Ratgeber · Für Eigentümer und Betreiber von Flachdächern
Flachdachrichtlinie: was die Fachregel für Abdichtungen Eigentümern vorgibt
Die Flachdachrichtlinie in der Ausgabe Januar 2026 ist die aktuelle Fachregel des Dachdeckerhandwerks für die Abdichtung von Flachdächern. Sie ist kein Gesetz, prägt aber, was im Werkvertrag bei Neubau und Sanierung als fachgerechte Ausführung gilt – vom Gefälle über die Anschlusshöhe bis zur Wartung.
Zuletzt geprüft: 4. Oktober 2026 · Verfasst und aus der Praxis geprüft von Thorge Harms, Geschäftsführer Dachwartung Profi
Die Flachdachrichtlinie: was die Fachregel für Abdichtungen regelt
Die Flachdachrichtlinie ist die „Fachregel für Abdichtungen“ im Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks. Herausgegeben vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, regelt sie Planung und Ausführung abgedichteter Dach- und Deckenflächen: Gefälle, Schichtenaufbau, Abdichtungsstoffe, Anschlüsse, Entwässerung sowie Pflege und Wartung.
Der Geltungsbereich ist weiter, als der Name vermuten lässt. Die Ausgabe Januar 2026 erfasst nicht genutzte Dachflächen einschließlich extensiver Begrünung, genutzte Flächen wie Terrassen, intensiv begrünte Dächer, Dächer mit Solaranlagen, Balkone, Loggien und Laubengänge, außerdem erdüberschüttete Decken und befahrene Flächen aus Stahlbeton. Abgedeckt sind Abdichtungen aus Bahnen und aus Flüssigkunststoffen samt aller Schichten, die der Dachaufbau für seine Funktion braucht.
Für einen Eigentümer mit Hallendach, Verwaltungsgebäude oder Wohnanlage heißt das: Neubau, Sanierung, die nachträglich angelegte Terrasse und die Dachfläche unter einer Solaranlage liegen im Geltungsbereich derselben Fachregel. Sie steht nicht allein, sondern in einem Regelwerk, zu dem eine Grundregel für Dachdeckungen, Abdichtungen und Außenwandbekleidungen sowie Merkblätter gehören, etwa zur Bemessung von Entwässerungen.
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Aktuelle Flachdachrichtlinie: die Ausgabe Januar 2026 und ihre Neuerungen
Aktuell gilt die Flachdachrichtlinie in der Ausgabe Januar 2026. Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks hat sie im Dezember 2025 veröffentlicht; sie löst die Ausgabe Dezember 2016 ab. Die Fachregel wurde vollständig überarbeitet, gestrafft und neu gegliedert, ihre Abbildungen stehen jetzt im Text und gelten ausdrücklich als beispielhaft.
Für Auftraggeber zählen vor allem die inhaltlichen Neuerungen. Die Richtlinie enthält jetzt Hinweise für den Fall, dass ein bestimmtes Gefälle vertraglich geschuldet ist – samt dem damit verbundenen Aufwand und den möglichen Folgen für Bauzeit und Ablauf. Wer ein Gefälle in den Vertrag schreibt, bestellt damit eine Leistung, die sich am fertigen Dach prüfen lässt.
Neu ist auch der ausdrückliche Hinweis, den vorhandenen Dachaufbau vor der Bearbeitung auf Schadstoffe zu prüfen; der Verband stellt ihn in den Zusammenhang mit der geänderten Gefahrstoffverordnung. Auf der Seite des Eigentümers steht dem eine eigene Pflicht gegenüber: Wer Arbeiten veranlasst, stellt dem ausführenden Betrieb vor Beginn die vorliegenden Informationen über vermutete Gefahrstoffe und das Baujahr bereit (§ 5a GefStoffV). Was an Asbestzement-Dächern erlaubt ist, steht in Asbestdach: was an Asbestzement-Wellplatten erlaubt ist.
Barrierefreie Übergänge zu Terrassen und Balkonen sind erstmals Regelkonstruktion. Bisher galten sie als Sonderkonstruktion; mit der Aufnahme der Planungshilfe des Verbands von 2020 gibt es dafür nun standardisierte Anforderungen an Planung und Ausführung. Die Regeneration einer noch funktionsfähigen Abdichtung durch eine zusätzliche Oberlage bleibt enthalten und ist jetzt als solche benannt. Einzelne Ausführungsregeln wurden geändert, etwa die lineare Befestigung zur Aufnahme horizontaler Kräfte von drei auf vier Befestiger.
