Zum Inhalt springen
Dachwartung vom Profi Dach-Check
Menü

Ratgeber · Für Käufer von Wohnhäusern, Hallen und Beständen

Eternitdach Hauskauf: Asbest erkennen, Haftung des Verkäufers klären, Sanierungskosten verhandeln

Ein Dach aus Faserzementplatten – umgangssprachlich oft „Eternitdach“ – ist beim Hauskauf vor allem eine Frage des Preises, wenn die Platten Asbest enthalten. Wer beim Vertragsschluss weiß, dass die Dachdeckung Asbest enthält, hat deswegen später keine Mängelrechte (§ 442 BGB); ein vereinbarter Gewährleistungsausschluss entfällt nur bei Arglist oder Garantie des Verkäufers (§ 444 BGB). Material, Zustand und Sanierungskosten gehören deshalb vor die Unterschrift – in den Kaufpreis oder in die Urkunde.

Zuletzt geprüft: 4. Oktober 2026 · Verfasst und aus der Praxis geprüft von Thorge Harms, Geschäftsführer Dachwartung Profi

Faserzementdach erkennen: wie Käufer Asbestzement von asbestfreiem Faserzement unterscheiden

„Eternitdach“ ist die umgangssprachliche Bezeichnung für ein Dach aus Faserzementplatten, abgeleitet von einem Markennamen. Ob die Platten Asbest enthalten, entscheidet der Herstellungszeitraum: Zweifelsfrei asbestfrei sind Faserzementprodukte erst seit dem Asbestverbot ab 1994, die Umstellung begann bereits in den 1980er-Jahren. Ohne Kennzeichnung oder Belege klärt nur eine Laboranalyse den Befund.

Asbestfreie Faserzementplatten können eine Herstellerkennzeichnung tragen: NT für „Neue Technologie“, AF für „asbestfrei“ oder c für „clean“. Ein Prägestempel wird mit Kreide oder Bleistift besser lesbar. Wo er sitzt, hängt vom Produkt ab; gesucht wird er von einer sicheren Position aus, nicht auf der Dachfläche.

Eine fehlende Kennzeichnung beweist weder Asbest noch Asbestfreiheit. Nach den Hinweisen der Landesumweltämter (etwa LUBW) gelten als Nachweis der Asbestfreiheit Lieferscheine und Baudokumentation mit Produkt und Hersteller, die Kennzeichnung und ausreichende Stichproben einer qualifizierten Untersuchungsstelle. Gelingt dieser Nachweis nicht, sind Faserzementplatten nach diesen Hinweisen beim Rückbau als gefährlicher Abfall zu entsorgen – so, als wären sie asbesthaltig.

Eine Anfrage kann ein oder mehrere Objekte umfassen.

Kostenloser Dach-Check
  • Geprüfte Fachbetriebe
  • Protokoll je Objekt
  • Ein Ansprechpartner
  • Bundesweit

Für den Kauf heißt das: Das Baujahr des Hauses ist nur ein erster Hinweis, denn ein Dach kann später neu gedeckt oder geflickt worden sein. Maßgeblich ist das Jahr, in dem die heutige Deckung aufgebracht wurde. Wie die Gefahrstoffverordnung den Baubeginn mit der Asbestvermutung verknüpft, steht in Asbestzement-Wellplatten auf dem Dach: was erlaubt ist und wo die Wartung endet.

Alte, graue Faserzement-Wellplatten auf einem Steildach, in den Wellentälern Moos und Flechten, mit rostigen Dachhaken, einer ausgebrochenen Ecke an der Überdeckung und Laub in der Rinne.

Zustand des Asbestzementdachs vor dem Kauf: was Käufer dokumentieren lassen

Den Zustand eines Asbestzementdachs stellt vor dem Kauf ein Fachbetrieb fest, ohne die Platten zu betreten. Festgehalten werden Brüche, Risse, fehlende oder verschobene Platten, Bewuchs, Befestigung, Anschlüsse und Feuchtespuren im Dachraum. Dazu kommt die Einschätzung, ob die Deckung ihre ursprüngliche Funktion noch erfüllt – sie entscheidet über die Kosten.

Diese letzte Feststellung ist der eigentliche Kostentreiber. Erfüllt die Asbestzementdeckung ihre Funktion noch, bleibt der Rückbau ein Posten für später; erfüllt sie sie nicht mehr, rückt er an den Anfang der Rechnung. Wo die rechtliche Grenze zwischen Instandhaltung und Rückbau verläuft, beschreibt Zustandsfeststellung am Asbestzementdach.

