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Ratgeber · Für Eigentümer, Verwaltungen und Betreiber

Dachbegrünung Förderung: Zuschüsse, Gebührenminderung und die Bindung danach

Gefördert wird eine Dachbegrünung über Zuschussprogramme von Ländern, Regionen, Städten und Wasserverbänden, über eine geringere Niederschlagswassergebühr und beim Bund als Teil einer geförderten energetischen Sanierung. Die Programme von Hamburg, der Region Hannover und Emscher-Lippe verlangen Bedingungen, die auf dem Dach erfüllt werden: Mindestaufbau, freiwillige Herstellung, Antrag vor dem Auftrag und ein Erhalt der Begrünung über zehn bis fünfzehn Jahre.

Zuletzt geprüft: 4. Oktober 2026 · Verfasst und aus der Praxis geprüft von Thorge Harms, Geschäftsführer Dachwartung Profi

Dachbegrünung Förderung: Zuschuss, Gebührenminderung und Bundesförderung

Eine Dachbegrünung wird über Zuschussprogramme, über die Niederschlagswassergebühr und über die Bundesförderung unterstützt. Zuschüsse vergeben Länder, Regionen, Städte und Wasserverbände; die Gebühr sinkt, wo die örtliche Satzung begrünte Flächen nur anteilig ansetzt; der Bund fördert die Begrünung als Teil einer geförderten energetischen Sanierung.

Diese Wege wirken unterschiedlich, und das bestimmt, welcher für ein Objekt trägt. Der Zuschuss senkt einmalig die Kosten der Herstellung. Die Gebührenminderung wirkt in jedem Jahr, solange der Aufbau die Voraussetzungen der Satzung erfüllt. Die Bundesförderung kommt nur zum Zug, wenn die Dachfläche ohnehin energetisch gedämmt wird. Für einen Bestand mit mehreren Flachdächern lohnt deshalb der Blick auf alle – je Objekt, denn Programme und Satzungen gelten nur am jeweiligen Standort.

Wege der Förderung einer Dachbegrünung im Vergleich
Weg Wer gibt Form Voraussetzung Bindung
Zuschussprogramm Land, Region, Stadt oder Wasserverband einmaliger Zuschuss zur Herstellung freiwillige Begrünung, Antrag vor Beginn, Mindestfläche und Mindestaufbau Erhalt über zehn bis fünfzehn Jahre in den belegten Programmen
Gebührenminderung Stadt bzw. Entwässerungsbetrieb nach Satzung geringere Niederschlagswassergebühr in jedem Jahr Antrag oder Meldung, Aufbaudicke, Nachweis des Aufbaus solange der Aufbau die Satzung erfüllt; Änderungen sind zu melden
Bundesförderung (BEG EM) BAFA Zuschuss auf die förderfähigen Kosten, Grundfördersatz 15 % geförderte energetische Dämmung der Dachfläche, Energieeffizienz-Experte nach den Bedingungen der Bundesförderung

Eine Anfrage kann ein oder mehrere Objekte umfassen.

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Randstück einer extensiven Dachbegrünung im Schnitt: Auf Noppen-Drainageelement und dunkler Schutzlage über der Bitumenabdichtung liegen mineralisches Substrat und eine Sedum-Moos-Vegetation, daneben ein Kiesstreifen an der Attika mit Blechabdeckung.

Förderprogramme für Dachbegrünung: Hamburg, Region Hannover und Emscher-Lippe

Förderprogramme für Dachbegrünung legen Länder, Regionen, Städte und Wasserverbände auf, und sie gelten nur in ihrem Gebiet. Beispiele zeigen die Spannbreite: Hamburg zahlt einen Anteil der Kosten, die Region Hannover ein Drittel bis die Hälfte, das Emscher-Lippe-Gebiet eine Pauschale je Quadratmeter. Höhe, Mindestfläche und Bindung legt jede Richtlinie selbst fest.

