Vorlage · Für Objektverantwortliche und Verwalter
Freigabeschein Dachzugang für Fremdfirmen
Der Freigabeschein hält vor dem Zugang einer Fremdfirma fest, wer den Zugangsweg freigibt und welche Gefährdungen die Dachfläche trägt. Handelt der Auftraggeber dabei als Arbeitgeber und wird die Fremdfirma in seinem Betrieb tätig, schuldet er nach § 8 Abs. 2 ArbSchG die Vergewisserung, dass deren Beschäftigte angemessene Anweisungen erhalten haben – nicht deren Unterweisung. Fünf Blöcke führen von Zugangsweg und Schlüssel über die Gefährdungen der Fläche und die vereinbarten Sicherungsmaßnahmen bis zur Freigabe und der Rückmeldung nach dem Einsatz.
Zuletzt geprüft: 17. September 2026 · Verfasst und aus der Praxis geprüft von Thorge Harms, Geschäftsführer Dachwartung Profi
- Geprüfte Fachbetriebe
- Protokoll je Objekt
- Ein Ansprechpartner
- Bundesweit
Inhalt und Grenzen des Freigabescheins
- Ist: ein Blatt je Dachzugang – neun Kopfdatenfelder und fünf Blöcke von Zugangsweg bis Rückmeldung, mit Unterschriftsfeldern.
- Ist: frei verwendbar, ohne E-Mail-Abfrage und ohne Registrierung, auch für Objekte, an denen wir nicht beteiligt sind.
- Ist nicht: eine Gefährdungsbeurteilung und keine Ersatz-Unterweisung. Die Unterweisung der Beschäftigten der Fremdfirma bleibt Sache ihres eigenen Arbeitgebers.
- Ist nicht: die Herleitung. Warum § 8 Abs. 2 ArbSchG Vergewisserung statt Unterweisung verlangt und wann eine koordinierende Person nötig ist, steht in Dachzugang für Fremdfirmen.
So wird der Freigabeschein je Dachzugang ausgefüllt
- Kopfdaten und Anlass zuerst — Objekt, Zeitfenster, Fremdfirma und Ansprechpartner beider Seiten, dazu der Anlass der Arbeiten – er entscheidet mit, welche Gefährdung in Block B im Vordergrund steht.
- Zugangsweg und Schlüssel festlegen (Block A) — Über welchen Weg der Zugang erfolgt und bei wem der Schlüssel oder Code liegt, mit Rückgabe.
- Gefährdungen der Fläche durchgehen (Block B) — Sieben Punkte zum Ankreuzen, je mit Hinweisfeld – von Absturzkanten bis zum Betrieb unter der Fläche.
- Sicherungsmaßnahmen vereinbaren (Block C) — Was vor dem Zutritt als Schutzmaßnahme abgestimmt ist, wird angekreuzt – vereinbart ist, was auf dem Blatt steht.
- Vergewisserung bestätigen (Block D) — Dass der Auftraggeber sich vergewissert hat – nicht, dass er selbst unterwiesen hat.
- Freigeben, unterschreiben, zurückmelden (Block E) — Datum, Uhrzeit und beide Unterschriften geben den Zugang frei; nach dem Einsatz schließt die Rückmeldung den Vorgang ab.
Kopfdaten des Freigabescheins zum Dachzugang
Der Kopfdatenblock hält fest, für welchen Zugang der Schein gilt: Objekt, Dachfläche, Zeitfenster, die Fremdfirma und die Ansprechpartner beider Seiten. Der Anlass der Arbeiten steuert mit, welche Gefährdung aus Block B im Vordergrund steht – eine PV-Fachfirma bringt eine andere Gefährdung mit als eine Wartung.
| Feld | Ankreuzoptionen des Formulars |
|---|---|
| Objekt / Liegenschaft | Schreibfeld |
| Adresse | Schreibfeld |
| Dachfläche / Bereich | Schreibfeld |
| Datum | Schreibfeld |
| Zeitfenster von – bis | Schreibfeld |
| Fremdfirma | Schreibfeld |
| Ansprechpartner Firma | Schreibfeld |
| Ansprechpartner Objekt | Schreibfeld |
| Anlass der Arbeiten | Wartung / Inspektion · Reparatur · PV-/RWA-Fachfirma · Sonstiges |
Die fünf Blöcke A bis E des Freigabescheins
Der Schein folgt der Reihenfolge eines Erlaubnisscheins: erst der Zugang, dann die Gefährdungen und die vereinbarten Sicherungsmaßnahmen, dann die Vergewisserung – und zuletzt die Freigabe mit der Rückmeldung nach dem Einsatz.
A · Zugangsweg und Schlüssel
Über welchen Weg der Zugang erfolgt und bei wem der Schlüssel liegt.
- Schlüssel / Code übergeben an
- Rückgabe an / am
B · Gefährdungen der Fläche
Was auf der Fläche zu einer Gefahr werden kann, mit Hinweis je Punkt.
| Punkt | Fundstelle |
|---|---|
| Absturzkanten ohne Umwehrung | — |
| Lichtkuppeln / Durchsturzgefährdung | — |
| PV-Anlage unter Spannung | — |
| RWA-Öffnungen | — |
| Anschlageinrichtungen vorhanden und geprüft bis | DGUV Information 201-056, Abschn. 8.2 |
| Witterung / Wind | — |
| Betrieb unter der Fläche | — |
C · Vereinbarte Sicherungsmaßnahmen
Vereinbart ist, was auf dem Blatt angekreuzt ist.
- Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz an geprüfter Anschlageinrichtung
- Spannungsführende Teile der PV-Anlage abgeschaltet, abgedeckt oder abgeschrankt
- Bereich unter der Arbeitsstelle gesperrt oder gesichert
- Abbruch der Arbeiten bei aufziehender Witterung / Wind vereinbart
- Koordination mit weiterem Gewerk am selben Tag abgestimmt
D · Vergewisserung
Dass der Auftraggeber sich vergewissert hat, nicht dass er selbst unterwiesen hat.
- Auftraggeber hat sich vergewissert, dass die Beschäftigten der Fremdfirma angemessene Anweisungen erhalten haben § 8 Abs. 2 ArbSchG
- Ansprechpartner auf beiden Seiten benannt
- Koordination bei mehreren Firmen auf der Fläche abgestimmt § 6 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1
E · Freigabe und Rückmeldung
Freigabe: Datum, Uhrzeit sowie die Unterschriften Objektverantwortlicher (Unterschrift) und Fremdfirma (Unterschrift). Rückmeldung nach dem Einsatz: Arbeiten beendet, Dach verlassen, Zugang verschlossen, Befunde gemeldet, dazu Uhrzeit und die Unterschrift Objektverantwortlicher (Unterschrift).
Häufige Fragen zum Freigabeschein Dachzugang
Muss der Objektverantwortliche die Fremdfirma selbst unterweisen?
Nein. Soweit der Auftraggeber als Arbeitgeber handelt und die Fremdfirma in seinem Betrieb tätig wird, verlangt § 8 Abs. 2 ArbSchG von ihm, sich zu vergewissern, dass deren Beschäftigte angemessene Anweisungen erhalten haben – nicht, sie selbst zu unterweisen. Die Unterweisung der eingesetzten Beschäftigten bleibt Sache ihres eigenen Arbeitgebers. Block D des Freigabescheins hält deshalb die Vergewisserung fest, keine eigene Schulung.
Wofür ist Block B mit den Gefährdungen der Fläche gedacht?
Block B listet, was auf der konkreten Dachfläche zu einer Gefahr werden kann – Absturzkanten, Lichtkuppeln, eine PV-Anlage unter Spannung, RWA-Öffnungen, geprüfte Anschlageinrichtungen, Witterung und der Betrieb unter der Fläche. Angekreuzt wird, was zutrifft, mit einem freien Hinweisfeld daneben. Die Liste ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung, sie hält den Stand für diesen einen Zugang fest.
Reicht ein einmal ausgefüllter Schein für mehrere Einsätze?
Der Freigabeschein ist für einen einzelnen Dachzugang gedacht: ein Objekt, ein Zeitfenster, eine Fremdfirma. Ändert sich die Firma, das Gewerk oder liegt der letzte Zugang länger zurück, gehört ein neuer Schein ausgefüllt – schon weil sich Gefährdungen und Sicherungsmaßnahmen von Einsatz zu Einsatz unterscheiden können.
Wer trägt die Verantwortung für den Schlüssel zum Dachausstieg?
Block A hält fest, an wen der Schlüssel oder Code übergeben wird und wann er zurückkommt. Wer ihn ausgibt und wie mit einem Personalwechsel bei der Fremdfirma umgegangen wird, entscheidet der Objektverantwortliche selbst – das regelt kein Formular, sondern die eigene Organisation des Objekts.
Was bedeutet die Rückmeldung am Ende des Scheins?
Die Rückmeldung schließt den Zugang ab: Arbeiten beendet, Dach verlassen, Zugang verschlossen, Befunde gemeldet – mit Uhrzeit und Unterschrift des Objektverantwortlichen. Ohne diesen Abschluss bleibt offen, in welchem Zustand die Fläche zurückgegeben wurde und ob der Zugang wieder gesichert ist.
Der Freigabeschein Dachzugang als PDF
Dachwartung Profi: der dokumentierte Zustand vor und nach dem Einsatz
Wir koordinieren Dachwartung bundesweit über persönlich ausgewählte Meisterbetriebe. Ausgeführt wird durch einen Fachbetrieb mit eigener Betriebshaftpflicht, die Koordination läuft über uns; auf eine Anfrage melden wir uns in der Regel innerhalb eines Werktages. Die Freigabe für den Dachzugang erteilen Sie als Objektverantwortlicher — die dokumentierte Aufnahme der Fläche mit Fotos und Protokoll je Objekt liefern wir.
Rechtsquellen: Die Blöcke des Freigabescheins stehen auf § 8 Abs. 1 und 2 ArbSchG, § 13 Abs. 2 ArbSchG, den §§ 5, 6 und 9 der DGUV Vorschrift 1, der DGUV Information 215-830 (Ausgabe Juli 2026) sowie der DGUV Information 201-056 (Ausgabe September 2025) und der Arbeitsstättenregel ASR A2.1. Wortlaut und Herleitung je Block stehen in Dachzugang für Fremdfirmen: Freigabe, Einweisung, Nachweis.