Zum Befund gehören die Unterlagen, die der Verkäufer besitzt: Rechnungen oder Lieferscheine der Deckung, frühere Reparaturen, Wartungsprotokolle, vorhandene Probenbefunde. Fehlt jede Historie, beginnt die eigene Nachweiskette mit diesem Befund; wie ein solcher Neuanfang geordnet wird, steht in Dach jahrelang nicht gewartet: Wartungsstau geordnet aufholen. Welche Dachunterlagen beim Eigentümerwechsel übergeben werden, beschreibt Die Dachakte bei Eigentümer- und Verwalterwechsel übergeben.

Bei Hallen, Lagergebäuden und Nebengebäuden mit großen Wellplattenflächen wächst der Kostenposten mit der Fläche, und die Nutzung darunter muss während eines Rückbaus organisiert werden. Wer mehrere Objekte ankauft, lässt die Befunde je Objekt in einem einheitlichen Format erheben – sonst lassen sie sich in der Ankaufsprüfung nicht nebeneinanderlegen.

Rückbau und Neueindeckung gehören in den Kaufpreis. Für die Asbestzementdeckung, die Sie kaufen wollen, können Sie den Dach-Check kostenlos und unverbindlich anfordern.

Kostenlosen Dach-Check anfordern

Asbestdach als Sachmangel: wann der Verkäufer es offenbaren muss

Ein Asbestzementdach kann ein Mangel sein, den der Verkäufer ungefragt offenbaren muss. Nach dem Bundesgerichtshof gilt das für Baustoffe, die beim Bau gebräuchlich waren und später als gesundheitsschädlich erkannt wurden – dann, wenn bei üblicher Nutzung die ernsthafte Gefahr besteht, dass Fasern austreten (Urteil vom 27.03.2009, Az. V ZR 30/08).

Ein Schema hat der Senat dafür ausdrücklich nicht aufgestellt. Weder genügt das abstrakte Gefährdungspotential, noch muss bereits akuter Sanierungsbedarf bestehen. Zur üblichen Nutzung eines Wohnhauses rechnet er auch übliche Umgestaltungs-, Renovierungs- und Umbauarbeiten, jedenfalls solche, die auch Laien vornehmen. Nicht das Baujahr entscheidet, sondern wie der Rechtsverkehr ein solches Haus zum Zeitpunkt des Kaufs ansieht. Der Maßstab der gewöhnlichen Verwendung steht heute in § 434 Abs. 3 BGB.

Der entschiedene Fall betraf eine Fassade aus Asbestzementplatten, an der Bohrungen für Außenlampen zu erwarten waren. Für ein Dach kann die Abwägung anders ausfallen: Das Oberlandesgericht Hamm hat asbesthaltige Schindeln auf dem Mansardendach eines Bestandsgebäudes nicht als Sachmangel gewertet, weil an dieser nur mit Gerüst oder Hubwagen erreichbaren Fläche keine Heimwerkerarbeiten zu erwarten seien (Beschluss vom 04.07.2024, Az. 22 U 26/24). Asbest in solchen Platten sei fest gebunden und werde erst durch Bohren, Flexen oder Zerschlagen gesundheitlich kritisch.

Unabhängig von der Offenbarungspflicht gilt eine zweite Regel: Fragen des Käufers muss der Verkäufer vollständig und richtig beantworten. Wer fragt, woraus die Dachdeckung besteht, und die Antwort schriftlich festhält, schafft ein Beweismittel. Eine wissentlich falsche Antwort ist keine bloße Unkenntnis mehr, sondern Täuschung.

Gewährleistungsausschluss beim Hauskauf mit Asbestdach: wann er greift und wann nicht

Ein Gewährleistungsausschluss im notariellen Kaufvertrag über ein Bestandsgebäude ist in der Regel wirksam und erfasst dann auch ein Asbestdach. Er entfällt nur, soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat (§ 444 BGB). Die Arglist muss der Käufer beweisen.

Dass der Notar solche Klauseln immer wieder verwendet, macht sie nicht zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Gestellt hat sie keine der Parteien, so das Oberlandesgericht Hamm; anders kann es etwa bei Verbraucher- oder Bauträgerverträgen liegen. Auch die übliche Versicherung des Verkäufers, ihm seien versteckte Mängel nicht bekannt, ist weder Beschaffenheitsvereinbarung noch Garantie und ändert an der Beweislast nichts.