Flachdachrichtlinie und DIN 18531: wie sich die beiden Regelwerke verhalten
Die Flachdachrichtlinie und die DIN 18531 regeln denselben Gegenstand: die Abdichtung genutzter und nicht genutzter Dächer gegen Niederschlagswasser. Die DIN-Reihe erarbeitet der Normenausschuss Bauwesen im DIN, die Flachdachrichtlinie geben Dachdecker- und Bauindustrieverband heraus. Beide sind private Regelwerke, beide liegen seit 2025 in neuer Fassung vor.
| Merkmal | Flachdachrichtlinie | DIN 18531 |
|---|---|---|
| Herausgeber | Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks und Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (Bundesfachabteilung Bauwerksabdichtung) | DIN, Normenausschuss Bauwesen, Arbeitsausschuss „Dachabdichtungen“ |
| Aktuelle Ausgabe | Januar 2026, löst Dezember 2016 ab | 2025-08 in allen fünf Teilen, lösen 2017-07 ab |
| Aufbau | Ein Dokument: Anforderungen, Funktionsschichten, Details, Pflege und Wartung; Anhänge zu barrierefreien Anschlüssen und Windsogsicherung | Teil 1 Anforderungen und Planungsgrundsätze · Teil 2 Stoffe · Teil 3 Bauarten, Ausführung, Details · Teil 4 Instandhaltung · Teil 5 Balkone, Loggien, Laubengänge |
| Geltungsbereich | Nicht genutzte und genutzte Flächen, erdüberschüttete Decken, befahrene Flächen aus Stahlbeton | Nicht genutzte und genutzte Dächer (Teile 1 bis 4); Balkone, Loggien, Laubengänge (Teil 5) |
| Gefälle | Planung mit mindestens 2 % in der Fläche; Kehlen und Rinnen ausgenommen; Hinweise zu vertraglich geschuldetem Gefälle | Planungsregeln 2025 überarbeitet, mit erläuterndem informativem Anhang |
| Klassen | Ordnet Abdichtungsprodukte Anwendungstypen zu | Anwendungsklassen K1/K2, Einwirkungs- und Eigenschaftsklassen 2025 gestrichen |
Der Unterschied liegt weniger im Gegenstand als in Herkunft und Zuschnitt. Die Norm legt Anforderungen, Stoffe, Bauarten und Instandhaltung in getrennten Teilen fest. Die Fachregel fasst alles in einem Dokument zusammen und reicht bis in Ausführungsdetails wie die Befestigungsabstände von Klemmprofilen. In einem Bauvertrag lassen sich beide nebeneinander zum Maßstab machen; dann empfiehlt es sich, jeweils die Ausgabe zu nennen.
Wer ältere Leistungsverzeichnisse weiterverwendet, sollte einen Punkt prüfen. Die Ausgaben der DIN 18531 von 2017 unterschieden die Anwendungsklassen K1 und K2. In der Ausgabe 2025-08 sind sie gestrichen, und die Abdichtungsbauarten in Teil 3 wurden auf dem Leistungsniveau der früheren Klasse K2 neu gefasst. Eine Ausschreibung, die noch „K2“ fordert, verweist damit auf eine Einteilung, die die aktuelle Norm nicht mehr führt. Welche Bauarten es gibt und woran man sie erkennt, steht in Flachdachabdichtung: Arten, Alterung und Wartung.
Rechtlicher Status der Flachdachrichtlinie: Fachregel, kein Gesetz
Die Flachdachrichtlinie ist ein privates Regelwerk und kein Gesetz. Rechtliches Gewicht bekommt sie über den Werkvertrag: Ein Dachbetrieb schuldet ein mangelfreies Werk, und dazu gehört nach der Rechtsprechung die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme (BGH, Urteil vom 14.11.2017, VII ZR 65/14).
§ 633 BGB nennt die anerkannten Regeln der Technik nicht ausdrücklich. Das Gesetz spricht von der vereinbarten Beschaffenheit und, wo nichts vereinbart ist, von Eignung und üblicher Beschaffenheit. Die Rechtsprechung füllt diesen Maßstab mit den anerkannten Regeln. Der Bundesgerichtshof hat dabei festgehalten, was für Auftraggeber zählt: Die Regeln sind auch dann geschuldet, wenn das öffentliche Baurecht weniger verlangt (Rn. 24). Und maßgeblich ist ihr Stand bei der Abnahme, nicht bei Vertragsschluss (Rn. 25).
