Zum Inhalt springen
Dachwartung vom Profi Dach-Check
Menü

Berlin

Schneelastzonen und Windzonen in Berlin: Zuordnung nach Verwaltungsgrenzen

Die Zuordnungslisten des DIBt, auf die VV TB Bln verweist, ordnen in Berlin die Schneelastzone 2 und die Windzone 2 nach Gemeinden zu. Übertragen sind 2 Zeilen, jede mit ihrer Fundstelle.

Schneelast- und Windzone je Gemeinde nachschlagen

Stand

Schneelast- und Windzonen Berlin: Vorschrift und Stand

Vorschrift
Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB Bln) vom 29. April 2026, Lesefassung mit Anlage VV TB Bln beim Herausgeber
Herausgeber
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Oberste Bauaufsicht – Referat Bautechnik
Fassung vom
29.04.2026
In Kraft ab
16.05.2026
Anlagen
Schneelast: Anlage der VV TB Bln, Anlage A 1.2.1/4 Nr. 1 und Nr. 2, S. 18 von 387
Windlast: Anlage der VV TB Bln, Anlage A 1.2.1/5 Nr. 2, S. 18 von 387
Abgerufen am
23.09.2026
SHA-256 der Datei
8121947bcccc4a54cdec2974f264cc49a2efa848e4e4e79ffd0c5725d9480ef0
Gemeindezuschnitt
Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamts, Gebietsstand 30.09.2026
Anlage A 1.2.1/4 Nr. 1: „Hinsichtlich der Zuordnung der Schneelastzonen nach Verwaltungsgrenzen wird auf die Tabelle „Zuordnung der Schneelastzonen nach Verwaltungsgrenzen“ hingewiesen. Die Tabelle „Zuordnung der Schneelastzonen nach Verwaltungsgrenzen“ ist über https://www.is-argebau.de oder https://www.dibt.de/de/wir-bieten/technische-baubestimmungen abrufbar.“ · Anlage A 1.2.1/5 Nr. 2: „Hinsichtlich der Zuordnung der Windzonen nach Verwaltungsgrenzen der Länder wird auf die Tabelle „Zuordnung der Windzonen nach Verwaltungsgrenzen der Länder“ hingewiesen. Die Tabelle … ist über https://www.is-argebau.de oder https://www.dibt.de/de/wir-bieten/technische-baubestimmungen abrufbar.“ (Der Platzhalter „oder ...¹ nach Landesrecht“ der MVV TB ist in Berlin gestrichen.)

VV TB Bln, Anlage der VV TB Bln, Anlage A 1.2.1/4 Nr. 1 und Nr. 2, S. 18 von 387, verweist auf: Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt), „Zuordnung der Schneelastzonen nach Verwaltungsgrenzen“, 07.02.2023, Blatt BE(11). Liste beim Herausgeber

VV TB Bln, Anlage der VV TB Bln, Anlage A 1.2.1/5 Nr. 2, S. 18 von 387, verweist auf: Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt), „Zuordnung der Windzonen nach Verwaltungsgrenzen“, 02.06.2022, Blatt BE(11). Liste beim Herausgeber

Die Einträge der Liste stehen in der Zuordnungstabelle unverändert; die Zuordnung zur heutigen Gemeinde ist aus dem Gemeindeverzeichnis abgeleitet.

Erläuterungen des DIBt zur Zuordnungsliste für Berlin

Wir haben diese Angaben mit Sorgfalt zusammengestellt, sie entsprechen dem aktuellen Stand; verbindlich sind jedoch die amtlichen Bekanntmachungen der Länder.
Für Standorte der Schneelastzonen 1 und 2 in der Norddeutschen Tiefebene ist zusätzlich zu prüfen, ob sie sich im Sinne von DIN EN 1991-1-3/NA, Abschnitt 4.3 definierten Regionen befinden. Für diese Standorte ist in der Fußnote "Nordd.Tiefld." angegeben und der Nachweis für den 2,3fachen Wert der charakteristischen Schneelast als außergewöhnlicher Lastfall nach DIN 1055-100 bzw. DIN EN 1990 in Verbindung mit DIN EN 1990/NA zu führen.

Wortlaut aus den Listen „Zuordnung der Schneelastzonen nach Verwaltungsgrenzen“ (DIBt, Stand 07.02.2023) und „Zuordnung der Windzonen nach Verwaltungsgrenzen“ (DIBt, Stand 02.06.2022), Blatt „Erläuterung“.

