauteil. Die Aufnahme auf der Fläche empfehlen wir einem Fachbetrieb mit Absturzsicherung, weil ihr Zustand nach dem Sturm unbekannt ist.
  4. Fotos und Sofortmaßnahmen belegen (Blöcke E und F) — Welche Aufnahmen vorliegen und wo sie liegen, was abgesperrt, aufgefangen, notgesichert und aufbewahrt wurde.
  5. Meldungen und Freigabe nachtragen (Blöcke G und H) — Versicherer, Zeitpunkt, Meldeweg, Schadennummer und Weisungen, dazu Aufnahme, Besichtigung und Freigabe der Schadenstelle.

Die acht Blöcke A bis H des Schadensprotokolls

Blatt 1 trägt Objekt, Ereignis, Gefahrenlage und Schadensbild, Blatt 2 Fotos, Sofortmaßnahmen, Meldungen und die Freigabe der Schadenstelle.

A · Objekt und Aufnahme

Für welches Gebäude das Protokoll gilt und wer es aufnimmt.

  • Objekt / Liegenschaft
  • Adresse
  • Betroffener Gebäudeteil / Dachfläche
  • Objekt ist – Wohnungseigentum (WEG) · vermietet · gewerblich genutzt
  • Aufgenommen von
  • Aufgenommen am

B · Ereignis und Wetterlage

Wann es geschah, was es war und was in der Umgebung ebenfalls beschädigt wurde. VGB 2022, A 5.1.1 bis A 5.2 · AStB 2010, Abschnitt A § 1

  • Datum des Ereignisses
  • Uhrzeit (ca.)
  • Art des Ereignisses – Sturm · Hagel · Sturm und Hagel
  • Beobachtete Wetterlage
  • Windstärke am Schadenort, sofern bekannt – mit Quelle
  • Schäden an Nachbargebäuden – welche Gebäude, welche Schäden VGB 2022, A 5.1.1.1
  • Umgestürzte Bäume oder abgebrochene Äste in der Umgebung – wo
  • Hagelspuren in der Umgebung, etwa an Fahrzeugen oder Blechen – wo, welche Spuren

C · Gefahrenlage bei Entdeckung

Ob Personen gefährdet sind, Wasser eindringt und der Schaden sichtbar ist.

  • Lose oder herabhängende Teile über Gehwegen, Eingängen, Zufahrten oder Stellplätzen – ja · nein · nicht erkennbar
  • Wasser dringt in das Gebäude ein – ja · nein · noch nicht geprüft
  • Schaden am Dach – vom Boden oder von innen sichtbar · Hinweise, etwa Teile oder Kies am Boden · keine Anzeichen

D · Schadensbild je Bauteil

Welche Bauteile betroffen sind und wo, soweit vom Boden oder von innen erkennbar.

  • Deckung oder Abdichtung abgehoben, aufgerissen oder fehlend – wo, wie groß
  • Attika- oder Randabdeckung gelöst – welche Seite
  • Kiesschüttung verlagert – wo
  • Rinnen oder Fallrohre beschädigt oder verstopft – wo
  • Lichtkuppeln oder RWA-Öffnungen beschädigt – welche
  • PV-Module oder Unterkonstruktion verschoben oder beschädigt – wo
  • Anschlagpunkte oder Absturzsicherung beschädigt – welche
  • Schornstein, Aufbauten oder Antennen beschädigt – welche
  • Wassereintritt innen, Feuchte an Decken oder Wänden – Räume, Geschoss
  • Folgeschäden an Nachbargrundstücken, Fahrzeugen oder Sachen Dritter – was, wessen

E · Fotodokumentation des Schadenbilds

Welche Aufnahmen vorliegen und wo sie abgelegt sind. VGB 2022, Teil B3.3.2.2 d) · AStB 2010, Abschnitt B § 8 Nr. 2 a) gg)

  • Ablageort der Fotos
  • Übersicht je Gebäudeseite – Anzahl
  • Detail je Schadenstelle – Anzahl
  • Maßstab im Bild, etwa ein Zollstock – bei welchen Fotos
  • Datum und Uhrzeit der Aufnahme erkennbar – Zeitstempel der Kamera oder notiert
  • Aufnahmestandort notiert – etwa Hofseite, Nachbardach
  • Zustand vor der Notsicherung – Anzahl
  • Schäden in der Umgebung – Anzahl

F · Sofortmaßnahmen

Was zur Sicherung und Schadenminderung bereits veranlasst ist.