Die Hamburger Gründachförderung unterscheidet nach dem Antragsteller: Private Selbstnutzende und Gemeinschaften der Wohnungseigentümer erhalten 60 Prozent der förderfähigen Kosten, Vermieter ab drei Wohneinheiten, Unternehmen und Organisationen 40 Prozent, höchstens 100.000 Euro je Gebäude. Gefördert wird ab 20 Quadratmetern Vegetationsfläche, und zu den förderfähigen Kosten gehört alles ab der Oberkante der Dachabdichtung. Die Fertigstellungspflege im ersten Jahr durch ein Fachunternehmen ist verbindlicher Bestandteil.

Die Region Hannover fördert ein Drittel der Kosten einer Dachbegrünung ab 25 Quadratmetern, ausgeführt von einer Fachfirma; Eigenleistung ist ausgeschlossen. Entsteht auf demselben Dach zugleich eine Photovoltaikanlage, steigt der Anteil auf die Hälfte. Das Programm „10.000 Grüne Dächer“ von Emschergenossenschaft und Lippeverband zahlt pauschal 50 Euro je Quadratmeter begrünter Fläche, wenn das Dach im Verbandsgebiet liegt, an den Kanal angeschlossen ist und einen Aufbau von mindestens zehn Zentimetern trägt.

Förderprogramme für Dachbegrünung mit Konditionen und Stand
Programm Förderung Mindestvoraussetzung Erhalt Stand
Hamburger Gründachförderung (IFB Hamburg) 60 % Selbstnutzende und GdWE, 40 % Vermieter ab drei Wohneinheiten und Unternehmen; höchstens 100.000 € je Gebäude ab 20 m² Vegetationsfläche; Substrat ab 8 cm (Gewerbe, Garage, Carport, Bestand) bzw. 12 cm (Neubau Wohnen und Büro) mindestens 15 Jahre nach Abnahme Richtlinie gültig ab 16.03.2026
Region Hannover 1/3 der Kosten, höchstens 3.000 € bis 250 m² und 10.000 € darüber; mit PV auf demselben Dach 1/2, höchstens 4.500 € bzw. 15.000 € ab 25 m², Ausführung durch Fachfirmen mindestens zehn Jahre Richtlinie vom 04.07.2023, Programmseite Stand 06.02.2026
„10.000 Grüne Dächer“ (Emschergenossenschaft/Lippeverband) 50 € je m² begrünter Dachfläche Aufbau ab 10 cm oder Speicher ab 25 l/m²; Dach an den Kanal angeschlossen; bis 200 m² über das Förderportal zehn Jahre Förderbedingungen, abgerufen 03.10.2026

Für andere Standorte führt der Weg über die Träger vor Ort: das Umweltamt, den Entwässerungsbetrieb und den Wasserverband des Gebäudes. Landesprogramme verzeichnet zudem die Förderdatenbank des Bundes. Hamburg etwa gewährt keinen Rechtsanspruch und bewilligt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Programme ändern ihre Bedingungen; vor dem Antrag gehört deshalb die aktuelle Fassung der Richtlinie auf den Tisch.

Niederschlagswassergebühr: wie ein Gründach die Veranlagung mindert

Ein Gründach mindert die Niederschlagswassergebühr, wo die örtliche Abwassergebührensatzung begrünte Flächen nur anteilig ansetzt. Abgerechnet wird je Quadratmeter angeschlossener Fläche; die Satzung bestimmt, um wie viel Prozent die begrünte Fläche sinkt und welche Aufbaudicke dafür nötig ist. Voraussetzung ist ein Antrag oder eine Meldung mit Nachweis.

Die Satzungen setzen dabei verschieden an. Köln mindert die Gebühr je nach Art der Begrünung, Dortmund und Berlin staffeln nach der Aufbaudicke, Hannover setzt jedes fachgerecht mehrschichtige Gründach mit der Hälfte seiner Fläche an. Gemeinsam ist den Satzungen, dass die Minderung am Aufbau hängt – nicht an der Herstellung, sondern an dem, was auf dem Dach liegt.