Übertragung Berlin als CSV herunterladen SHA-256 der CSV: 2aabed9250504ed139bc05aa55c19c5d7f9ee84db27bc3ec4a6eff21da550e08

Aufbau

Schneelast- und Windzonen Berlin: Aufbau der Zuordnung

Die VV TB Bln vom 29.04.2026 enthält keine eigene Zuordnung. Anlage A 1.2.1/4 Nr. 1 und A 1.2.1/5 Nr. 2 weisen für beide Lasten auf die Zuordnungstabellen nach Verwaltungsgrenzen hin, die über is-argebau.de oder dibt.de abrufbar sind. Die Tabellen selbst vermerken: „verbindlich sind jedoch die amtlichen Bekanntmachungen der Länder.“

Beide Tabellen führen Berlin als eine Gemeinde; Schneelastzone und Windzone gelten für das ganze Stadtgebiet. Die Schneezeile trägt die Fußnote „Nordd. Tiefl.“; für so gekennzeichnete Gemeinden ist nach Anlage A 1.2.1/4 Nr. 2 der VV TB Bln für alle Gebäude in den Schneelastzonen 1 und 2 zusätzlich die Bemessungssituation mit Schnee als einer außergewöhnlichen Einwirkung zu überprüfen.

Von den 1 Gemeinden in Berlin steht die Schneelastzone bei 1 in einer eigenen Zeile.

Von den 1 Gemeinden in Berlin steht die Windzone bei 1 in einer eigenen Zeile.

Vorbehalte und Hinweise, die die verwiesene Liste an einzelne Zeilen knüpft: Norddeutsches Tiefland (1 Zeile). Im Ergebnis einer Gemeinde stehen sie vor der Zone.

Tabelle

Zuordnungstabelle Berlin: alle Zeilen mit Fundstelle

Nr. 1–2: Berlin bis Stadt Berlin (2 Zeilen)
Zuordnungstabelle Berlin, Nr. 1–2
Nr. Eintrag der Vorschrift Ebene Schneelastzone Windzone Vorbehalt Fundstelle
1 Berlin Gemeinde 11000000 2 Norddeutsches Tiefland *Nordd. Tiefl. | In Gemeinden, die in der Tabelle „Zuordnung der Schneelastzonen nach Verwaltungsgrenzen“ mit Fußnote ... gekennzeichnet sind, ist für alle Gebäude in den Schneelastzonen 1 und 2 zusätzlich zu den ständigen und vorübergehenden Bemessungssituationen auch die Bemessungssituation mit Schnee als einer außergewöhnlichen Einwirkung zu überprüfen. DIBt-Zuordnungsliste Schneelastzonen, Blatt „BE(11)“, Stand 07.02.2023, Zeile 2 „BE | Berlin | 11000000 | Berlin | 2 | *Nordd. Tiefl.“, in Bezug genommen durch VV TB Bln vom 29.04.2026 (ABl. S. 1210), Anlage A 1.2.1/4 Nr. 1 (Anlage der VV TB Bln, Lesefassung S. 18 von 387)
2 Stadt Berlin Gemeinde 11000000 2 DIBt-Zuordnungsliste Windzonen, Blatt „BE(11)“, Stand 02.06.2022, Zeile 4 „11.1 | Berlin | Windzone 2 | Stadt Berlin“, in Bezug genommen durch VV TB Bln vom 29.04.2026 (ABl. S. 1210), Anlage A 1.2.1/5 Nr. 2 (Anlage der VV TB Bln, Lesefassung S. 18 von 387)

Zonenzuordnung nach Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB Bln) vom 29. April 2026, Lesefassung mit Anlage, Anlage der VV TB Bln, Anlage A 1.2.1/4 Nr. 1 und Nr. 2, S. 18 von 387 (Schneelast) und Anlage der VV TB Bln, Anlage A 1.2.1/5 Nr. 2, S. 18 von 387 (Windlast), Fassung vom 29.04.2026, abgerufen am 23.09.2026. VV TB Bln verweist auf die Listen „Zuordnung der Schneelastzonen nach Verwaltungsgrenzen“ (Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt), Stand 07.02.2023, abgerufen am 23.09.2026, SHA-256 00fddfd1d970f945c6c929349beeebe4e4e3da014363fa1adef25cd1aacd7579) und „Zuordnung der Windzonen nach Verwaltungsgrenzen“ (Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt), Stand 02.06.2022, abgerufen am 23.09.2026, SHA-256 aa1ce553f218d09711262eeb69009914e16b2163350788831a4a01032170b251). Zuordnung zur heutigen Gemeinde nach dem Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamts (Destatis), Gebietsstand 30.09.2026. Den charakteristischen Lastwert legen DIN EN 1991-1-3/NA und DIN EN 1991-1-4/NA fest.