Noch vor dem Ausschluss steht eine zweite Grenze: Wer den Mangel bei Vertragsschluss kennt, hat wegen dieses Mangels keine Rechte (§ 442 Abs. 1 Satz 1 BGB). Der Bundesgerichtshof hat das für den Asbestfall ausdrücklich festgehalten; grob fahrlässige Unkenntnis schadet dagegen nur, wenn weder Arglist noch Garantie vorliegt. Ein offen besprochenes Asbestdach ist damit kein späterer Gewährleistungsfall, sondern ein Posten für den Kaufpreis.

Anders liegt es, wenn der Vertrag eine Beschaffenheit ausdrücklich festhält – etwa, dass die Dachdeckung aus asbestfreiem Faserzement besteht. Ein pauschaler Ausschluss gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig nicht für das Fehlen einer vereinbarten Beschaffenheit (Az. VIII ZR 92/06). Weil der Grundstückskaufvertrag notariell zu beurkunden ist (§ 311b Abs. 1 BGB), gehört eine solche Angabe in die Urkunde.

Käuferrechte beim Hauskauf mit Asbestdach je Konstellation
Konstellation Rechte des Käufers Grundlage
Käufer weiß bei Vertragsschluss, dass das Dach Asbest enthält Keine Mängelrechte wegen dieses Umstands § 442 Abs. 1 Satz 1 BGB; BGH V ZR 30/08 Rn. 25
Asbestdach ist nach den Umständen kein Mangel, etwa weil keine Laienarbeiten an der Deckung zu erwarten sind Keine Mängelrechte, auch ohne Ausschluss § 434 BGB; OLG Hamm 22 U 26/24
Mangel liegt vor, Ausschluss vereinbart, Verkäufer kannte den Asbest nicht und hat nichts garantiert Der Gewährleistungsausschluss greift Kaufvertrag; § 444 BGB setzt Arglist oder Garantie voraus
Verkäufer verschweigt einen offenbarungspflichtigen Mangel arglistig Ausschluss unbeachtlich; Rechte auch bei grob fahrlässiger Unkenntnis des Käufers §§ 444, 442 Abs. 1 Satz 2 BGB
Verkäufer beantwortet die Frage nach dem Dachmaterial wissentlich falsch Arglistige Täuschung; Haftung trotz Ausschluss, Anfechtung möglich BGH V ZR 30/08 Rn. 24 f.; §§ 123, 124 BGB
Vertrag hält eine asbestfreie Deckung als Beschaffenheit fest Pauschaler Ausschluss erfasst das Fehlen regelmäßig nicht § 434 Abs. 2 BGB; BGH VIII ZR 92/06
Verkäufer übernimmt eine Garantie für die Asbestfreiheit Ausschluss unbeachtlich § 444 BGB

Sanierungskosten des Asbestzementdachs: Rückbau und Neueindeckung als Verhandlungsposten

Die Sanierungskosten eines Asbestzementdachs setzen sich aus Rückbau mit Entsorgung und der neuen Eindeckung zusammen. Für Demontage und Entsorgung fest gebundener Asbestzement-Dachplatten nennen erhobene Marktangaben 35 bis 80 Euro je Quadratmeter (Stand Mai 2026), für die neue Dacheindeckung 65 bis 130 Euro je Quadratmeter (Stand Oktober 2026).

Wo ein Dach innerhalb dieser Spannen landet, hängt an Größe und Zugänglichkeit der Fläche, am Gerüst, am Zustand der Platten, am Transportweg und an den Deponiegebühren. Asbestzementplatten werden als gefährlicher Abfall entsorgt (Abfallschlüssel 17 06 05* „asbesthaltige Baustoffe“); der Entsorgungsnachweis gehört danach in die Dachakte.

Für die Kaufpreisverhandlung zählt nicht die Spanne, sondern ein Angebot für genau dieses Dach. Wer vor dem Preisgespräch eine Schätzung oder ein Angebot für Rückbau, Entsorgung und Neueindeckung einholt, verhandelt über eine Zahl, die der Verkäufer nachprüfen kann. Arbeiten, die mit der neuen Deckung anfallen können – Unterkonstruktion, Dämmung, Rinnen, Anschlüsse –, gehören als eigene Positionen dazu.

Die Minderung nach § 441 BGB, bei der der Kaufpreis im Verhältnis des mangelfreien zum tatsächlichen Wert herabgesetzt wird, setzt einen Mangel und bestehende Käuferrechte voraus. Beim offen besprochenen Asbestdach schließt § 442 BGB diese Rechte aus – ein Abschlag muss deshalb vor der Beurkundung vereinbart sein.