Minderung der Niederschlagswassergebühr für Gründächer in Köln, Dortmund, Hannover und Berlin
Stadt Gebühr je m² und Jahr Minderung Voraussetzung Fundstelle
Köln 1,39 € 40 % extensiv, 70 % intensiv auf Antrag; intensive Begrünung per Bestätigung des Gründachherstellers AbwGebS vom 17.12.2025, § 3 Abs. 3 d
Dortmund 1,80 € (Regelsatz) 50 % extensiv ab 8 cm, 70 % intensiv ab 30 cm oder Retentionsgründach auf Antrag, dauerhaft begrünt; Fachunternehmerbescheinigung bei intensiv und Retention Satzung vom 19.12.2025, § 4 Abs. 7
Hannover 0,80 € Gründachfläche nur zu 50 % angesetzt nachweislich mehrschichtig und fachgerecht, über 6 cm Aufbau Gebührensatzung, in Kraft 01.01.2025, § 5 Abs. 3
Berlin nach Tarif der Wasserbetriebe 50 % unter 10 cm, 60 % ab 10 cm, 80 % ab 30 cm Aufbau gemeldete Flächenart; Änderungen binnen eines Monats mitzuteilen AGKS, in Kraft 01.01.2026, § 5 und Anlage 1

Was das je Quadratmeter bedeutet, ergibt sich aus Gebührensatz und Prozentsatz: Eine extensive Begrünung spart in Köln rund 0,56 Euro je Quadratmeter und Jahr, in Dortmund beim Regelsatz 0,90 Euro, in Hannover 0,40 Euro. Auf einem großen Flachdach wird daraus ein Posten, der in jedem Gebührenbescheid wiederkehrt. Dortmund erhebt für begrünte Dachflächen, die gar nicht an die städtische Kanalisation angeschlossen sind, keine Niederschlagswassergebühr.

Retentionsgründächer, die Niederschlag zusätzlich gedrosselt zurückhalten, führt Dortmund eigens und setzt sie der intensiven Begrünung gleich. Ihre Rückhaltung hängt an einer funktionierenden Drossel; deren Wartung und den Nachweis gegenüber der Kommune beschreibt Retentionsdach warten: Drossel, Anstauhöhe und der Nachweis.

Bundesförderung für Dachbegrünung: die Brücke über die Dachdämmung (BEG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude fördert eine Dachbegrünung als Teil einer energetischen Sanierung, in der Einzelmaßnahme mit der Dachdämmung; die Hamburger Richtlinie nennt zusätzlich die Effizienzhaus-Sanierung (KfW 261). Das BEG-Infoblatt zu den förderfähigen Kosten nennt bei der Maßnahme Dachflächen ausdrücklich „Erhalt und Neuanlage von Dachbegrünungen“ (Version 11.0, in Kraft seit 16.09.2026). Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent, und den Antrag begleitet ein Energieeffizienz-Experte.

Gefördert wird in den Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle die Dämmung – und mit ihr alles, was für Ausführung und Funktion der gedämmten Dachfläche unmittelbar erforderlich ist. Die Begrünung ist damit an die Dämmung gekoppelt. Wer die BEG für eine Maßnahme nutzt, kann dieselbe Maßnahme nicht zusätzlich nach § 35a Abs. 3 oder § 35c EStG steuerlich geltend machen; das Infoblatt schließt diese Doppelung ausdrücklich aus.

Das Merkblatt des KfW-Umweltprogramms für Unternehmen (Stand 01.01.2026) nennt unter den förderfähigen Maßnahmen etwa Kreislaufwirtschaft, Abwasserbehandlung, Luftreinhaltung und Bodenschutz, die Dachbegrünung dagegen nicht. Für Garagen und Carports folgt daraus: Ohne energetische Sanierung eines beheizten Gebäudes greift die Brücke über die BEG nicht, und die Förderung kommt aus einem örtlichen Programm, das Nebengebäude einschließt. Die Hamburger Richtlinie nennt Garagen und Carports ausdrücklich, ab acht Zentimetern Substrat.