Ändern sich die anerkannten Regeln zwischen Auftrag und Abnahme – im entschiedenen Fall eine Schneelastnorm –, muss der Betrieb den Auftraggeber in der Regel über die Änderung und ihre Folgen informieren. Der Auftraggeber kann dann die Ausführung nach neuem Stand verlangen, die eine Mehrvergütung auslösen kann, oder darauf verzichten (Rn. 26 bis 28). Eine Ausführung unterhalb der anerkannten Regeln lässt sich vereinbaren, setzt aber einen Hinweis auf deren Bedeutung und die Risiken voraus (Rn. 29).
Ob der Inhalt einer bestimmten Ausgabe als anerkannte Regel der Technik gilt, stellt im Streit das Gericht fest. Welche Rolle Regelwerke als Sorgfaltsmaßstab bei der Haftung für ein Dach spielen, steht in Wartungspflicht Dach: Verkehrssicherungspflicht, Rechtsprechung und Haftung.
Gefälle und Anschlusshöhen nach der Flachdachrichtlinie
Die Flachdachrichtlinie in der Ausgabe Januar 2026 sieht für Abdichtungsunterlagen ein Gefälle von mindestens 2 % in der Fläche vor; Kehlen und Rinnen sind ausgenommen. An aufgehenden Bauteilen soll die Abdichtung bei Dachneigungen bis 5° mindestens 15 cm hoch geführt werden, an Türen, Fenstern und Lichtkuppeln mindestens 15 cm über dem Belag.
| Bereich | Wert der Richtlinie | Bezug und Hinweis |
|---|---|---|
| Fläche | Gefälle mindestens 2 % in der Planung | gilt für die Unterlage der Abdichtung; Kehlen und Rinnen ausgenommen |
| Fläche mit mehr als 5 % Gefälle (rund 3°) | gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen | gegen das Abgleiten der Schichten, vor allem bei Erwärmung |
| Anschluss an aufgehende Bauteile, Neigung bis 5° (rund 9 %) | Abdichtung mindestens 15 cm hoch | Schutz vor Spritzwasser und Überflutung; für steilere Flächen gilt ein gesonderter Wert |
| Türen und Fenster | mindestens 15 cm über Oberfläche Belag | Belag etwa Kies oder Vegetationsschicht; barrierefreie Übergänge mit eigenen Anforderungen |
| Lichtkuppeln | Anschluss mindestens 15 cm über Oberfläche Belag | einteilige Lichtkuppeln mit Kleberand gelten als nicht geeignet |
| Aggregate und Anlagen | Höhenabstand über Belag sollte 50 cm betragen | Raum für Ausführung, Wartung und Pflege der Abdichtung darunter |
Die 2 % sind ein Planungswert, kein Versprechen einer pfützenfreien Fläche. Wo trotz regelgerechter Planung Wasser stehen bleibt und wann das stört, ordnet Stehendes Wasser auf dem Flachdach ein. Weil die Ausgabe 2026 den Fall eines vertraglich geschuldeten Gefälles eigens behandelt, lohnt es sich, im Vertrag zu unterscheiden: Ist das Gefälle nur Teil der Planung, oder ist es als Ergebnis am fertigen Dach geschuldet?
Bei den Anschlusshöhen kommt es auf die Bezugsebene an. An Türen, Fenstern und Lichtkuppeln misst die Richtlinie ausdrücklich ab der Oberfläche des Belags, also etwa ab Kiesschüttung oder Vegetationsschicht. Wird eine Kiesfläche später begrünt oder mit einem höheren Belag versehen, schrumpft die Höhe über dem Belag – die Abdichtung selbst endet dort, wo sie immer endete. Für Türanschlüsse mit sehr geringer Höhe hat auch DIN 18531-1 in der Ausgabe 2025-08 eigene Planungsgrundsätze für Anschlusshöhen unter 5 cm aufgenommen.
Wie Anschlüsse und Durchdringungen altern und was an ihnen geprüft wird, steht in Anschlüsse und Durchdringungen am Flachdach.