  • Gefahrenbereich abgesperrt – wo, seit wann § 836 Abs. 1 BGB
  • Wasser aufgefangen, Räume und Inventar geschützt – wo § 82 Abs. 1 VVG
  • Notsicherung durch einen Fachbetrieb – Firma, Datum, Uhrzeit §§ 82, 83 VVG
  • Beschädigte oder ausgebaute Teile aufbewahrt – Lagerort VGB 2022, Teil B3.3.2.2 d)

G · Meldung an Versicherer und Beteiligte

Wem der Schaden wann und auf welchem Weg gemeldet wurde. § 30 Abs. 1, § 82 Abs. 2 VVG

  • Versicherer
  • Gemeldet am / um
  • Meldeweg – telefonisch · E-Mail oder Brief
  • Schadennummer
  • Weisungen des Versicherers
  • Eigentümer / Verwaltungsbeirat informiert am
  • Mieter / Nutzer informiert am

H · Beteiligte und Freigabe der Schadenstelle

Wer den Schaden aufnimmt und besichtigt und wann die Schadenstelle freigegeben ist. VGB 2022, Teil B3.3.2.2 d) und e)

  • Fachbetrieb der Aufnahme
  • Aufnahme auf der Fläche am
  • Sachverständiger / Schadenregulierer
  • Besichtigung durch den Versicherer am
  • Freigabe der Schadenstelle am

Am Ende: Aufnehmende Person (Unterschrift) und Verwaltung / Eigentümer (Unterschrift).

Obliegenheiten nach einem Sturmschaden, die das Protokoll belegt

Jeder Block belegt eine Pflicht, die Gesetz und Versicherungsbedingungen nach dem Schaden aufstellen. Welche Rolle die Wartung vor dem Schaden spielt, erklärt Dachwartung und Gebäudeversicherung: Obliegenheit, Kürzung, Nachweis.

  • Für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen Sie, soweit es Ihnen möglich ist. § 82 Abs. 1 VVG · VGB 2022, Teil B3.3.2.1 · AStB 2010, Abschnitt B § 8 Nr. 2 a) aa)
  • Den Eintritt des Schadens zeigen Sie dem Versicherer unverzüglich an, nachdem Sie davon erfahren haben – auch mündlich oder telefonisch. § 30 Abs. 1 VVG · VGB 2022, Teil B3.3.2.2 a) · AStB 2010, Abschnitt B § 8 Nr. 2 a) bb)
  • Weisungen des Versicherers holen Sie ein, wenn die Umstände es gestatten, und befolgen sie, soweit sie Ihnen zumutbar sind. § 82 Abs. 2 VVG · VGB 2022, Teil B3.3.2.1 · AStB 2010, Abschnitt B § 8 Nr. 2 a) cc) und dd)
  • Das Schadenbild bleibt unverändert, bis der Versicherer die Schadenstelle freigibt; sind Veränderungen unumgänglich, wird es nachvollziehbar dokumentiert, etwa mit Fotos, und die beschädigten Sachen werden bis zur Besichtigung aufbewahrt. VGB 2022, Teil B3.3.2.2 d) · AStB 2010, Abschnitt B § 8 Nr. 2 a) gg)
  • Jede Auskunft, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Leistungsumfangs erforderlich ist, erteilen Sie dem Versicherer; Untersuchungen über Ursache und Höhe des Schadens gestatten Sie. § 31 Abs. 1 Satz 1 VVG · VGB 2022, Teil B3.3.2.2 e) · AStB 2010, Abschnitt B § 8 Nr. 2 a) hh)
  • Belege, die der Versicherer anfordert, bringen Sie bei, soweit ihre Beschaffung Ihnen billigerweise zugemutet werden kann. § 31 Abs. 1 Satz 2 VVG · VGB 2022, Teil B3.3.2.2 f) · AStB 2010, Abschnitt B § 8 Nr. 2 a) ii)

Häufige Fragen zum Schadensprotokoll nach Sturm oder Hagel

Wer füllt das Schadensprotokoll nach einem Sturm aus?