Zweckbindung der Gründachförderung: was zehn bis fünfzehn Jahre lang gilt

Eine geförderte Dachbegrünung muss in den Programmen von Hamburg, der Region Hannover und Emscher-Lippe zehn bis fünfzehn Jahre erhalten und gepflegt werden. Hamburg verlangt mindestens fünfzehn Jahre nach der Abnahme, die Region Hannover und „10.000 Grüne Dächer“ zehn Jahre. Wer in Hamburg oder der Region Hannover früher zurückbaut oder die Verpflichtungen verletzt, riskiert die Rückforderung des Zuschusses.

Die Rückforderung eines Gründachzuschusses regeln die Richtlinien von Hamburg und der Region Hannover genau. Die Region Hannover verlangt bei einem Rückbau vor Ablauf von zehn Jahren eine anteilige Rückzahlung – 100 Prozent im ersten Jahr, bis 10 Prozent im zehnten. Hamburg fordert den Zuschuss zurück, wenn Verpflichtungen nicht eingehalten werden, und verzinst den Betrag mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Bei einem Verkauf sind die Hamburger Verpflichtungen mit Zustimmung der IFB auf den Erwerber zu übertragen; der Erwerber übernimmt sie vertraglich.

Kontrolliert wird vor Ort. Hamburg prüft geförderte Anlagen in Stichproben und verlangt dafür Zutritt. Das Programm „10.000 Grüne Dächer“ setzt das Einverständnis voraus, Grundstück und Dach zu betreten und mit einer Drohne zu überfliegen, und verlangt, die Begrünung so zu pflegen und zu betreiben, dass ihre Funktion erhalten bleibt. Auch die Gebührenminderung hängt am Bestand: Berlin verlangt, Änderungen der Flächenart binnen eines Monats mitzuteilen, und rechnet ab dem Folgemonat nach den neuen Angaben ab.

Für den Eigentümer heißt das: Der Zustand der Begrünung muss über die ganze Frist belegbar sein – mit datierten Befunden zu Vegetation, Substrat, Abläufen und Randstreifen. Welche Pflegegänge dafür üblich sind und was in einen Pflegevertrag gehört, steht in Dachbegrünung warten: Pflegegänge, Pflegevertrag und die Abdichtung darunter; wie ein Protokoll aufgebaut sein muss, damit es Jahre später trägt, in Beweiswert und Aufbewahrung des Wartungsprotokolls fürs Dach.

Antrag vor Auftrag: die Reihenfolge bei der Gründachförderung

Der Förderantrag für eine Dachbegrünung gehört vor den Auftrag an den Fachbetrieb. Hamburg wertet ein Vorhaben als begonnen, sobald Liefer- oder Leistungsverträge geschlossen sind; die Region Hannover und „10.000 Grüne Dächer“ fördern nur Maßnahmen, die bei Antragstellung noch nicht begonnen wurden. Ein vorschnell unterschriebenes Angebot kann die Förderung kosten.

Eine weitere Hürde ist die Freiwilligkeit. Die Programme von Hamburg, der Region Hannover und Emscher-Lippe fördern nur Begrünungen, die nicht vorgeschrieben sind – weder durch eine Festsetzung im Bebauungsplan, die nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB auch für Teile baulicher Anlagen möglich ist, noch durch eine Auflage der Baugenehmigung. Hamburg bezuschusst in diesem Fall nur den nachgewiesenen Mehraufwand über die Pflicht hinaus. Was eine solche Festsetzung für die laufende Pflege bedeutet, steht in Dachbegrünung warten: Pflegegänge, Pflegevertrag und die Abdichtung darunter.

