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Umlage-Check Dachwartung

Ist die Dachwartung umlagefähig? Einordnung nach Vertrag, Maßnahme und Turnus

Wählen Sie Mietverhältnis, Maßnahme, Klausellage und Turnus. Das Ergebnis nennt die Einordnung, die Gründe mit ihrer Fundstelle und den nächsten Schritt – für Wohnraum, Gewerbe und vermietetes Wohnungseigentum.

Umlage-Check Dachwartung

Welches Mietverhältnis?
Welche Maßnahme am Dach?
Was steht im Mietvertrag?
Wie oft fällt die Maßnahme an?

Einordnung

Die Einordnung braucht alle vier Angaben. Offen: Mietverhältnis, Maßnahme, Klausellage, Turnus.

Maßgeblich bleibt der Wortlaut des konkreten Mietvertrags – der Prüfbogen führt Frage für Frage daran entlang. Prüfbogen Umlagefähigkeit Dachwartung im Gewerbemietvertrag

Quellen der Einordnung
  • § 1 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 und 2 BetrKV: Betriebskosten entstehen laufend; Verwaltung, Instandhaltung und Instandsetzung sind ausgenommen.
  • § 2 Nr. 17 BetrKV: sonstige Betriebskosten – die Kostenart muss im Mietvertrag benannt sein.
  • § 556 Abs. 1 und § 556a Abs. 3 BGB: Vereinbarung als Grundlage der Umlage; bei vermietetem Wohnungseigentum gilt der Maßstab der Gemeinschaft, wenn die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben.
  • § 535 Abs. 1 Satz 2 und § 578 Abs. 2 BGB: Erhaltungspflicht des Vermieters; für Geschäftsräume gilt die Verweisung auf § 556 BGB nicht.
  • § 307 und § 310 Abs. 1 BGB: Inhaltskontrolle von Formularklauseln, auch gegenüber Unternehmern.
  • § 16 Abs. 2 WEG: Die Kosten der Gemeinschaft tragen die Wohnungseigentümer nach dem Verhältnis ihrer Anteile.
  • BGH VIII ZR 167/03, VIII ZR 123/06 und VIII ZR 221/08 zur Wohnraummiete; BGH XII ZR 22/07, XII ZR 112/10 und XII ZR 120/18 zur Geschäftsraummiete.

Einordnungen

Die drei Einordnungen des Umlage-Checks

Jede Einordnung sagt, wo die Position landet und woran das hängt. Maßgeblich bleibt der Wortlaut des konkreten Mietvertrags – der Prüfbogen führt Frage für Frage daran entlang.

  • Umlagefähig

    Die Position trägt die Umlage, solange Vertrag, Rechnung und Abrechnung sie als eigene wiederkehrende Leistung ausweisen.

  • Bedingt umlagefähig

    Die Umlage hängt an einem Punkt, den erst der Vertragstext entscheidet: an der Klausel, ihrer Entstehung und ihrer Reichweite.

  • Nicht umlagefähig

    Die Position bleibt beim Eigentümer – entweder erfüllt sie das Merkmal der Betriebskosten nicht oder der Vertrag holt sie nicht herein.

Am eigenen Vertragstext arbeitet der Prüfbogen Umlagefähigkeit Dachwartung im Gewerbemietvertrag die Klausel Frage für Frage ab.

Wohnraum, Gewerbe, Wohnungseigentum

Umlage der Dachwartung: was die drei Vertragslagen unterscheidet

Woraus die Umlage folgt und was sie begrenzt, hängt am Mietverhältnis – die Maßnahmeart entscheidet in allen dreien gleich.

Mietverhältnis Woraus die Umlage folgt Was sie begrenzt Fundstelle
Wohnraummietvertrag Die Umlage folgt aus der Vereinbarung im Rahmen des Betriebskostenkatalogs; Dachwartung und Dachrinnenreinigung sind sonstige Betriebskosten und müssen einzeln benannt sein. Instandhaltung und Instandsetzung sind ausgenommen, Verwaltungskosten ebenfalls. § 556 Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 2 Nr. 1 und 2, § 2 Nr. 17 BetrKV; BGH VIII ZR 167/03
Gewerbemietvertrag Die Umlage folgt allein aus dem Mietvertrag: Für Räume, die keine Wohnräume sind, gilt die Verweisung auf § 556 BGB nicht. Formularklauseln unterliegen der Inhaltskontrolle; die Erhaltungslast gemeinschaftlich genutzter Flächen braucht einen durch eine Kostenbegrenzung beschriebenen Rahmen. §§ 535, 578 Abs. 2, 307, 310 Abs. 1 BGB; BGH XII ZR 22/07, XII ZR 112/10, XII ZR 120/18
Wohnungseigentum, Sondereigentum vermietet Die Kosten der Gemeinschaft trägt jeder Eigentümer über das Hausgeld nach dem Verhältnis seines Anteils; die Weitergabe an den Mieter richtet sich danach nach dem Mietvertrag. Für die Verteilung auf den Mieter gilt der Maßstab, der zwischen den Wohnungseigentümern gilt, soweit im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist und der Maßstab billigem Ermessen nicht widerspricht. § 16 Abs. 2 WEG; § 556a Abs. 3 BGB