Attika und Dachrand in der Flachdachrichtlinie
An Dachkanten verlangt die Flachdachrichtlinie einen Randabschluss der Abdichtung, ausgenommen im Bereich von Dachrinnen. Geeignet sind etwa eine Randaufkantung mit Dachrandabdeckung oder Dachrandabschlussprofile. Eine Attika ist eine solche Randaufkantung; an ihr treffen Abdichtung, Abdeckung und Befestigung zusammen, und die Abdichtungshöhe folgt dem Schutz vor Spritzwasser und Überflutung.
Wer nach der Höhe einer Attika fragt, meint meist zweierlei: wie weit die Abdichtung am Dachrand hochgeführt ist und wie hoch der Rand selbst ist. Die Abdichtungshöhe plant die Richtlinie für aufgehende Bauteile, Durchdringungen und Dachrandabschlüsse nach denselben Schutzzielen. Die Höhe des Bauteils dagegen ist eine Frage der Gebäudeplanung, nicht der Abdichtungsregel.
Am Bestand zählt, ob Abdeckung und Abdichtung am Rand dicht zusammenwirken. Die Attika als Bauteil – Abdeckbleche, Stöße, Ecken – behandelt Anschlüsse und Durchdringungen am Flachdach, ihre Rolle für Notüberläufe und Attikaabläufe Flachdachentwässerung warten.
Was die Flachdachrichtlinie für Eigentümer bei Neubau, Sanierung und Bestand bedeutet
Für Eigentümer zählt die Flachdachrichtlinie bei Neubau und Sanierung, bei der Abnahme und bei jeder neuen Maßnahme im Bestand. Sie ist Maßstab der geschuldeten Leistung, wo der Vertrag sie nennt oder ihr Inhalt als anerkannte Regel der Technik gilt; was sie vorgibt, wirkt also über den Werkvertrag. Ein Dach, das nach einer älteren Ausgabe errichtet wurde, wird durch die neue Ausgabe nicht nachträglich mangelhaft.
Maßgeblich für die Mangelfreiheit ist der Stand der Regeln bei der Abnahme. Ein Hallendach aus dem Jahr 2010 ist deshalb an den Regeln von damals zu messen, nicht an der Ausgabe 2026. Anders liegt es, sobald an diesem Dach neu gearbeitet wird: Für eine Sanierung, eine Aufstockung oder eine nachträgliche Durchdringung gilt der Stand bei der Abnahme dieser neuen Leistung. Ein Anschluss, der heutigen Höhen nicht entspricht, wird damit spätestens bei der nächsten Erneuerung der Fläche zur Entscheidung.
Mit der Abnahme beginnt auch die Frist für Mängelansprüche: Bei einem Bauwerk verjähren sie nach § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB in fünf Jahren. Wie lange welcher Anspruch läuft, steht in Herstellergarantie und Gewährleistung am Dach; welche Schritte bei Abnahme und Mängelrüge tragen, in Mängel nach der Dachsanierung.
Wer mehrere Flachdächer verantwortet, gewinnt mit dem Jahr der Errichtung oder der letzten Sanierung ein einfaches Merkmal je Objekt: Es zeigt, nach welchem Regelstand die Fläche entstanden ist, und damit, wo bei der nächsten Maßnahme Abweichungen zum heutigen Stand zu erwarten sind. Vor einer Sanierung helfen diese Punkte, den Auftrag sauber zu fassen:
- Regelwerke mit Ausgabe im Vertrag benennen: Flachdachrichtlinie Januar 2026 und DIN 18531:2025-08.
- Festlegen, ob ein Gefälle nur geplant oder als Ergebnis der Leistung geschuldet ist.
- Jede vereinbarte Abweichung von der Fachregel schriftlich festhalten – samt dem Hinweis des Betriebs auf Bedeutung und Risiken.
- Baujahr und vorliegende Unterlagen zu vermuteten Gefahrstoffen vor Beginn an den Betrieb übergeben (§ 5a GefStoffV).
- Bei Anlagen auf dem Dach den Abstand zur Abdichtung für Wartung und Pflege einplanen.
- Barrierefreie Übergänge als Regelkonstruktion nach der Ausgabe 2026 planen lassen.
- Die Abnahme mit Datum, Protokoll und Fotos der Details dokumentieren.
- Nach Fertigstellung prüfen, ob Anschlüsse, Abläufe und Anlagen für Überprüfung und Wartung zugänglich sind.