Hinzu kommt die Kombination. Die Region Hannover schließt jede Kumulierung mit anderen Förder- oder Darlehensprogrammen aus, „10.000 Grüne Dächer“ fördert nur ohne weitere Fördergelder, Hamburg lässt eine Kumulierung innerhalb der beihilferechtlichen Grenzen zu. Vor dem Antrag sollten diese Punkte geklärt sein:

  • Liegt das Gebäude im Gebiet eines Förderprogramms – Land, Region, Stadt oder Wasserverband?
  • Ist die Begrünung freiwillig, also weder im Bebauungsplan festgesetzt noch Auflage einer Baugenehmigung?
  • Ist noch kein Liefer- oder Leistungsvertrag für die Begrünung unterschrieben?
  • Erreicht der geplante Aufbau die Mindestdicke des Programms und der Gebührensatzung?
  • Ist die Tragfähigkeit der Dachkonstruktion fachtechnisch geklärt?
  • Ist die Abdichtung asbestfrei, dicht und wurzelfest – oder ist eine Wurzelschutzschicht eingeplant?
  • Ist die Fertigstellungspflege durch ein Fachunternehmen beauftragt, wo die Richtlinie sie verlangt?
  • Steht fest, wer die Begrünung über die Bindungsfrist pflegt und ihren Zustand dokumentiert?
  • Ist geklärt, ob sich das Programm mit anderen Förderungen für dieselbe Maßnahme verträgt?

Bestandsdach vor der Begrünung: Abdichtung, Wurzelschutz und Tragfähigkeit

Ein Bestandsdach muss vor der Begrünung tragfähig, dicht und gegen Durchwurzelung geschützt sein. Die Hamburger Richtlinie verlangt für jede Bauweise eine Schutzlage und einen Durchwurzelungsschutz und nennt die Tragfähigkeit als ersten Planungsschritt. Die Abdichtung muss asbestfrei sein; Bahnen mit Wurzelhemmstoffen oder Bioziden sind ausgeschlossen.

Den Durchwurzelungsschutz kann eine zusätzliche Schicht über der Abdichtung übernehmen oder die Abdichtung selbst, wenn sie dafür geeignet ist; als Kriterium nennt die Richtlinie die Prüfverfahren der FLL bzw. DIN EN 13948. Gefördert werden im Bestand die nachgerüstete Wurzelschutzschicht mit 40 Prozent, höchstens 10 Euro je Quadratmeter, und Maßnahmen zur Tragfähigkeit mit 40 Prozent, höchstens 30 Euro je Quadratmeter. Eine neue, von vornherein wurzelfeste Abdichtung fördert Hamburg dagegen nicht.

Nach der Begrünung liegt die Abdichtung unter Schutzlage, Drainage und Substrat. Ein Mangel, der vorher übersehen wurde, lässt sich dann nur noch erreichen, indem der Aufbau abgetragen wird – und eine Sanierung, bei der die Dachhaut nicht wesentlich erneuert wird, fällt in Hamburg aus der Förderung. Der Zustand der Abdichtung gehört deshalb vor den Antrag, nicht danach. Dieselbe Frage stellt sich vor jeder anderen Belegung; wie sie geprüft wird, zeigt Flachdach vor der PV-Belegung prüfen: Restnutzungsdauer und Befestigung.

Die Abdichtung unter einem Gründach ist nach der Begrünung kaum noch einsehbar. Den Dach-Check fordern Sie kostenlos und unverbindlich an – schildern Sie Dachfläche, Abdichtung und die geplante Begrünung.

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Gründachförderung im vermieteten Bestand: Zuschuss und Mieterhöhung

In Hamburg fällt die Gründachförderung im vermieteten Bestand niedriger aus: Vermieter ab drei Wohneinheiten erhalten 40 statt 60 Prozent. „10.000 Grüne Dächer“ macht es zur Bedingung, die Kosten in Höhe der Förderung nicht auf Mieter umzulegen. Bei einer Modernisierungsmieterhöhung bleiben öffentliche Zuschüsse ohnehin außen vor (§ 559a Abs. 1 BGB).

Gemeinschaften der Wohnungseigentümer stehen in Hamburg den privaten Selbstnutzenden gleich und erhalten 60 Prozent. Für Verwaltungen mit gemischtem Bestand lohnt es deshalb, die Förderfähigkeit je Objekt und je Eigentumsform zu prüfen, bevor ein Wirtschaftsplan mit einem festen Zuschuss rechnet – und die Förderbedingungen zur Umlage in die Unterlagen des Objekts aufzunehmen, damit sie bei der nächsten Mieterhöhung bekannt sind.