Das Schadensprotokoll füllt aus, wer das Objekt nach dem Unwetter zuerst in Augenschein nimmt – Verwaltung, Hausmeister oder Objektbetreuung –, und zwar vom Boden, aus Fenstern und von innen. Die Angaben zur Fläche selbst ergänzt der Fachbetrieb nach seiner Aufnahme, die Meldedaten die Verwaltung. Zwei Unterschriftsfelder halten fest, wer aufgenommen hat und wer für das Objekt zeichnet.

Ersetzt das Schadensprotokoll die Schadenmeldung beim Versicherer?

Das Schadensprotokoll ersetzt die Anzeige beim Versicherer nicht. Die Anzeige ist eine eigene Pflicht: unverzüglich, sobald Sie vom Schaden wissen, nach den Musterbedingungen auch telefonisch (§ 30 Abs. 1 VVG). Das Protokoll hält fest, wann und auf welchem Weg gemeldet wurde, und liefert die Auskünfte und Belege, die der Versicherer danach verlangen kann.

Warum steht im Protokoll die Gefahrenlage vor dem Schadensbild?

Die Gefahrenlage steht vor dem Schadensbild, weil sie die Reihenfolge der Arbeit bestimmt. Hängen Teile lose über Gehwegen oder Eingängen, wird zuerst gesperrt und erst danach fotografiert. Block F führt die Absperrung deshalb als erste Sofortmaßnahme, mit Ort und Uhrzeit – sie belegt die Sorgfalt, auf die es bei sich lösenden Gebäudeteilen ankommt (§ 836 Abs. 1 BGB).

Was gehört in das Feld für die Weisungen des Versicherers?

In das Feld gehört, was der Versicherer zur Abwendung und Minderung des Schadens vorgibt, mit Datum und Gesprächspartner – etwa, ob eine Notsicherung sofort beauftragt werden soll. Weisungen sind einzuholen, wenn die Umstände es gestatten, und zu befolgen, soweit sie zumutbar sind (§ 82 Abs. 2 VVG). Was vereinbart wurde, ist später nur belegbar, wenn es notiert ist.

Wann ist das Schadensprotokoll abgeschlossen?

Abgeschlossen ist das Schadensprotokoll mit der Freigabe der Schadenstelle durch den Versicherer. Bis dahin bleibt das Schadenbild unverändert, und beschädigte Teile werden aufbewahrt (VGB 2022, Teil B3.3.2.2 d). Block H hält den Aufnahmetermin des Fachbetriebs, die Besichtigung und das Freigabedatum fest; danach kann die Instandsetzung beauftragt werden.

Das Schadensprotokoll nach Sturm oder Hagel als PDF

Rechtsquellen: Obliegenheiten nach dem Schaden: §§ 30, 31, 82 VVG; GDV-Musterbedingungen VGB 2022, Teil B3.3.2 (Wohngebäude) und AStB 2010, Abschnitt B § 8 Nr. 2 (Sturmversicherung). Aufwendungsersatz: § 83 VVG. Dazu § 836 Abs. 1 BGB für die Absperrung und die GDV-Musterbedingungen VGB 2022, A 5.1 bis A 5.5, für Sturm, Hagel und den Nachweis bei nicht feststellbarer Windstärke. Fundstellen je Schritt nennt der Assistent Sturmschaden am Dach: was jetzt zu tun ist.

Dachkontrolle nach dem Sturm anfordern

Wir koordinieren die Aufnahme der Dachfläche nach Sturm oder Hagel bundesweit über persönlich ausgewählte Meisterbetriebe. Ausgeführt wird von einem Fachbetrieb mit eigener Betriebshaftpflicht; unsere Koordinationsleistung ist über unsere Betriebshaftpflicht abgesichert. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages; den Termin für die Aufnahme am Dach vereinbaren wir nach Absprache mit Ihnen.

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