Pflege und Wartung in der Flachdachrichtlinie
Die Flachdachrichtlinie widmet Pflege und Wartung einen eigenen Abschnitt. Abdichtungen brauchen zu ihrer Erhaltung Pflege- und Wartungsmaßnahmen, und diese setzen eine regelmäßige Überprüfung der Abdichtung im Rahmen von Inspektion und Wartung voraus. Schon für die Planung verlangt die Richtlinie, Details so auszubilden, dass sie zur Überprüfung und Wartung zugänglich bleiben.
Damit verbindet die Fachregel Errichtung und Betrieb: Ein Detail, das sich nicht einsehen lässt, lässt sich auch nicht warten. Für Eigentümer folgt daraus eine Planungsfrage – Zugänglichkeit von Anschlüssen, Abläufen und Anlagen – und eine Betriebsfrage: wer die Überprüfung wann durchführt und wie sie dokumentiert wird.
Wie oft Inspektion und Wartung nach Flachdachrichtlinie und DIN 18531-4:2025-08 angesetzt werden, steht in Wartungsintervalle Flachdach: Wie oft muss gewartet werden?; was bei einer Begehung geprüft wird, in Flachdach-Inspektion: die Checkliste. Für einzelne Dächer wie für Bestände mit mehreren Flachdächern übernehmen wir die Organisation: ein Ansprechpartner, ein Protokollformat, ausgeführt von persönlich ausgewählten Meisterbetrieben, bundesweit. Was das als Leistung umfasst, steht unter Flachdachwartung.
Fazit zur Flachdachrichtlinie: Prüffragen an das eigene Flachdach
Ob die Flachdachrichtlinie für Ihr Dach gerade eine Rolle spielt, entscheidet sich an wenigen Fragen: Nach welcher Ausgabe wurde die Fläche errichtet oder zuletzt saniert? Welche Regelwerke nennt der Vertrag für die nächste Maßnahme, mit Ausgabe? Und sind Anschlüsse, Abläufe und Anlagen so zugänglich, dass sie überprüft und gewartet werden können?
Die Ausgabe beantwortet die Bauakte, die Regelwerke der nächsten Maßnahme der Vertrag. Die Zugänglichkeit lässt sich nur am Objekt beantworten – und sie entscheidet, ob eine Abweichung vom heutigen Regelstand ein Detail ist, das man beobachtet, oder eines, das bei der nächsten Maßnahme ansteht.
Die Flachdachrichtlinie wird an Anschlüssen, Abläufen und Dachrand konkret. Den Dach-Check fordern Sie kostenlos und unverbindlich an – schildern Sie, welche Anschlüsse und Abläufe Ihnen auffallen.
Kostenlosen Dach-Check anfordernHäufige Fragen zur Flachdachrichtlinie
Die Flachdachrichtlinie ist die Fachregel des Dachdeckerhandwerks für Abdichtungen und kein Gesetz; im Werkvertrag schuldet der Betrieb aber die anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme. Denselben Gegenstand regelt die DIN-Normenreihe für Dachabdichtungen, und für Gefälle und Anschlusshöhe nennt die Fachregel eigene Planungswerte.
Was regelt die Flachdachrichtlinie des Dachdeckerhandwerks?
Die Flachdachrichtlinie regelt als „Fachregel für Abdichtungen“ die Planung und Ausführung abgedichteter Dach- und Deckenflächen: Gefälle, Unterlage, Dampfsperre, Wärmedämmung, Abdichtungsstoffe, Anschlüsse, Dachrand, Entwässerung sowie Pflege und Wartung. Sie gilt für nicht genutzte und genutzte Dächer, Terrassen, Balkone, erdüberschüttete Decken und befahrene Flächen aus Stahlbeton.
Welche Ausgabe der Flachdachrichtlinie gilt aktuell?
Aktuell gültig ist die Ausgabe Januar 2026 der Flachdachrichtlinie. Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks hat sie im Dezember 2025 herausgebracht; sie ersetzt die Ausgabe Dezember 2016.
Was ist der Unterschied zwischen der Flachdachrichtlinie und der DIN 18531?
Flachdachrichtlinie und DIN 18531 behandeln beide die Abdichtung von Dächern, stammen aber aus verschiedenen Quellen. Die DIN-Reihe in der Ausgabe 2025-08 erarbeitet der Normenausschuss Bauwesen, gegliedert in fünf Teile. Die Flachdachrichtlinie geben Dachdecker- und Bauindustrieverband als ein Dokument heraus, das bis in Ausführungsdetails wie Befestigungsabstände reicht.