Die Herleitung steht in den beiden Artikeln zur Sache: Dachrinnenreinigung Nebenkosten: wann sie umlagefähig ist und Dachwartung im Gewerbemietvertrag umlegen: was der Vertrag hergibt. Für das Wohnungseigentum: Erhaltungsrücklage fürs Dach: Höhe, Beschluss und Sonderumlage in der WEG.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Umlage der Dachwartung

Welche Angaben entscheiden über die Umlagefähigkeit der Dachwartung?

Über die Umlagefähigkeit der Dachwartung entscheiden vier Angaben: das Mietverhältnis, die Art der Maßnahme, der Wortlaut der Klausel und der Turnus. Das Mietverhältnis bestimmt, ob der Betriebskostenkatalog unmittelbar gilt. Die Maßnahmeart trennt Wartung von Instandsetzung. Klausel und Turnus entscheiden, ob die Kostenart vereinbart ist und laufend entsteht.

Warum trennt die Einordnung Dachwartung und Dachreparatur?

Dachwartung und Dachreparatur sind zwei Kostenarten, nicht zwei Stufen derselben. Die wiederkehrende Begehung stellt einen Zustand fest und entsteht laufend. Die Reparatur beseitigt einen eingetretenen Mangel an der Substanz; Instandhaltung und Instandsetzung nimmt § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV ausdrücklich von den Betriebskosten aus. Deshalb gehören beide in getrennte Positionen.

Was heißt „bedingt umlagefähig“ bei der Dachwartung?

Bedingt umlagefähig heißt: Die Umlage hängt an einem Punkt, den nur der Vertragstext entscheidet. Typisch sind zwei Lagen – eine Klausel nennt lediglich einen Sammelbegriff, oder die Maßnahme wurde nur aus einem bestimmten Anlass veranlasst und entsteht damit nicht laufend. Beide Punkte arbeitet der Prüfbogen Frage für Frage ab.

Wie läuft die Umlage der Dachwartung bei vermietetem Wohnungseigentum?

Bei vermietetem Wohnungseigentum läuft die Umlage in zwei Stufen. Zuerst trägt jeder Eigentümer die Kosten der Gemeinschaft über das Hausgeld nach dem Verhältnis seines Anteils (§ 16 Abs. 2 WEG). Danach entscheidet allein der Mietvertrag, ob der vermietende Eigentümer die Position an seinen Mieter weitergibt – nach denselben Regeln wie in jedem Wohnraummietverhältnis.

Warum wiegt ein Sammelbegriff im Gewerbemietvertrag schwerer als im Wohnraummietvertrag?

Im Wohnraummietvertrag genügt der Sammelbegriff „sonstige Betriebskosten“ für die Dachkosten nicht, weil er dem Mieter nichts über die Belastung sagt. In der Gewerbemiete hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass „sämtliche Betriebskosten“ als Individualvereinbarung die Kostenarten der Verordnung erfasst (XII ZR 120/18). Bei Formularklauseln tritt die Inhaltskontrolle hinzu.

Welche Rolle spielt das Wartungsprotokoll für die Umlage der Dachwartung?

Das Wartungsprotokoll macht die abgerechnete Position nachvollziehbar. Bei der Abrechnung der Betriebskosten ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten (§ 556 Abs. 3 Satz 1 BGB); die Norm bewertet die Kosten, nicht den Leistungsumfang. Dass Umfang und Takt zum Objekt passen und sich aus Vertrag und Protokollen ablesen lassen, ist unsere Empfehlung – und zugleich der Beleg, dass gewartet und nicht repariert wurde.

Ist die erstmalige Dachbegehung nach dem Kauf umlagefähig?

Die erstmalige Dachbegehung nach dem Kauf ist keine Betriebskostenposition. Betriebskosten müssen dem Eigentümer laufend entstehen; eine Maßnahme, die nur aus einem bestimmten Anlass veranlasst wird, erfüllt dieses Merkmal nicht (§ 1 Abs. 1 BetrKV). Umlagefähig wird erst der danach vereinbarte wiederkehrende Turnus, sofern der Mietvertrag ihn benennt.

Welcher Schritt folgt auf die Einordnung der Umlagefähigkeit?

Auf die Einordnung folgt die Prüfung am eigenen Vertragstext. Der Prüfbogen Umlagefähigkeit stellt fünfzehn Fragen an die Klausel, je Frage Ja, Nein oder unklar, mit einem Feld für die Fundstelle. Ausgefüllt hält er fest, was im Vertrag steht und an welcher Stelle – die Grundlage für jede weitere Klärung.

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