Geplante Vorhaben verschieben den Zeitpunkt der Kosten. Wer das Dach mit Photovoltaik belegen will, rechnet den Rückbau der Asbestzementdeckung vorher ein. Und wird die Dachhaut erneuert, kann je nach Land eine Solarpflicht greifen – wann, steht in Solarpflicht bei Dachsanierung: wann die Erneuerung der Dachhaut sie auslöst.

Kaufvertrag über ein Haus mit Asbestzementdach: was vor der Beurkundung geklärt sein sollte

Vor der Beurkundung eines Hauskaufs mit Asbestzementdach sollten Material, Zustand und Kosten geklärt und im Vertrag abgebildet sein. Entweder fließt das Asbestdach als bekannter Umstand in den Kaufpreis, oder die Urkunde hält eine Beschaffenheit ausdrücklich fest. Beides setzt voraus, dass die Fakten vor dem Notartermin vorliegen.

  • Jahr der Dacheindeckung erfragen und belegen lassen – Rechnung, Lieferschein oder Bauakte mit Produkt und Hersteller.
  • Schriftlich fragen, ob die Dachdeckung Asbest enthält, und die Antwort des Verkäufers aufbewahren.
  • Herstellerkennzeichnung (NT, AF, c) von einer sicheren Position aus suchen lassen, nicht auf der Dachfläche.
  • Fehlt ein Nachweis: Materialprobe mit Zustimmung des Verkäufers entnehmen und im Labor analysieren lassen.
  • Zustand der Deckung dokumentieren lassen, einschließlich der Einschätzung, ob sie ihre Funktion noch erfüllt.
  • Angebot oder Schätzung für Rückbau, Entsorgung und Neueindeckung vor dem Preisgespräch einholen.
  • Entscheiden: Kaufpreisabschlag für das bekannte Asbestdach oder eine ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit in der Urkunde.
  • Vorhandene Dachunterlagen – Reparaturen, Protokolle, Probenbefunde – als Übergabebestand vereinbaren.
  • Geplante Nutzung (PV, Reinigung) gegen die Gefahrstoffverordnung prüfen lassen.

Bei einem Ankauf mehrerer Objekte oder einer Gewerbehalle gehört diese Liste in die Ankaufsprüfung jedes einzelnen Gebäudes. Die Rechtslage bleibt dieselbe: Was der Käufer weiß, kann er später nicht als Mangel geltend machen; was er nicht weiß, hilft ihm bei vereinbartem Gewährleistungsausschluss nur, wenn der Verkäufer arglistig gehandelt, eine Garantie übernommen hat oder eine Beschaffenheit vereinbart ist.

Asbestzementdach nach dem Kauf: was erlaubt bleibt und welche Fristen laufen

Nach dem Kauf eines Hauses mit Asbestzementdach bleiben Wartung und Inspektion der Deckung erlaubt; feste Überdeckung und Aufständerung sind es nicht. Ist die Deckung nicht vollflächig beschichtet, sind auch Reinigung und Beschichtung ausgeschlossen (§ 11 Abs. 3 GefStoffV). Was im Einzelnen zulässig ist und welche Qualifikation der ausführende Betrieb braucht, regelt die Gefahrstoffverordnung – dargestellt in Asbestzement-Wellplatten: was erlaubt ist.

Mit dem Besitzübergang übernimmt der Käufer auch die Verkehrssicherung des Dachs: Löst sich eine Platte und schädigt jemanden, ist nach § 836 BGB grundsätzlich der Besitzer verantwortlich. Der Verkäufer bleibt noch ein Jahr nach Ende seines Besitzes verantwortlich, wenn sich in dieser Zeit Teile lösen. Wie diese Haftung funktioniert und wie der Entlastungsbeweis geführt wird, steht in Wartungspflicht Dach: Verkehrssicherungspflicht und Haftung.

Stellt sich nach dem Kauf heraus, dass der Verkäufer das Asbestdach arglistig verschwiegen hat, verjähren die Mängelansprüche nicht in den fünf Jahren ab Übergabe, die für Bauwerke gelten, sondern in der regelmäßigen Frist von drei Jahren – frühestens aber nach Ablauf der fünf Jahre (§ 438 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 BGB). Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist binnen eines Jahres ab Entdeckung zu erklären und nach zehn Jahren ausgeschlossen (§ 124 BGB).