Welche Ausgabe der Flachdachrichtlinie schuldet der Dachdecker – die bei Vertragsschluss oder die bei Abnahme?
Ein Dachdecker schuldet die anerkannten Regeln der Technik in ihrem Stand bei der Abnahme, nicht bei Vertragsschluss (BGH, VII ZR 65/14). Gilt der Inhalt der Flachdachrichtlinie als anerkannte Regel, zählt also die bei Abnahme aktuelle Ausgabe. Ändert sich der Stand während der Bauzeit, muss der Betrieb in der Regel darauf hinweisen; eine Ausführung nach neuem Stand kann Mehrvergütung auslösen.
Gilt das Mindestgefälle der Flachdachrichtlinie auch in Kehlen und Rinnen?
Das Mindestgefälle der Flachdachrichtlinie gilt für die Fläche, nicht für Kehlen und Rinnen. Die Ausgabe Januar 2026 sieht vor, Unterlagen von Abdichtungen unabhängig von ihrer Art mit mindestens 2 % Gefälle zu planen, und nimmt Kehlbereiche und Rinnen ausdrücklich aus. In ihnen sammelt sich das Wasser auf dem Weg zu den Abläufen.
Wie hoch muss die Abdichtung nach der Flachdachrichtlinie an einer Wand hochgeführt werden?
Nach der Flachdachrichtlinie in der Ausgabe Januar 2026 soll die Abdichtung an aufgehenden Bauteilen bei Dachneigungen bis 5° mindestens 15 cm hoch geführt werden. Für steilere Flächen nennt sie einen gesonderten Mindestwert. Grund sind Spritzwasser und Überflutungsschutz. An Türen und Fenstern wird die Höhe über der Oberfläche des Belags gemessen, etwa über Kies.
Muss ein älteres Flachdach an die Flachdachrichtlinie 2026 angepasst werden?
Ein älteres Flachdach muss nicht allein wegen der Ausgabe 2026 umgebaut werden. Ob ein Werk mangelfrei ist, bemisst sich nach den Regeln bei seiner Abnahme. Die neue Ausgabe greift, sobald neu gearbeitet wird: Für eine Sanierung, eine Aufstockung oder einen nachträglichen Anschluss gilt der Stand bei der Abnahme dieser Leistung.
Was ändert die Flachdachrichtlinie 2026 an barrierefreien Türanschlüssen?
Barrierefreie Übergänge zu Terrassen und Balkonen sind mit der Flachdachrichtlinie 2026 erstmals Regelkonstruktion. Bis dahin galten sie als Sonderkonstruktion, für die in der Praxis vielfach klare Vorgaben fehlten. Die Richtlinie übernimmt dafür die Planungshilfe des Dachdeckerverbands von 2020 und ergänzt einen eigenen Anhang mit Ausführungsvarianten für Türen und Fenster.
Welchen Abstand verlangt die Flachdachrichtlinie zwischen Anlagen und Abdichtung?
Aggregate und Anlagen auf der Abdichtung sind nach der Flachdachrichtlinie so anzuordnen, dass zwischen Anlage und Abdichtung genug Raum für Ausführung, Wartung und Pflege bleibt. Als Sollwert nennt die Ausgabe Januar 2026 einen Mindesthöhenabstand von 50 cm über der Oberfläche des Belags. Das betrifft etwa Klimageräte und Solaranlagen auf Flachdächern.
Wo bekommt man die Flachdachrichtlinie?
Die Flachdachrichtlinie erscheint im Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks, das die Verlagsgesellschaft Rudolf Müller vertreibt – gedruckt als „Regeln für Abdichtungen – mit Flachdachrichtlinie“ und digital als App oder Onlinezugang. Innungsbetriebe beziehen sie zu Vorzugskonditionen. Für einen Auftraggeber zählt vor allem, die Ausgabe im Vertrag zu benennen.
Regelwerke & Quellen: Fachregel für Abdichtungen – Flachdachrichtlinie –, Ausgabe Januar 2026 (Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks und Hauptverband der Deutschen Bauindustrie) · DIN 18531-1 bis DIN 18531-5:2025-08 (Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen; ersetzen die Ausgaben 2017-07) · BGH, Urteil vom 14.11.2017, VII ZR 65/14, Rn. 19 und 23 bis 29 · § 633, § 634a BGB · § 5a GefStoffV.