Fazit zur Dachbegrünung-Förderung: Fragen vor dem Antrag

Ob sich eine Dachbegrünung mit Förderung trägt, entscheidet sich an diesen Fragen: Welches Programm gilt am Standort, und ist die Begrünung freiwillig? Erreicht der Aufbau die Mindestwerte von Programm und Gebührensatzung? Ist die Dachfläche vor der Belegung tragfähig und dicht? Und wer belegt den Zustand der Begrünung über die gesamte Bindungsfrist?

Programm und Mindestwerte beantworten Richtlinie und Satzung. Tragfähigkeit, Dichtheit und den Zustand über die Bindungsfrist beantwortet nur das Dach selbst – vor dem Antrag und in jedem Jahr danach. Die Wartung der Dachfläche unter der Begrünung, mit Abläufen, Anschlüssen, Randstreifen und Abdichtung, koordinieren wir als Flachdachwartung: ein Ansprechpartner, ein Protokoll je Objekt, ausgeführt von persönlich ausgewählten Meisterbetrieben, bundesweit.

Vor dem Förderantrag stehen Programm, Mindestwerte und die geplante Begrünung. Den Dach-Check fordern Sie kostenlos und unverbindlich an – schildern Sie Objekt, Dachfläche und das Förderprogramm am Standort.

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Häufige Fragen zur Förderung von Dachbegrünung

Die Förderung von Dachbegrünung kommt aus örtlichen Programmen, aus der Abwassergebührensatzung und beim Bund über die energetische Sanierung.

Gibt es eine KfW-Förderung für die Begrünung eines Garagen- oder Carportdachs?

Für die Begrünung eines Garagen- oder Carportdachs führt das Merkblatt des KfW-Umweltprogramms (Stand 01.01.2026) keine Förderung auf. Die Bundesförderung greift nur über die energetische Sanierung eines beheizten Gebäudes. Gefördert wird ein solches Dach über örtliche Programme, die Nebengebäude einschließen – etwa die Hamburger Gründachförderung ab 8 Zentimetern Substrat.

Fördert das BAFA eine Dachbegrünung?

Das BAFA fördert eine Dachbegrünung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude, wenn sie zu einer geförderten Dämmung der Dachfläche gehört. Das Infoblatt zu den förderfähigen Kosten nennt bei der Maßnahme Dachflächen ausdrücklich „Erhalt und Neuanlage von Dachbegrünungen“. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent, und der Antrag setzt die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten voraus.

Wird ein Gründach gefördert, das der Bebauungsplan vorschreibt?

Ein vorgeschriebenes Gründach erhält in den Programmen von Hamburg, der Region Hannover und Emscher-Lippe keinen Zuschuss, denn sie fördern nur freiwillige Begrünungen. Ausgeschlossen sind Festsetzungen im Bebauungsplan und Auflagen einer Baugenehmigung. Hamburg bezuschusst lediglich den nachgewiesenen Mehraufwand, der über die Verpflichtung hinausgeht, etwa ein dickeres Substrat.

Wie lange muss eine geförderte Dachbegrünung erhalten bleiben?

Eine geförderte Dachbegrünung muss je nach Programm zehn bis fünfzehn Jahre erhalten bleiben. Die Hamburger Gründachförderung verlangt mindestens fünfzehn Jahre Pflege und Erhalt nach der Abnahme, die Region Hannover und das Programm „10.000 Grüne Dächer“ zehn Jahre. Bei einem Verkauf in Hamburg sind die Verpflichtungen auf den Erwerber zu übertragen.

Was passiert mit dem Zuschuss, wenn die Dachbegrünung vorzeitig entfernt wird?

Ein vorzeitiger Rückbau der geförderten Dachbegrünung führt in Hamburg und der Region Hannover zur Rückforderung des Zuschusses. Die Region Hannover verlangt eine anteilige Rückzahlung, die von 100 Prozent im ersten Jahr auf 10 Prozent im zehnten Jahr sinkt. Hamburg fordert den Zuschuss bei verletzten Verpflichtungen zurück und verzinst den Betrag mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

Wie findet man das Förderprogramm für Dachbegrünung am eigenen Standort?