Fazit zum Asbestzementdach beim Hauskauf: Fragen vor der Unterschrift

Ob ein Asbestzementdach den Hauskauf trägt, entscheidet sich an diesen Fragen: Enthält die Deckung Asbest, und ist das belegt? Erfüllt sie ihre Funktion noch, oder steht der Rückbau an? Und ist das Ergebnis vor der Unterschrift im Kaufpreis oder in der Urkunde angekommen? Wer sie beantworten kann, kauft keinen späteren Streitfall.

Material belegt

Kennzeichnung, Rechnung der Deckung oder Laborbefund liegen vor. Dann ist klar, ob über ein Asbestdach verhandelt wird oder über asbestfreien Faserzement.

Zustand dokumentiert

Der Befund sagt, ob die Deckung ihre Funktion noch erfüllt. Davon hängt ab, ob der Rückbau ein Posten für morgen ist oder für die nächsten Jahre.

Ergebnis im Vertrag

Abschlag oder vereinbarte Beschaffenheit stehen in der Urkunde. Ein bekanntes Asbestdach lässt sich nach der Unterschrift nicht mehr nachverhandeln.

Nach dem Kauf beginnt die eigene Nachweiskette am Dach. Für die Asbestzementdeckung, die Sie gekauft haben oder kaufen wollen, können Sie den Dach-Check kostenlos und unverbindlich anfordern.

Kostenlosen Dach-Check anfordern

Wie der Zustand eines Dachs als Leistung festgestellt und dokumentiert wird, steht auf Dachinspektion; für die laufende Betreuung nach dem Kauf auf Dachwartung.

Häufige Fragen zum Hauskauf mit Asbestzementdach

Für den Hauskauf mit Asbestzementdach gilt vorweg: Ein bekanntes Asbestdach ist kein späterer Gewährleistungsfall, sondern ein Posten für den Kaufpreis.

Ist ein Asbestzementdach beim Hauskauf ein Mangel?

Ein Asbestzementdach ist beim Hauskauf nicht automatisch ein Mangel. Nach dem Bundesgerichtshof kommt es darauf an, ob bei üblicher Nutzung einschließlich üblicher Renovierungsarbeiten die ernsthafte Gefahr besteht, dass Asbestfasern austreten (Az. V ZR 30/08). Das Oberlandesgericht Hamm hat das für asbesthaltige Schindeln auf einem Mansardendach im Einzelfall verneint (Az. 22 U 26/24).

Muss der Verkäufer ein Asbestdach von sich aus offenbaren?

Der Verkäufer muss ein Asbestdach ungefragt offenbaren, wenn es einen Mangel begründet – also wenn bei üblicher Nutzung oder üblichen Laienarbeiten eine ernsthafte Gefahr durch austretende Fasern besteht. Unabhängig davon muss er Fragen des Käufers vollständig und richtig beantworten. Wer nach dem Material der Dachdeckung fragt, hält die Antwort deshalb am besten schriftlich fest.

Gilt ein Gewährleistungsausschluss auch für ein asbesthaltiges Dach?

Ein Gewährleistungsausschluss im notariellen Kaufvertrag gilt grundsätzlich auch für ein asbesthaltiges Dach. Der Verkäufer kann sich aber nicht darauf berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat (§ 444 BGB). Eine ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit, etwa eine asbestfreie Deckung, erfasst ein pauschaler Ausschluss nach der Rechtsprechung regelmäßig nicht.

Was gilt, wenn der Käufer vom Asbest im Dach wusste?

Ein Käufer, der beim Vertragsschluss weiß, dass das Dach Asbest enthält, hat wegen dieses Umstands keine Mängelrechte (§ 442 Abs. 1 Satz 1 BGB). Der Bundesgerichtshof hat das für den Asbestfall ausdrücklich festgehalten. Das bekannte Asbestdach gehört deshalb vor der Beurkundung in die Kaufpreisverhandlung, nicht in einen späteren Gewährleistungsstreit.

Woran erkennt ein Käufer, ob Dachplatten aus Faserzement Asbest enthalten?

Asbestfreie Faserzementplatten können eine Herstellerkennzeichnung wie NT, AF oder c tragen. Fehlt sie, helfen Rechnungen oder Lieferscheine der Deckung mit Produkt und Hersteller. Eindeutig klärt den Befund eine Laboranalyse einer Materialprobe, die mit Zustimmung des Verkäufers entnommen wird. Ohne solchen Nachweis wird eine Deckung nach den Hinweisen der Landesumweltämter beim Rückbau wie asbesthaltiges Material entsorgt.