Das Förderprogramm für eine Dachbegrünung richtet sich nach der Lage des Gebäudes, denn die Programme gelten nur in ihrem Gebiet. Träger können Land, Region, Stadt und Wasserverband sein, mitunter nebeneinander. Erste Anlaufstellen sind das Umweltamt und der Entwässerungsbetrieb des Standorts; Landesprogramme verzeichnet auch die Förderdatenbank des Bundes.

Muss die Minderung der Niederschlagswassergebühr für ein Gründach beantragt werden?

Die Gebührenminderung für ein Gründach setzt in den Satzungen von Köln, Dortmund, Hannover und Berlin einen Antrag oder eine Meldung voraus. Köln und Dortmund mindern auf Antrag, Hannover bei nachgewiesenem fachgerechtem Aufbau, Berlin nach der gemeldeten Flächenart. Für intensive Begrünungen verlangen Köln eine Bestätigung des Gründachherstellers und Dortmund eine Fachunternehmerbescheinigung.

Lassen sich Gründachförderung und Gebührenminderung zusammen nutzen?

Gründachförderung und Gebührenminderung schließen sich in den Satzungen von Köln, Dortmund, Hannover und Berlin nicht aus, denn diese knüpfen die Minderung an Aufbau und Nachweis, nicht an die Finanzierung. Zwischen Förderprogrammen gelten dagegen Grenzen: Die Region Hannover schließt jede Kumulierung aus, und „10.000 Grüne Dächer“ fördert nur, wenn keine anderen Fördergelder fließen.

Wird die Sanierung eines bestehenden Gründachs gefördert?

Die Sanierung eines bestehenden Gründachs fördert die Hamburger Richtlinie nur, wenn das Dach dabei wesentlich umgebaut wird – also mehr als die Hälfte der wasserführenden Dachhaut erneuert wird. In der Bundesförderung kann der Erhalt einer Dachbegrünung zu den förderfähigen Kosten gehören, sofern die Dachfläche im selben Vorhaben gefördert gedämmt wird.

Muss eine geförderte Dachbegrünung von einer Fachfirma ausgeführt werden?

Eine geförderte Dachbegrünung muss in der Region Hannover von einer Fachfirma ausgeführt werden; Eigenleistung ist dort ausgeschlossen. Hamburg macht die Fertigstellungspflege im ersten Jahr durch ein Fachunternehmen zum verbindlichen Bestandteil der Förderung.

Richtlinien, Satzungen & Quellen: Hamburger Gründachförderung, Förderrichtlinie der IFB Hamburg (gültig ab 16.03.2026) · Region Hannover, Förderrichtlinie Dach- und Fassadenbegrünung vom 04.07.2023 · Emschergenossenschaft und Lippeverband, Förderbedingungen „10.000 Grüne Dächer“ (abgerufen 03.10.2026) · Bundesförderung für effiziente Gebäude, Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen – Sanieren, Version 11.0 (16.09.2026), und BAFA, Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle · KfW, Merkblatt KfW-Umweltprogramm 240/241 (Stand 01.01.2026) · Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Abwassergebührensatzung vom 17.12.2025 · Stadt Dortmund, Abwassergebührensatzung vom 19.12.2025 · Landeshauptstadt Hannover, Gebührensatzung (in Kraft 01.01.2025) · Berliner Wasserbetriebe, Abwassergebührensatzung (in Kraft 01.01.2026) · § 559a BGB · § 9 BauGB · DIN EN 13948 (Durchwurzelungsfestigkeit) · FLL-Dachbegrünungsrichtlinien (2018).

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Eine geförderte Begrünung bindet die Dachfläche über zehn bis fünfzehn Jahre. Den Dach-Check fordern Sie kostenlos und unverbindlich an – schildern Sie Objekt, Dachfläche und die geplante Begrünung:

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