Was kostet die Entfernung eines Asbestzementdachs?

Für Demontage und Entsorgung fest gebundener Asbestzement-Dachplatten nennen erhobene Marktangaben 35 bis 80 Euro je Quadratmeter (Stand Mai 2026). Wo ein Dach innerhalb der Spanne liegt, bestimmen Fläche, Zugänglichkeit, Gerüst, Plattenzustand, Transportweg und Deponiegebühren. Die neue Eindeckung kommt als eigener Posten hinzu und wird gesondert angeboten.

Wie werden Rückbau und Neueindeckung eines Asbestzementdachs beim Kaufpreis berücksichtigt?

Rückbau und Neueindeckung eines Asbestzementdachs werden vor der Beurkundung als Abschlag ausgehandelt, weil bei einem bekannten Asbestdach spätere Mängelrechte ausgeschlossen sind. Grundlage ist ein Angebot oder eine Schätzung für Rückbau, Entsorgung und Neueindeckung genau dieses Dachs. Ob und wann der Rückbau ansteht, hängt am festgestellten Zustand der Deckung.

Hilft die Klausel „versteckte Mängel sind nicht bekannt“ dem Käufer?

Die übliche Versicherung des Verkäufers, ihm seien versteckte Mängel nicht bekannt, ist weder Beschaffenheitsvereinbarung noch Garantie. Nach dem Oberlandesgericht Hamm ändert sie bei vereinbartem Gewährleistungsausschluss auch nichts an der Beweislast: Der Käufer muss die Arglist des Verkäufers beweisen. Die Klausel soll den Verkäufer an seine Aufklärungspflicht erinnern.

Wie lange kann ein Käufer Ansprüche wegen eines verschwiegenen Asbestdachs geltend machen?

Ansprüche wegen eines arglistig verschwiegenen Mangels verjähren in der regelmäßigen Frist von drei Jahren (§ 438 Abs. 3 BGB). Sie verjähren aber nicht vor Ablauf der fünf Jahre ab Übergabe, die für Bauwerke gelten. Die Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung ist binnen eines Jahres ab Entdeckung zu erklären (§ 124 BGB).

Gelten beim Kauf einer Gewerbehalle mit Wellplattendach dieselben Käuferrechte?

Beim Kauf einer Gewerbehalle mit Wellplattendach gelten dieselben Kaufrechtsnormen: Kenntnis des Käufers schließt seine Rechte aus, Arglist und Garantie heben einen Ausschluss auf. Die Kosten für Rückbau und Neueindeckung wachsen mit der Fläche und gehören je Objekt in die Ankaufsprüfung – zusammen mit der Frage, wie der Betrieb während eines Rückbaus weiterläuft.

Rechtsgrundlagen & Quellen: § 434, § 437, § 438, § 441, § 442, § 444 BGB · §§ 123, 124 BGB (Anfechtung) · §§ 195, 199 BGB (regelmäßige Verjährung) · § 311b Abs. 1 BGB (Beurkundung) · § 836 BGB (Gebäudehaftung) · BGH V ZR 30/08 (27.03.2009) · BGH VIII ZR 92/06 (29.11.2006) · OLG Hamm 22 U 26/24 (Beschluss vom 04.07.2024) · Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, Steckbrief 25.7 „Asbestfreie Faserzementprodukte“ (Stand 01.02.2024) · Bayerisches Landesamt für Umwelt, „Entsorgung asbestfreier Faserzementprodukte“ · Abfallverzeichnis-Verordnung, Anlage (17 06 05*). Marktangaben: Ratgeber containerhelfer.de, „Asbest-Dach entsorgen: Kosten pro m² 2026“, Stand Mai 2026; Preiserhebung 11880-dachdecker.com, abgerufen im Oktober 2026.

Asbestzementdach vor dem Kauf: Anfrage für ein oder mehrere Objekte

Ob eine Asbestzementdeckung ihre Funktion noch erfüllt, entscheidet über die Kosten der nächsten Jahre. Den Dach-Check fordern Sie kostenlos und unverbindlich an – schildern Sie kurz Ihr Objekt:

Objekt & Dach
Um wie viele Objekte geht es?

Ihr Anliegen

Kontakt

Telefon oder E-Mail — eine Angabe genügt. Wir melden uns auf dem Weg, den Sie angeben.

Pflichtfeld. Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Angaben zur Bearbeitung der Anfrage zu (siehe Datenschutzerklärung).